BundesratStenographisches Protokoll863. Sitzung / Seite 152

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mit der Begründung auf Ganztagsschule umgestellt wurde, dass dort die Hausübungen erledigt werden, dass man keine Nachhilfe mehr braucht und dass besonders gefördert wird. Tatsächlich ist es aber eine Ganztagsschule an einem Tag pro Klasse, dafür wur­de der quasi freiwillig mögliche Unterricht in Informatik und Maschineschreiben pro Klas­se an einen Tag verschoben.

Das heißt, jede Klasse hat an einem Nachmittag dieses Drei-Säulen-Modell: Freizeit­stunde, sprich Mittagspause, Lernstunde in der Schule und zwei Stunden Informatik. Die zweite, dritte und vierte Klasse hat das an einem Tag, und die erste Klasse hat statt In­formatik Maschineschreiben. Jetzt frage ich mich, was das für eine qualitätsvolle Nach­mittagsbetreuung in einer Ganztagsschule ist. Die Kinder haben kein zusätzliches An­gebot. Wenn ich als Elternteil auf Nachmittagsbetreuung angewiesen bin – und das ist ja ein Umstand, den viele berufstätige Eltern haben –, möchte ich qualitätsvolle Nachmit­tagsbetreuung, bekomme aber an anderen Tagen kein Angebot, weil es keines gibt.

Das ist das, was ich mit „freiwillig“ meine. Wenn ich meinem Kind ermöglichen möchte, Informatikwissen zu erwerben, heißt das, ich muss es in die Ganztagsschule schicken. Wenn ich es nicht mache, kann es an diesem Unterricht nicht teilnehmen. – Das ist mei­ner Meinung nach nicht mehr freiwillig.

Frau Minister – Sie kommen ja aus einer meiner Nachbargemeinden –, ich habe ein­mal gelesen, Sie haben festgestellt, am Mittagessen wird es nicht scheitern. Wir muss­ten diese Gruppenförderungen, die es gegeben hat, in eine Schulküche investieren, da sich aus der Wirtelandschaft kein Anbieter mehr gefunden hat, der das übernommen hät­te. Wir als Schulerhalter einer Ganztagsschule sind dazu verpflichtet, Mittagessen zur Verfügung zu stellen und anzubieten.

Jetzt muss man schon sagen: Natürlich, die Kosten für die Errichtung wurden im Zuge der GTS-Förderung durch eine Artikel-15a-Vereinbarung übernommen, aber als Ge­meinde – wir haben heute auch vom Finanzausgleich gesprochen – sind wir für diese öffentlichen Einrichtungen auch in Zukunft zuständig, sprich für Sanierung, sprich für Per­sonalkosten. Wir bekommen vom Land den wohlmeinenden Ratschlag, abgangsdeckend zu kalkulieren – das wird jede Gemeinde so kennen –, haben jetzt den Preis für das Mit­tagessen der Schulkinder um 50 Cent erhöhen müssen und sind bei Weitem noch nicht abgangsdeckend, aber die Personalkosten auch den Eltern zuzumuten, das ist etwas, das man in einer Wohnsitzgemeinde nicht machen kann. Das heißt, die Kosten bleiben an der Gemeinde hängen. (Bundesrat Lindinger: Schulküche? – Bundesrätin Kurz: Das hat nichts mit dem Thema zu tun!)

Wir haben uns auch bemüht, im Zusammenhang mit den qualitätsverbessernden Maß­nahmen Möglichkeiten zu schaffen, diese müssen aber auch im Vorhinein von den Ge­meinden übernommen werden und werden nach einem Jahr abgerechnet. Es gibt jetzt unterschiedliche Öffnungszeiten: Es ist nicht möglich, im Vorhinein zu eruieren, welche Kosten bis zu welcher Höhe tatsächlich übernommen werden, wenn man nur bis 16 Uhr offen hat und vielleicht am Freitag nicht. Das ist für Gemeinden, die umstellen, nicht zu­mutbar, weil Abgangsgemeinden abgangsdeckend kalkulieren sollen. Das heißt, darü­ber, wie viel wir dort investieren und auch gerne investieren würden, weil es für die Qualität der Nachmittagsbetreuung gut ist, ist schwierig zu entscheiden, wenn wir nicht wissen, was wir tatsächlich zurückbekommen, und das auch eben erst wieder ein Jahr später.

Frau Minister, ich habe es schon gesagt, Sie kommen aus einer meiner Nachbarge­meinden. (Bundesministerin Hammerschmid: Wo sind Sie her?) – Aus Saxen. Wir ha­ben quasi dasselbe Schulsystem durchlaufen, damals gab es noch A- und B-Zug, es war keine Rede von Ganztagsschule, keine Rede von Nachmittagsbetreuung, und es gab sehr, sehr wenig Nachhilfeunterricht in dieser Zeit. Die meisten Herrschaften hier haben genau so ihr Schulwissen erworben.

 


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