Die neuen Methoden sind sicher auch anerkannt, aber ganz so schlecht dürfte manches Element aus diesen damaligen Unterrichtszeiten nicht gewesen sein, da wir all die Grundlagen – sprich das ABC, sinnerfassend zu lesen und zu schreiben, einige Teile aus dem Sachunterricht, die man braucht, damit man in die Hauptschule kommt, Umformungen und Flächenberechnungen – in der Volksschule gelernt haben. (Bundesrätin Mühlwerth: Das kleine Einmaleins! – Zwischenruf des Bundesrates Stögmüller.) Das ist das Minimum, das man in der Volksschule lernen soll.
Wir haben im Ausschuss gehört, dass es heute offensichtlich schwieriger ist, dieses Wissen zu erwerben, weil die Stundenpläne, die Schulpläne, die Lehrpläne quasi permanent irgendwie evaluiert werden. Das lasse ich mir vielleicht in einer höheren Schule noch einreden, aber in der Volksschule eigentlich nicht, denn das Grundwissen, das man in der Volksschule über vier Jahre erwerben sollte, ist noch immer dasselbe wie vor 20 Jahren. Das sind diese Grundbausteine, auf die man aufbaut, wenn man später in eine weiterführende Schule geht. Das ist für mich jetzt nicht die Erklärung. (Beifall bei der FPÖ.)
Eine andere Erklärung findet man vielleicht, wenn man nachliest: Das Max-Planck-Institut hat sich vor einigen Jahren sehr intensiv mit der Thematik beschäftigt. Der Schlüssel liegt in der Förderung der Kinder vor dem Schuleintritt. Also: Ganztagsschule in verschränkter Form ist nicht die ganze Lösung, sondern das Ansetzen in der frühkindlichen Förderung, in der emotionalen Bindung zwischen Kind und Mutter. Für die Etablierung der Gehirnsynapsen sind einfach der Körperkontakt und ein niedriger Stresshormonspiegel ganz wichtig.
Ich traue mich das hier auch zu sagen – das lassen allein diese Fakten erahnen –, dass eine außerhäusliche Betreuung und Erziehung das nicht abdecken können. Da sprechen wir davon, dass sehr viele Kinder im Alter zwischen einem und drei Jahren seit vielen Jahren in der Krabbelstube und im Vorkindergarten sind, obwohl genau in diesem Alter diese Dinge sehr wichtig sind und eben außerhäuslich nicht vermittelt werden können.
Im Nationalrat wurde der Abänderungsantrag der FPÖ, für alle Schultypen Geld zur Verfügung zu stellen – egal, in welcher Form der Nachmittagsbetreuung, nicht nur ganz besonders für die verschränkte Form der GTS –, leider abgelehnt. Ich appelliere an die Menschen in der Politik, sich an den Bedürfnissen unserer Kinder zu orientieren, und ich wiederhole hier zum Schluss das Statement von Walter Rosenkranz, das er im Nationalrat abgegeben hat:
„Deshalb Ja zu einer qualitätsvollen Betreuung außerhalb der Unterrichtszeit für jene, die sich freiwillig dafür entscheiden, aber Nein zur zwangsverpflichtenden täglichen Anwesenheit von 8 bis 16 Uhr ab dem ersten Schuljahr.“ (Beifall bei der FPÖ.)
17.53
Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Grimling. – Bitte.
17.53
Bundesrätin Elisabeth Grimling (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Frau Kollegin Ecker, ich werde jetzt doch auf das Bildungsinvestitionsgesetz eingehen. Vielleicht sind Sie, wenn ich es erklärt habe, eher dafür. (Bundesrätin Mühlwerth: Das kann ich mir nicht vorstellen! – Bundesrätin Ecker: Nein!) Mir ist schon klar, dass Bildung bei Kleinkindern beginnen soll, das wissen wir eigentlich alle, das ist nichts Neues. (Beifall bei der SPÖ.)
Mit dem im Juni dieses Jahres beschlossenen Schulrechtsänderungsgesetz 2016 wurden die ersten großen Umsetzungsschritte zur Reform des österreichischen Bildungs-
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