BundesratStenographisches Protokoll865. Sitzung / Seite 53

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Bestimmungen sichergestellt werden, heißt es dazu aus dem Bericht des Verkehrs­ministeriums.

Begrüßenswert ist aus österreichischer Sicht hingegen eine Überarbeitung der Ver­ordnungen und Richtlinien zu Sozialvorschriften im Straßenverkehr. Damit sollen die Straßenverkehrssicherheit und die Arbeitsbedingungen für Fahrerinnen und Fahrer verbessert und die Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Marktteilnehmern be­kämpft werden. Positiv sieht Österreich auch eine Überarbeitung der Richtlinien zur Sicherheit im Straßenverkehr und zur Tunnelsicherheit.

Derzeit noch anhängig ist eine Entscheidung über den Vorschlag zu einer Neufassung der Richtlinie über die Genehmigung und die Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern. Österreich ist für eine Stärkung des Typenge­nehmi­gungs­systems und der Marktüberwachung. Im ersten Quartal 2017 wird die formale Zustimmung der EU-Institutionen zu einem bereits erarbeiteten Kompromiss über die Nutzung des Frequenzbandes 470 bis 790 MHz erwartet. Österreich spricht sich für die rasche Verabschiedung des Dossiers aus.

Sehr weit auseinander liegen hingegen noch die Positionen zum Dossier über Vor­schriften für Roamingvorleistungsmärkte. Da Roaminggebühren ab 15. Juni 2017 nicht mehr zulässig sein sollen, geht es nun um Regelungen der finanziellen Obergrenzen, die Betreiber auf der Vorleistungsebene für den Zugang zum Netz eines anderen Betreibers in einem anderen EU-Mitgliedstaat verrechnen dürfen. Österreich sieht sich in dieser Frage in der Mehrheitsgruppe der Mitgliedstaaten, die sich für niedrige Vorleistungsentgelte aussprechen, da auf dem österreichischen Markt hohe Entgelte zu einer Verdrängung kleiner und virtueller Netzbetreiber führen könnten.

Das aktuelle 18-Monatsprogramm des Rates endet mit der maltesischen Ratsprä­sidentschaft im ersten Halbjahr 2017. Das neue Trioprogramm des Rates befindet sich derzeit in Erarbeitung. Federführend zuständig ist das BMVIT lediglich bei einigen Themen, die in die Unterabschnitte „Binnenmarkt“ und „Investitionen in die Zukunft“ fallen.

Bei der Vertiefung des Binnenmarkts stehen besonders die Bereiche digitale Wirtschaft und Dienstleistungen im Vordergrund. Im Bereich Investitionen ist vor allem die Connecting Europe Facility, kurz genannt CEF-Verordnung, für Österreich von Bedeutung, da sie Mittel für den Ausbau der Transeuropäischen Netze – auch TEN genannt – in den Bereichen Energie, Telekom, vor allem aber im Bereich Verkehr – auch TEN-V genannt – bereitstellt.

Die Umsetzung des TEN-V-Programms sieht Österreich als wichtigen Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Erreichung von Umwelt- und Klimazielen. Österreich leistet mit Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur einen wichtigen Beitrag zur Realisierung des TEN-V-Programms. So schafft etwa der Rahmenplan der ÖBB 2017–2022 die Finanzierungsgrundlage zur Realisierung des TEN-V-Kernnetzes auf der Schiene in Österreich.

Ein Schwerpunkt der Ratspräsidentschaften war die rasche Annahme des Vierten Eisenbahnpakets, das aus sechs Rechtsvorschriften besteht. Sowohl die drei Vor­schriften der sogenannten technischen Säule als auch die drei der politischen Säule sind 2016 verabschiedet worden. Die technische Säule enthält zwei Richtlinien, die bis Juni 2019 in das jeweilige nationale Recht umzusetzen sind. Die Vorschriften der politischen Säule sind formal noch nicht in Kraft getreten.

Abschließend, Herr Minister: Alles in allem ein sehr ambitioniertes Programm – jetzt geht es um die Umsetzung. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

11.55

 


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