BundesratStenographisches Protokoll865. Sitzung / Seite 104

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Wir glauben, dass es sich in der Realität dann eher so darstellen wird, dass es wieder einfacher und billiger sein wird, einen älteren Arbeitnehmer zu kündigen. Ich darf Sie daran erinnern, dass wir in diesem Haus vor nicht allzu langer Zeit die Beschäfti­gungsinitiative 50+ beschlossen haben, die aber offensichtlich nicht den Erfolg bringt, den man sich dabei vorgestellt hat. Wir glauben auch, dass es durch diese Geset­zesänderung nicht dazu kommen wird, dass weniger Menschen über 50 ihren Job verlieren werden, wir glauben sogar eher – oder befürchten es zumindest –, dass diese Initiative, diese Änderung die Altersarbeitslosigkeit noch weiter anheizen wird.

Wir sind der Meinung, dass es sinnvoller wäre, über sektorale Arbeitsmarkt­schließun­gen zugunsten österreichischer Arbeitnehmer nachzudenken, um bestehendes Lohn- und Sozialdumping, das hier in diesem Staat stattfindet, in den Griff zu bekommen. In den Grenzgebieten haben wir nämlich dieses Problem – sozusagen wider Erwarten. Wir haben das nämlich schon vor Längerem prognostiziert, und es ist auch eingetrof­fen. Nicht zuletzt wäre es auch sinnvoll, endlich die Lohn- und Lohnnebenkosten mas­siv zu senken, damit die Arbeitgeber wieder die Luft haben, um Menschen einzustellen und auch entsprechend entlohnen zu können.

Aufgrund all dessen wird es von uns bei diesem Tagesordnungspunkt keine Zustim­mung geben.

Bei Tagesordnungspunkt 9, in dem es um das Betriebliche Mitarbeiter- und Selb­ständigenvorsorgegesetz und das Landarbeitsgesetz geht, schaut es wieder anders aus. Es handelt sich dabei um eine legistische Änderung, die damit zusammenhängt, dass wir das Kinderbetreuungsgeldgesetz im Jahr 2016 geändert haben, nämlich mit Wirkung ab dem 1. März 2017. Daher mussten da die entsprechenden Bezugnahmen in den Texten angepasst werden. Die bisherigen Bestimmungen betreffend die Fixbeträge werden natürlich obsolet und müssen entsprechend angepasst werden.

Die Neuregelung sozusagen als Folgeerscheinung des geänderten Kinderbetreuungs­geldgesetzes findet daher in diesem Umfang auch unsere Zustimmung. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FPÖ.)

15.15


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächste gelangt Frau Bundesrätin Anderl zu Wort. – Bitte.

 


15.15.25

Bundesrätin Renate Anderl (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir haben die Punkte 7 bis 9 zusam­­mengefasst.

Zu Punkt 7 – in dem es um die Verlängerung der Funktionsperiode der Arbeitneh­merInnenvertreter in den Bereichen Post, Telekom, Land- und Forstarbeit sowie im Behindertenbereich von vier auf fünf Jahre geht – hat Kollege Samt an und für sich alles gesagt. Ich möchte dazu noch anmerken, dass uns ja schon im Dezember des Vorjahres oftmals über die Medien klar und deutlich kommuniziert wurde, dass diese Verlängerung zu begrüßen ist. Die Verlängerung damals hat jene Betriebsratskörper­schaften betroffen, die dem Arbeitsverfassungsgesetz unterliegen; mit der vorlie­genden Änderung ziehen wir einfach nach und beschließen für die bereits ange­sproche­nen Bereiche, dass auch da die Funktionsperiode von vier auf fünf Jahre erweitert wird.

Erweitert wird auch, wie schon angesprochen, die Bildungsfreistellung, nämlich von drei Wochen auf drei Wochen plus drei Tage. Jetzt sage ich vielleicht etwas provokant: Es kann nie genug sein. Ich denke, es ist etwas Gutes, drei Tage mehr zu haben, aber ich meine, in Zeiten wie diesen, da wir Funktionsperioden um ein Jahr verlängern und


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