BundesratStenographisches Protokoll865. Sitzung / Seite 97

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Gesundheit auf normalem Wege zu erlangen? – Da gibt es natürlich vor allem die Notwendigkeit von Mitarbeitergesprächen. Es ist auch oftmals notwendig, das Umfeld zu beleuchten und ganz einfach auch immer wieder viele Mittel und Möglichkeiten auszuschöpfen, wenngleich die Zielrichtungen ein wenig auseinanderliegen.

Wenn im Vorfeld davon gesprochen wurde, dass die Arbeitszeitflexibilisierung mit Ver­kürzungen der Arbeitszeit einhergehen muss, mit einer Erhöhung der Urlaubs­an­sprüche, dann ist zu sagen: Das ist letztendlich auch immer wieder eine Frage der Leistung, und vor allem ist die Frage zu beantworten, wer die Erfüllung der Forde­rungen bezahlt.

Wir wissen, dass die Wirtschaft ein Gefüge darstellt, das nicht nur nach freien Regeln der Marktwirtschaft funktionieren darf und kann, aber wir wissen auch, dass der Markt die Vorgaben für wirtschaftliche Entwicklungen gibt. Es ist auch immer wieder notwen­dig, sich Marktentwicklungen sehr realitätsnah zu stellen. Ich glaube, das ist auch eine wesentliche Voraussetzung, um der Entwicklung, die vor uns liegt, gerecht zu werden.

Ich möchte noch auf einige Änderungen eingehen, im Speziellen auf jene im Bauern-Sozialversicherungsgesetz, und auch auf die Sicherstellung der Pensionsleistung. Es wurde eine Neufeststellung der Einheitswerte durchgeführt, eine Hauptfeststellung aus dem Jahr 2014; es wurde neu bewertet, und das bringt sehr klar einen neuen Ansatz. Es werden zukünftig auch öffentliche Gelder in der Einheitsbewertung miterfasst, und damit werden natürlich auch Veränderungen in den Werten erreicht.

Es darf aber durch diese Veränderung nicht zu einem Verlust der Teilpension kommen, und es muss vor allem auch miteingerechnet werden, das Wirksamwerden der neuen Einheitswerte zum Beispiel keine Umwandlung einer Invaliditätspension in eine Teilpension mit sich bringt. Einheitswerte, die die Versicherungsgrenze unterschreiten, sollten in diesem Fall auf Antrag die Pflichtversicherung aufrechterhalten. Wenn dieser Antrag bis zum 31. Dezember 2017 bei der SVB gestellt wird, dann ist das eine korrekte Vorgehensweise, aber auch hier kommt es zu einer Fristverlängerung um ein Jahr, weil es zu Übergangszeiten kommt, wo manche durchfallen würden. Ich glaube, das ist notwendig.

Wir haben auch schon von der Schaffung einer klaren gesetzlichen Grundlage für die Durchführung der medizinisch-berufsorientierten Rehabilitation gehört. Es ist notwen­dig, die Voraussetzungen vor allem dafür zu schaffen, dass arbeiten nicht krank macht, aber auch dafür, dass dies dann in der Umsetzung auch so passiert. Aus diesem Grund wird nicht mehr zwischen vorübergehender Invalidität und dauernder Invalidität differenziert, was mit Sicherheit eine Erleichterung mit sich bringt.

Rehabilitation muss in enger Abstimmung mit der Arbeitswelt erfolgen. Es geht aber auch darum, dass man moderne Krankheitsbilder erkennt, natürlich aber auch darauf reagiert.. Es ist oft nicht ausreichend, nur zu diagnostizieren, sondern es ist oftmals auch notwendig, das berufliche Umfeld zu verändern, vielleicht auch private Verän­derungen zu bewältigen. Stressbewältigung und Konfliktlösung stehen da mit Sicherheit auch im Mittelpunkt, und das sollte natürlich auch in Absprache geschehen. Entscheidend ist dabei, dass für diese Rehabilitation der Kostenträger zukünftig das AMS sein wird.

Auch durch die Einführung einer absoluten Verjährungsfrist sowie durch die Begren­zung des Zeitraumes für eine Bescheiderlassung in der Arbeitslosenversicherung kommt es zu einer Veränderung. Es gibt ja derzeit keine einheitlichen Verjäh­rungsregelungen, und das soll zukünftig klar geregelt werden. Ich glaube, das ist sehr positiv, denn Personen, die einmal Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bezogen haben, deren Ausmaß nie bescheidmäßig festgestellt wurde, können daher noch viele Jahre danach eine Neuberechnung ihrer Ansprüche einfordern. Ich glaube, das ist


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