BundesratStenographisches Protokoll865. Sitzung / Seite 103

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Auch dieser Antrag liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher wieder sogleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 14. März 2017 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Schließlich bringe ich den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsu­mentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 2. März 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz und das Landarbeitsgesetz geändert werden.

Dieser Antrag liegt ihnen ebenfalls in schriftlicher Form vor, daher darf ich sogleich zur Antragstellung kommen.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 14. März 2017 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorlie­genden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Ich danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster ist Herr Bundesrat Samt zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


15.10.09

Bundesrat Peter Samt (FPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Zu Tagesordnungspunkt 7, unter anderem das Post-Betriebsverfassungsgesetz und das Landarbeitsgesetz betreffend: Der wesent­liche Punkt ist hierbei, dass die Tätigkeitsdauer der Personalvertretungsorgane derzeit auf vier Jahre festgelegt ist.

Aufgrund von durchaus nachvollziehbaren Gegebenheiten der letzten 30 Jahre, auf­grund der Veränderungen der Arbeitswelt und deren Rahmenbedingungen, aber natürlich auch aufgrund der Tatsache, dass mittlerweile auch die Gesetzgebungs­perioden auf fünf Jahre ausgedehnt wurden, ist die Verlängerung ein nachvollziehbarer Schritt: Es ist nachvollziehbar, dass wir auch die Tätigkeitsdauer der Personalvertre­tungsorgane und der Rechnungsprüfer auf fünf Jahre festlegen.

Zu den Bildungsfreistellungen, die damit Hand in Hand gehen: Auch diesbezüglich ist es natürlich sinnvoll, die Tätigkeitsdauer der Personalvertretung auf fünf Jahre aus­zudehnen. – Da diese Veränderungen und diese Gesetzesvorlage mit den Arbeitneh­mer­vertretern abgeklärt und abgestimmt sind, gibt es unsererseits Zustimmung zu dieser Gesetzesänderung.

Diffiziler wird es allerdings schon beim nächsten Tagesordnungspunkt, und zwar bei der Änderung des Arbeitsverfassungsgesetzes. Als Begründung für diesen ursprüng­lich von den NEOS im Nationalrat gestellten Antrag wurde angegeben, dass der er­höhte Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmer am Arbeitsmarkt einerseits positive, andererseits auch negative Folgen hat.

Es gibt also ganz offensichtlich einen Zwiespalt zwischen jenen älteren Arbeitnehmern, die sich in Beschäftigung befinden und die durch den erhöhten Kündigungsschutz an ihrem Arbeitsplatz bis zur Pension gefestigt und geschützt sind, und jenen älteren Arbeitnehmern – 50 plus, um sie zu benamsen –, die auf der Suche nach einer Be­schäftigung sind und dabei ganz offensichtlich Probleme haben. Man geht also, wie es scheint, von der Annahme aus, dass der bestehende erhöhte Kündigungsschutz eine negative Wirkung auf die Wiederbeschäftigung älterer Arbeitsloser sowie eine Ein­schränkung der Chancen auf Wiedererlangung einer Beschäftigung darstellt.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite