BundesratStenographisches Protokoll863. Sitzung / Seite 153

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Die neuen Methoden sind sicher auch anerkannt, aber ganz so schlecht dürfte man­ches Element aus diesen damaligen Unterrichtszeiten nicht gewesen sein, da wir all die Grundlagen – sprich das ABC, sinnerfassend zu lesen und zu schreiben, einige Teile aus dem Sachunterricht, die man braucht, damit man in die Hauptschule kommt, Um­formungen und Flächenberechnungen – in der Volksschule gelernt haben. (Bundesrä­tin Mühlwerth: Das kleine Einmaleins! – Zwischenruf des Bundesrates Stögmüller.) Das ist das Minimum, das man in der Volksschule lernen soll.

Wir haben im Ausschuss gehört, dass es heute offensichtlich schwieriger ist, dieses Wis­sen zu erwerben, weil die Stundenpläne, die Schulpläne, die Lehrpläne quasi perma­nent irgendwie evaluiert werden. Das lasse ich mir vielleicht in einer höheren Schule noch einreden, aber in der Volksschule eigentlich nicht, denn das Grundwissen, das man in der Volksschule über vier Jahre erwerben sollte, ist noch immer dasselbe wie vor 20 Jahren. Das sind diese Grundbausteine, auf die man aufbaut, wenn man später in eine weiterführende Schule geht. Das ist für mich jetzt nicht die Erklärung. (Beifall bei der FPÖ.)

Eine andere Erklärung findet man vielleicht, wenn man nachliest: Das Max-Planck-Ins­titut hat sich vor einigen Jahren sehr intensiv mit der Thematik beschäftigt. Der Schlüs­sel liegt in der Förderung der Kinder vor dem Schuleintritt. Also: Ganztagsschule in ver­schränkter Form ist nicht die ganze Lösung, sondern das Ansetzen in der frühkindli­chen Förderung, in der emotionalen Bindung zwischen Kind und Mutter. Für die Etab­lierung der Gehirnsynapsen sind einfach der Körperkontakt und ein niedriger Stresshor­monspiegel ganz wichtig.

Ich traue mich das hier auch zu sagen – das lassen allein diese Fakten erahnen –, dass eine außerhäusliche Betreuung und Erziehung das nicht abdecken können. Da spre­chen wir davon, dass sehr viele Kinder im Alter zwischen einem und drei Jahren seit vielen Jahren in der Krabbelstube und im Vorkindergarten sind, obwohl genau in die­sem Alter diese Dinge sehr wichtig sind und eben außerhäuslich nicht vermittelt wer­den können.

Im Nationalrat wurde der Abänderungsantrag der FPÖ, für alle Schultypen Geld zur Ver­fügung zu stellen – egal, in welcher Form der Nachmittagsbetreuung, nicht nur ganz be­sonders für die verschränkte Form der GTS –, leider abgelehnt. Ich appelliere an die Men­schen in der Politik, sich an den Bedürfnissen unserer Kinder zu orientieren, und ich wiederhole hier zum Schluss das Statement von Walter Rosenkranz, das er im Natio­nalrat abgegeben hat:

„Deshalb Ja zu einer qualitätsvollen Betreuung außerhalb der Unterrichtszeit für jene, die sich freiwillig dafür entscheiden, aber Nein zur zwangsverpflichtenden täglichen Anwe­senheit von 8 bis 16 Uhr ab dem ersten Schuljahr.“ (Beifall bei der FPÖ.)

17.53


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Grimling. – Bitte.

 


17.53.40

Bundesrätin Elisabeth Grimling (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Frau Bundesministerin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen des Bundesra­tes! Frau Kollegin Ecker, ich werde jetzt doch auf das Bildungsinvestitionsgesetz einge­hen. Vielleicht sind Sie, wenn ich es erklärt habe, eher dafür. (Bundesrätin Mühlwerth: Das kann ich mir nicht vorstellen! – Bundesrätin Ecker: Nein!) Mir ist schon klar, dass Bildung bei Kleinkindern beginnen soll, das wissen wir eigentlich alle, das ist nichts Neu­es. (Beifall bei der SPÖ.)

Mit dem im Juni dieses Jahres beschlossenen Schulrechtsänderungsgesetz 2016 wur­den die ersten großen Umsetzungsschritte zur Reform des österreichischen Bildungs-


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