seiner Angelegenheiten im Bundesrat gemäß Artikel 73 Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz
verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.
Die schriftlichen Mitteilungen haben folgenden Wortlaut:
Liste der Anfragebeantwortungen (siehe S. 6)
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Schreiben des Bundeskanzleramtes betreffend den Aufenthalt eines Mitgliedes der Bundesregierung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union:
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Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung
Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Weiters eingelangt sind Schreiben des Ministerratsdienstes des Bundeskanzleramtes betreffend
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