BundesratStenographisches Protokoll863. Sitzung / Seite 154

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

wesens gesetzt. Mit dem vorliegenden Bildungsinvestitionsgesetz wird bis 2025 ein flä­chendeckendes Angebot an ganztägigen Schulformen geschaffen. Alle Schüler und Schü­lerinnen, gerade auch jene aus sozial schwächeren Familien, erhalten damit ein opti­males Lernumfeld, werden individuell unterstützt und gefördert und können so ihre Leis­tungen steigern.

Der Bund nimmt für die Investitionen insgesamt 750 Millionen € in die Hand, über ein Drittel davon können die Bundesländer für ganztägige Schulformen im Pflichtschulbe­reich verfügen. Damit wird eine Entlastung der Erziehungsberechtigten durch soziale Staffelung der Betreuungsbeiträge ermöglicht. Es können aber auch Betreuungsange­bote in den schulfreien Zeiten geschaffen werden. Der Ausbau ganztägiger Schulfor­men wird durch die Einrichtung zusätzlicher Klassen beziehungsweise Gruppen abge­sichert.

In Österreich arbeitet rund die Hälfte der Frauen Teilzeit. Laut Statistik Austria geben 49 Prozent von ihnen dafür als Grund Betreuungspflichten oder andere familiäre Grün­de an. Der Bedarf an ganztägiger schulischer Betreuung übersteigt das bestehende An­gebot deutlich. Ein qualitätsvoller, bedarfsorientierter Ausbau ist dringend erforderlich, aber mit entsprechenden Aufwendungen für die Schulerhalter verbunden.

Vorgesehen sind folgende Maßnahmen im Rahmen der allgemeinbildenden Pflichtschu­len, Praxisschulen und allgemeinbildenden höheren Schulen: Der Bund übernimmt die Kosten für die Besoldung der Lehrerinnen und Lehrer in den Lernzeiten und garantiert da­mit eine fachlich-kompetente Betreuung der Kinder. So können Aufwendungen der El­tern, die sonst in die Nachhilfe fließen, reduziert werden. Darüber hinaus werden Infra­strukturmaßnahmen und Personalkosten im Freizeitbereich gefördert. In den ganztägi­gen Schulformen kommen auch Pädagogen und Pädagoginnen zum Einsatz, die für den Freizeitbereich ausgezeichnet ausgebildet sind.

Der Personenkreis für Zweckzuschüsse beziehungsweise Förderungen zu den Perso­nalkosten im Freizeitbereich sowie für außerschulische Betreuungsangebote, die an ganz­tägigen Schulformen in den Ferienzeiten gewährt werden, umfasst: Lehrerinnen und Leh­rer, Erzieherinnen und Erzieher, Erzieherinnen und Erzieher für die Lernhilfe, Freizeit­pädagoginnen und -pädagogen oder Personen mit anderen Qualifikationen, die für die Erfüllung der Aufgaben im Rahmen der Freizeitbetreuung befähigt sind.

Durch den Ausbau der ganztägigen Schulformen wird ein flächendeckendes Angebot beider Formen der Ganztagsschule, der getrennten sowie der verschränkten Form, in ei­nem Umkreis von maximal 20 Kilometern vom Wohnort ermöglicht. Zusätzlich werden somit rund 88 000 Kinder einen besseren Zugang zu Bildung und Betreuung haben. Ganztägige Schulformen stellen eine der wichtigsten Maßnahmen innerhalb eines chan­cengerechten, qualitativ hochwertigen Bildungssystems dar. Sie garantieren die profes­sionelle Begleitung unserer Kinder.

Das Bildungsinvestitionsgesetz ermöglicht eine Steigerung der Betreuungsquote an ganz­tägig geführten Schulen von derzeit 22 auf 40 Prozent im Jahr 2025 und ist damit eine Zukunftsinvestition für unser Land. Meine Fraktion wird dem vorliegenden Bundesge­setz ihre Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

17.59


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Sal­ler. – Bitte.

 


17.59.37

Bundesrat Josef Saller (ÖVP, Salzburg): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bun­desministerin! Sehr geehrte KollegInnen! Bildung ist wichtiger denn je, das zieht sich von der Grundschule bis zum Universitätsabschluss durch das Leben.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite