wesens gesetzt. Mit dem vorliegenden Bildungsinvestitionsgesetz wird bis 2025 ein flächendeckendes Angebot an ganztägigen Schulformen geschaffen. Alle Schüler und Schülerinnen, gerade auch jene aus sozial schwächeren Familien, erhalten damit ein optimales Lernumfeld, werden individuell unterstützt und gefördert und können so ihre Leistungen steigern.
Der Bund nimmt für die Investitionen insgesamt 750 Millionen € in die Hand, über ein Drittel davon können die Bundesländer für ganztägige Schulformen im Pflichtschulbereich verfügen. Damit wird eine Entlastung der Erziehungsberechtigten durch soziale Staffelung der Betreuungsbeiträge ermöglicht. Es können aber auch Betreuungsangebote in den schulfreien Zeiten geschaffen werden. Der Ausbau ganztägiger Schulformen wird durch die Einrichtung zusätzlicher Klassen beziehungsweise Gruppen abgesichert.
In Österreich arbeitet rund die Hälfte der Frauen Teilzeit. Laut Statistik Austria geben 49 Prozent von ihnen dafür als Grund Betreuungspflichten oder andere familiäre Gründe an. Der Bedarf an ganztägiger schulischer Betreuung übersteigt das bestehende Angebot deutlich. Ein qualitätsvoller, bedarfsorientierter Ausbau ist dringend erforderlich, aber mit entsprechenden Aufwendungen für die Schulerhalter verbunden.
Vorgesehen sind folgende Maßnahmen im Rahmen der allgemeinbildenden Pflichtschulen, Praxisschulen und allgemeinbildenden höheren Schulen: Der Bund übernimmt die Kosten für die Besoldung der Lehrerinnen und Lehrer in den Lernzeiten und garantiert damit eine fachlich-kompetente Betreuung der Kinder. So können Aufwendungen der Eltern, die sonst in die Nachhilfe fließen, reduziert werden. Darüber hinaus werden Infrastrukturmaßnahmen und Personalkosten im Freizeitbereich gefördert. In den ganztägigen Schulformen kommen auch Pädagogen und Pädagoginnen zum Einsatz, die für den Freizeitbereich ausgezeichnet ausgebildet sind.
Der Personenkreis für Zweckzuschüsse beziehungsweise Förderungen zu den Personalkosten im Freizeitbereich sowie für außerschulische Betreuungsangebote, die an ganztägigen Schulformen in den Ferienzeiten gewährt werden, umfasst: Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher, Erzieherinnen und Erzieher für die Lernhilfe, Freizeitpädagoginnen und -pädagogen oder Personen mit anderen Qualifikationen, die für die Erfüllung der Aufgaben im Rahmen der Freizeitbetreuung befähigt sind.
Durch den Ausbau der ganztägigen Schulformen wird ein flächendeckendes Angebot beider Formen der Ganztagsschule, der getrennten sowie der verschränkten Form, in einem Umkreis von maximal 20 Kilometern vom Wohnort ermöglicht. Zusätzlich werden somit rund 88 000 Kinder einen besseren Zugang zu Bildung und Betreuung haben. Ganztägige Schulformen stellen eine der wichtigsten Maßnahmen innerhalb eines chancengerechten, qualitativ hochwertigen Bildungssystems dar. Sie garantieren die professionelle Begleitung unserer Kinder.
Das Bildungsinvestitionsgesetz ermöglicht eine Steigerung der Betreuungsquote an ganztägig geführten Schulen von derzeit 22 auf 40 Prozent im Jahr 2025 und ist damit eine Zukunftsinvestition für unser Land. Meine Fraktion wird dem vorliegenden Bundesgesetz ihre Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
17.59
Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Saller. – Bitte.
17.59
Bundesrat Josef Saller (ÖVP, Salzburg): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte KollegInnen! Bildung ist wichtiger denn je, das zieht sich von der Grundschule bis zum Universitätsabschluss durch das Leben.
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