BundesratStenographisches Protokoll865. Sitzung / Seite 135

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Mindestsicherungsbezieher – wir haben es gesetzlich verankert – einer gemeinnüt­zigen Beschäftigung nachgehen dürfen, weil wir glauben, dass Arbeit sinnstiftend ist, weil wir davon ausgehen, dass Arbeit das beste Mittel zur Integration ist.

Ich darf noch einmal unsere anderen Maßnahmen, die wir beschlossen haben, kurz zusammenfassen und auch sagen, warum wir sie beschlossen haben. Wir haben einen Deckel von 1 500 € an Geldleistungen pro Haushalt beschlossen, weil wir der Meinung sind, dass Sachleistungen oft sinnvoller sind als Geldleistungen, weil wir der Meinung sind, dass Einkommen aus Arbeit höher sein müssen als Einkommen aus Sozialleis­tungen. Wir wissen, und das weiß jeder Arbeitnehmervertreter hier herinnen, dass wir nicht mehr Gehalt bekommen, weil wir mehr Kinder haben – darum die 1 500 € pro Haushalt.

Weiters haben wir uns verpflichtet – ich habe es schon angesprochen –, Mindest­siche­rungsbezieher zur gemeinnützigen Arbeit zuzulassen. Uns ist immer vorgeworfen worden, dass es uns darum geht, nur Flüchtlinge in gemeinnützige Arbeit zu bekom­men. Es geht uns um alle Mindestsicherungsbezieher, weil wir davon ausgehen, dass Arbeit eines der zentralen Bedürfnisse von Menschen ist.

Wir glauben auch, wenn man Leistungen vom Staat entgegennimmt, dass man erwarten kann, dass derjenige dann auch dem Staat etwas zurückgibt, denn wir alle oder der Großteil von uns da herinnen ist wahrscheinlich auch irgendwo gemeinnützig in einem Verein tätig, hilft irgendwo, bei der Feuerwehr oder wo immer; wir machen diese gemeinnützige Arbeit auch.

Unsere dritte Forderung, und das haben wir auch in Niederösterreich beschlossen, ist: Mindestaufenthalt von 5 Jahren als Voraussetzung für den vollen Bezug der Mindest­sicherung. Es ist nämlich schwierig, wenn ich meiner Oma, die 40 Jahre gearbeitet hat, erklären muss, dass sie weniger als ein Mindestsicherungsbezieher bekommt.

Danke für die Initiative der Mindestpension, da sind wir voll mit dabei, aber auch da wünschen wir uns einen Unterschied.

Ich darf auch – irgendwer hat es heute schon angesprochen – auf das Thema der Artikel-15a-Vereinbarung noch kurz eingehen. Wir sehen es nicht als fair an, dass Bundesländer, die eine andere Regelung beschlossen haben, eine verantwortungs­volle Regelung beschlossen haben, jetzt für die Länder bezahlen sollen, von denen noch immer ein höherer Beitrag ausbezahlt wird. Wir sehen nicht ein, dass die niederösterreichischen Steuerzahler für die Versäumnisse in Wien aufkommen sollen. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir wünschen uns – ich bin der Überzeugung, dass es notwendig sein wird –, dass wir eine bundesweite Regelung zur Mindestsicherung finden. Das ist meine große Bitte an Sie, Herr Minister. Ich weiß, wir waren knapp davor, aber vielleicht kommt es noch zu einer gemeinsamen Regelung. (Bundesrätin Kurz: Das ist ein Scherz! – Bundesrat Todt: ... Man soll sich an den Besten orientieren! – Bundesrat Stögmüller: Es war euer Landeshauptmann, der es verhindert hat!) – Der es verhindert hat? (Bundesrätin Kurz: Ja, genau! Der Landeshauptmann von Niederösterreich!) – Unterschiedliche Standpunkte führen zu unterschiedlichen Wahrnehmungen. (Bundesrat Todt: Wir schimpfen nicht auf Niederösterreich!) – Danke.

Ich darf noch ganz kurz auf das Thema Arbeitswelt 4.0 eingehen, das auch einen großen Bereich im Sozialbericht darstellt. Ich glaube auch, dass das Thema Arbeitszeit ein Thema ist, das wir diskutieren sollten. Wir haben dazu ein Modell präsentiert, das sich an der EU-Arbeitszeitrichtlinie orientiert, und dabei sind uns drei Dinge wichtig. Wir reden immer von 12 Stunden pro Tag. Wir würden uns wünschen, dass wir fixieren, dass die Wochenarbeitszeit von 38,5 beziehungsweise 40 Stunden bleiben muss. Wir


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