BundesratStenographisches Protokoll864. Sitzung / Seite 132

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zensurieren? Wollen wir das wirklich? Wollen wir das wirklich quasi als eine unter Strafe stehende Tätigkeit haben? – Interessanter Ansatz.

Aber es gibt auch andere Ansätze, die ich Ihnen nicht vorenthalten möchte. In der Zeitung „Standard“, das ist schon eine etwas ältere Geschichte, nämlich aus dem Jahr 2009 (Bundesrat Schennach: So weit in die Vergangenheit mussten Sie gehen, um ein Beispiel zu finden?), wurde in der Onlineausgabe gepostet, dass bei einer Demonstration durch einen Polizeieinsatz eine schwangere Frau derartig in die Mangel genommen und malträtiert wurde – wie auch immer, so genau ist das da nicht ausgeführt –, dass sie ihr Kind verloren hat. – Eine Fake-News, das hat sich im Nach­hinein herausgestellt. Fake-News, das hat nie stattgefunden! (Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Stögmüller.)

Trotzdem hat der „Standard“ das nie widerrufen, und nach einer Anfrage beim Presse­rat hat man gesagt: Na ja, das kann schon einmal passieren bei der redaktionellen Freiheit. – Ich sage das deswegen, weil sich in diesem Zusammenhang die Frage stellt: Wie weit soll die rechtliche Sanktionierungsmöglichkeit von Hass im Internet gehen? Gerade Ihr Pressesprecher – liebe Mitglieder von den Grünen – oder Ihr Mediensprecher war es, nämlich der Herr Dieter Brosz, der gesagt hat: Das können wir uns schon vorstellen, eine Minimierung oder eine Beschränkung der Presseförderung, allerdings nur, wenn man dem Presserat als Mitglied beitritt. (Zwischenruf des Bun­desrates Stögmüller.) Also wenn das die Zensur ist: der Presserat, sagen wir einmal, der nachlässig mit der Ethik oder den Mediendarstellungen umgeht, dann möchte ich diesem Presserat, ich persönlich, auch nicht angehören.

Aber wie auch immer. Die Frage, die sich bei diesem Antrag stellt, ist: Wo fängt die berechtigterweise natürlich auch notwendige rechtliche Konsequenz gegen verab­scheu­ungswürdige, gegen strafrechtlich relevante Postings an und wo hört dieser Sanktionierungsbereich auf, wenn es um die Artikulierung der freien Meinung geht? Es war ja doch so – an die Kollegen, die beim Ausschuss am Dienstag dabei waren –, dass selbst der Vertreter des Justizministeriums auf Anfrage zuerst gesagt … (Bun­desrat Schennach: Er hat Sie korrigiert! Er hat Ihre Interpretation korrigiert!) – Regen Sie sich nicht so auf, Kollege Schennach! Sie dürfen dann auch noch reden, aber lassen Sie mich einmal ausreden! Lassen Sie mich ausreden! Sie dürfen dann auch Ihre Darbietungen zum Besten geben, aber jetzt bin einmal ich dran, Kollege Schennach.

Dieser hat am Dienstag gesagt, so genau weiß er auch nicht, was er mit dem Antrag anfangen soll, weil er darin nicht wirklich einen Auftrag an die Strafjustiz sieht. (Bundesrat Schennach: Hat er nicht!) Erst auf Nachfrage hat er dann gesagt: Na ja, vielleicht könnte man da im Bildungsressort und ein bisschen bei der Jugendarbeit ansetzen. (Bundesrat Schennach: Sie verdrehen es! Das hat er nicht gesagt!)

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Am Wort ist der Herr Bundesrat Herbert. Ich bitte Sie, ihn reden zu lassen!

 


Bundesrat Werner Herbert (fortsetzend): Was mich zu einem weiteren Kritikpunkt an diesem Antrag bringt, nämlich die eher saloppe Formulierung:

„Die Bundesregierung wird ersucht, die im Grünbuch des Bundesrates ,Digitale Courage‘ präsentierten und in der parlamentarischen Enquete aufgezeigten Empfeh­lungen und Vorschläge zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet zu prüfen und gegebenenfalls in diesem Sinne Schritte einzuleiten sowie auch wirkungsvolle Maß­nahmen aufzuzeigen, um die Anwendung geltender rechtlicher Bestimmungen zu forcieren.“ (Bundesrat Mayer: Das war im Konjunktiv!)

 


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