BundesratStenographisches Protokoll865. Sitzung / Seite 105

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in denen Bildung wichtiger ist als je zuvor, würde ich mir wünschen, dass wir irgendwann wieder hier stehen und diese Bildungsfreistellung für die Betriebsräte, für die Personalvertreter ein bisschen mehr verändern als nur um drei Tage. Ich denke, diejenigen, die die Beschäftigten in den Unternehmen vertreten, haben sich die Chance verdient, sich in dieser Richtung weiterzuentwickeln.

Ich bin überzeugt davon, dass die Verlängerung der Funktionsperiode viele Vorteile hat, nämlich Vorteile, wenn man längere Projekte angeht, die über mehrere Jahre dauern – da ist es konstruktiver, wenn man länger daran arbeiten kann –, aber auch bei vielen anderen Projekten.

Ich finde es schade, dass dem hier nicht alle Fraktionen zustimmen, sodass wir heute keinen einstimmigen Beschluss fassen können, denn ich bin überzeugt davon, dass es – auch wenn man vielleicht noch an dem einen oder anderen Rad drehen kann – insgesamt eine sehr positive Sache ist.

Im zweiten Bereich geht es, wie ebenfalls schon angesprochen, darum, den Kündi­gungsschutz von Älteren zu lockern. Natürlich habe auch ich da keinen Luftsprung gemacht, sondern lange darüber nachgedacht, ob das wirklich gut ist. Ich muss aber sagen, es ist eine ähnliche Situation wie bei den Behinderten.

Wir alle können uns sicher noch daran erinnern, als die Behindertenvertreter selbst gesagt haben: Behinderte Menschen haben keine Chance am Arbeitsmarkt, weil es diese Hürde des Kündigungsschutzes gibt. Jetzt hören wir das Gleiche von älteren Arbeitnehmern. Ich denke, wir sollten dem nachgehen und diese Hürde wegnehmen, damit Ältere, wenn sie den Job verloren haben und einen neuen Job suchen, diese Hürde nicht haben.

Was ich hier schon ganz klar und deutlich erwähnen möchte, ist – und da bin ich nicht der Meinung des Kollegen Samt –, dass wir ganz klar und deutlich dazusagen sollten, dass dies nur für jene Personen gilt, die neu eingestellt werden, und nicht für jene, die beschäftigt sind. Ich finde es auch nicht sehr gescheit, wenn wir hier stehen und wieder Ängste schüren, indem wir schon andenken, dass es auch jene betreffen könnte, die schon in Beschäftigung sind. (Zwischenruf des Bundesrates Samt.) Wir beschließen heute etwas, bei dem es darum geht, Menschen, die über 50 sind, wieder eine Chance am Arbeitsmarkt zu geben; und es gibt nirgendwo den Satz, dass es auch um jene geht, die in Beschäftigung stehen.

Andererseits gibt es natürlich auch die Argumente seitens der Wirtschaft. Da wird der Kündigungsschutz als Hürde betrachtet. Da fragen die Unternehmer sozusagen: Wie wird man den dann wieder los?, was dazu führt, dass die Chancen, eingestellt zu werden, für Menschen ab 50 geringer sind.

Martin Gleitsmann, Leiter der sozialpolitischen Abteilung der Wirtschaftskammer Österreich, hat in einer Presseaussendung Anfang März festgehalten, dass dies ein Schritt in die richtige Richtung ist, denn diese Maßnahme erhöht die Chance für ältere Arbeitslose, auf dem Arbeitsmarkt wieder Fuß zu fassen.

Eines verspreche ich, eines ist sicher: Wir werden ganz genau darauf schauen, dass diese Worte nicht nur in der Presseaussendung stehen, sondern dass die Wirtschaft das auch ernst nimmt und Älteren eine Chance gibt.

Für uns als GewerkschafterInnen wird das Alter weiterhin ein wesentlicher Faktor im Rahmen der Sozialwidrigkeitsprüfung bei Kündigungen sein, denn die Zahlen sprechen für sich. Wir wissen aus den Statistiken, dass immer mehr Menschen, die älter als 50 Jahre sind, am Arbeitsmarkt kaum eine Chance haben.

 


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