BundesratStenographisches Protokoll865. Sitzung / Seite 61

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Partei ist nach den Bundestagswahlen in die Bundesregierung gekommen, und da das das einzige Projekt war, das diese Partei hatte, war es halt ihr Leitprojekt. Sie hat dann seit diesem Zeitpunkt versucht, das durchzusetzen.

Man hat ein Modell vorgeschlagen, das folgendermaßen funktioniert hat: Wir verlangen für alle Pkws, die auf deutschen Straßen unterwegs sind, eine Maut. Alle Pkws, die in Deutschland, also die Besitzer oder die Eigentümer, die Zulassungs… – ja, Sie wissen, was ich meine –, die, denen die Pkws gehören (allgemeine Heiterkeit), bekommen die Maut dann durch eine Steuererleichterung eins zu eins zurück.

Dieses System ist aber – für einige Beteiligte in Deutschland verwunderlicherweise – von der Europäischen Kommission nicht bewilligt worden. Sie hat ein Vertrags­ver­letzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet und gemeint, dass eine derartige Lösung AusländerInnen, EU-AusländerInnen, diskriminiert – das tut es, das war klar –, weshalb das europarechtswidrig sei.

Der nächste Schritt war: Der deutsche Verkehrsminister, die deutsche Bundesregie­rung hat dieses Modell marginal verändert, und zwar dahin gehend, dass eine meines Erachtens relativ seichte ökologische Komponente hineingekommen ist. Das neue Modell schaut jetzt so aus: Alle, die auf deutschen Straßen unterwegs sind, müssen zahlen, und die Deutschen bekommen die Maut wieder zurück. Der einzige Unter­schied ist, dass jene, die ein Euro-6-Klasse-Fahrzeug haben, etwas mehr zurückbe­kom­men als alle anderen. Erstaunlicherweise ist die Europäische Kommission – ich würde jetzt nicht sagen, dass Telefongespräche zwischen der deutschen Bundes­kanzlerin und Herrn Juncker und dann zwischen Herrn Juncker und Frau Kommissarin Bulc daran schuld waren, denn das weiß ich nicht; dass sie geredet haben, weiß ich schon, aber das war sicher nicht Thema – plötzlich der Auffassung, dass das eigentlich doch europarechtskonform sein könnte. Wer Böses dabei denkt – ich überlasse es Ihnen, das zu tun.

Jetzt ist die Situation jedenfalls so, dass meines Wissens am 24. März im Deutschen Bundestag die Abstimmung über dieses Modell stattfindet und eine Woche später dann die Abstimmung im Bundesrat.

Wenn diese Dinge abgeschlossen sind, geschätzte Damen und Herren, dann ist zuerst wieder die Europäische Kommission am Zug. Sie hat ja ihr Vertragsverletzungs­ver­fahren nicht eingestellt, sondern nur eingefroren. Das heißt, die Europäische Kom­mission wird das prüfen. Ich stelle mir die Prüfung sehr interessant vor, da gestern das Europäische Parlament mit großer Mehrheit beschlossen hat, dass diese Maut europarechtswidrig ist. Wir werden sehen, ob die Europäische Kommission auf das Europäische Parlament zukommt oder nicht. – Das ist das Erste.

Das Zweite ist, es wird dann eben geprüft werden, und sollte es der Fall sein, dass die Kommission das Vertragsverletzungsverfahren weiterführt, dann entspricht das unse­rem Interesse. Sollte das nicht der Fall sein und das Vertragsverletzungsverfahren eingestellt werden, dann haben wir zu entscheiden, ob eine Klage eingebracht wird. Meine persönliche Meinung, geschätzte Damen und Herren, ist, dass eine solche Klage sinnvoll und zu gewinnen wäre, aber das müsste dann diskutiert werden und danach müsste eine Entscheidung getroffen werden.

Ich bitte, mich da nicht falsch zu verstehen: Mir geht es einerseits darum, dass Österreicher und Österreicherinnen in Deutschland nicht diskriminiert werden. Mir geht es aber auch darum, dass wir nicht in eine Situation kommen, in der Europa zurück verfällt und jedes Land sagt: Wir behandeln unsere Bürger besser als alle anderen. Das hätte wahrscheinlich zur Folge, dass die Europäische Union etwas anders wird, als wir es jetzt gewohnt sind, um das nur einmal ganz kurz zu sagen.

 


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