BundesratStenographisches Protokoll865. Sitzung / Seite 98

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nicht zeitgemäß, hier muss es zu einer Lösung in diesem Sinne kommen. Letztlich geht es ja auch darum, dass diese Leistungen oftmals mit Mehrleistungen oder eventuell auch mit weniger verbunden sind. Bei der Arbeitslosenversicherung soll zukünftig eine generelle Verjährungsfrist von drei Jahren gelten.

Abschließend: Die Reduzierung der Beitragsleistung zum Sozial- und Weiterbildungs­fonds ist eine positive Maßnahme, denn sie bringt immerhin eine Senkung der Beiträge von 0,8 auf 0,35 Prozent, vor allem der Beiträge zum Sozial- und Weiterbildungsfonds für den Zeitraum von zwei Jahren. Diese Gelder kommen dann wiederum den Arbeit­gebern zugute, weil es letztlich auch zu keinem Aufbau von finanziellen Reserven und damit auch einer Zweckbindung der Mittel kommt, die hier vorhanden sind.

Es sind dies alles Maßnahmen, die unterm Strich Veränderungen bringen, um ganz einfach das gesetzliche Pensionsantrittsalter auch an das tatsächliche anzubinden, und Maßnahmen, die wir brauchen, um unser Pensionssystem, das ein sehr gutes ist, auch finanzieren zu können. In diesem Sinne stimmen wir zu. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

14.52


Präsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Rösch. – Bitte.

 


14.53.03

Bundesrat Ing. Bernhard Rösch (FPÖ, Wien): Wertes Präsidium! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte ganz am Anfang gleich auf Kollegen Pum eingehen: Beim letzten Part, den er gebracht hat – darin ist es um den Sozial- und Weiterbildungsfonds und das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz gegangen, wo wir einsparen –, habe ich nicht gehört, dass der Arbeitgeber etwas einsparen kann. Auf der anderen Seite ist es, wenn es darum geht, dass man eine sechste Urlaubs­woche ab einem gewissen Alter einfordert, natürlich ein Thema, dass das etwas kostet.

Wir wollen schon sagen, dass Wirtschaften immer beide betrifft: den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer. Jeder muss dabei etwas verdienen können und jeder soll dabei am Markt teilhaben, das ist mir immer ganz wichtig. (Bundesrat Pum: Das habe ich ja eh gesagt!) – Dann habe ich es überhört. Wenn ich es überhört habe, dann nehme ich das sofort zurück; ich habe nur das eine explizit gehört.

In den Nachrichten bekommt man mit, dass es unter anderem darum geht, die AUVA zusammenzulegen und so weiter. Das ist ja auch ein Lohnbestandteil der Arbeit­nehmer, und ich habe noch nicht gehört, wie man sich dann, wenn man das macht, vorstellt, dass man vielleicht auch für die Arbeitnehmer irgendwo in der Wirtschaft etwas entlastet, etwas gescheiter macht.

Was die Rechtssicherheit der Arbeitslosenversicherung anlangt, kann man nur für diese sein.

Zu begrüßen ist natürlich die Frühintervention zur Verhinderung des Ausscheidens aus dem Erwerbsleben. Das ist ganz einfach wichtig. 50 plus kommt naturgemäß immer mehr in Bedrängnis, 50 plus ist oft zu teuer, 50 plus ist nicht mehr so belastbar, 50 plus hinkt oft in der technischen Entwicklung hinterher, 50 plus hat naturgemäß auch ein höheres Risiko von Krankenständen. Das ist oft der Grund, warum der Druck auf eben den älteren Arbeitnehmer zu liegen kommt, und da einen Teil jetzt einmal abzudecken, damit man gerade dieser Generation entgegenkommt, finde ich gut.

Wir werden später, bei einem der nächsten Punkte, allerdings sehen, dass wir der Meinung sind, dass ein besonderer Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmer dann nicht mehr gelten soll. Wenn man bedenkt, dass, wenn einer über 50 in einen Betrieb kommt und ohnehin die ersten zwei Jahre nicht den besonderen Kündigungsschutz


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