BundesratStenographisches Protokoll864. Sitzung / Seite 140

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Zu Wort gemeldet hat sich wieder Herr Bundesrat Herbert. – Bitte.

 


17.45.43

Bundesrat Werner Herbert (FPÖ, Niederösterreich): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! In aller Kürze: Worum geht es in diesem Antrag? – Es geht konkret darum, § 68 Abs. 1 Einkommenssteuergesetz zu evaluieren. Warum? – Der Freibetrag liegt seit der Umstellung auf den Euro bei nunmehr 360 € und hat sich seit dieser Zeit nicht mehr erhöht.

Das ist doch eine entscheidend lange Zeit. Arbeitnehmer, die Sonn- und Feiertags­dienste, Nachtdienste leisten, mit besonders erschwerten Diensten konfrontiert sind, sollen einen finanziellen Anreiz bekommen, damit sie diese Dienste entsprechend abgegolten bekommen und eben steuerliche Vergünstigungen dafür haben, dass sie dann arbeiten, wenn andere zu Hause sind, oder Tätigkeiten vollbringen, die andere nicht machen können oder wollen, weil sie mit besonderen Gefährdungen oder beson­deren Tätigkeiten verbunden sind.

Daher denke ich, dass dieser Antrag wichtig und wertvoll für unsere Arbeitnehmer gerade im Segment Ärzte, Krankenschwestern, aber auch Polizisten, Justizwache­beamten ist, und ersuche daher in diesem Sinne um Zustimmung für diesen Antrag. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

17.47

17.47.28

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Da der Finanzausschuss mit Stimmenmehrheit beschlossen hat, dem Antrag 199/A(E)-BR/2014 keine Zustimmung zu erteilen, ersuche ich jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag auf Annahme des gegenständlichen Antrages keine Zu­stimmung erteilen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag auf Nichtannahme des gegenständlichen Antrages ist somit angenommen.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

17.47.58Einlauf

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Ich gebe noch bekannt, dass seit der letzten beziehungsweise in der heutigen Sitzung insgesamt 18 Anfragen eingebracht wurden, und zwar 3198/J bis 3215/J.

*****

Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird auf dem schriftlichen Wege erfolgen.

Als Sitzungstermin wird Donnerstag, 16. März 2017, 9 Uhr, in Aussicht genommen.

Für die Tagesordnung dieser Sitzung kommen insbesondere jene Beschlüsse in Betracht, die der Nationalrat bis dahin verabschiedet haben wird, soweit diese dem Einspruchsrecht beziehungsweise dem Zustimmungsrecht des Bundesrates unter­liegen.

 


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