BundesratStenographisches Protokoll866. Sitzung / Seite 25

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den, weil sie geraucht haben. Das ist in meinen Augen eine Kriminalisierung, und das sollte man verhindern.

Ich möchte betonen, dass es wichtig ist, eine Änderung des Mindestalters für den Ver­kauf von Tabakprodukten vorzunehmen. Das muss kommen, da müssen wir ansetzen, damit das Rauchen bei Jugendlichen verhindert wird. Das wird aber meiner Einschät­zung nach über die Gewerbeordnung erfolgen, also in Bundeskompetenz und nicht in Länderkompetenz. Prinzipiell ist ohnehin relativ viel in Bundeskompetenz, man kann beispielsweise zwar in den Ländern das Jugendalter anheben, aber hinsichtlich der Be­strafung müsste auch wieder der Bund gefragt werden, nämlich ob es möglich ist, eine Strafe zu erteilen. Es ist also ohnehin sehr viel in Bundeskompetenz, aber dazu viel­leicht noch später.

Ich glaube, dieser Schritt ist wichtig, denn die Zahlen und Statistiken sprechen für eine Anhebung des Abgabealters. Zum Beispiel wurde in Großbritannien – das wurde ja schon erwähnt – 2007 das Alterslimit von 16 auf 18 Jahre erhöht, danach ist die Zahl der 16- bis 17-Jährigen, die rauchen, um 30 Prozent gesunken. Bei den elfjährigen bis 15-jährigen Jugendlichen – elf bis 15 Jahre, das muss man sich vorstellen! – konnte der Raucheran­teil signifikant, nämlich um 33 Prozent, vermindert werden.

Auch in Schweden war es so. In Schweden wurde 1997 das Abgabealter von 16 auf 18 Jahre erhöht – es gab damals auch einige Zweifel und Widerstand in den politischen Gremien –, und dort konnte in den ländlichen Regionen der Raucheranteil der 15- bis 16-Jährigen signifikant, um 35 Prozent, reduziert werden.

Ich glaube, diese Zahlen sprechen für sich. Natürlich lässt sich nicht mit hundertpro­zentiger Sicherheit sagen, dass es in Österreich einen ähnlichen Erfolg geben wird, aber die internationalen Studien lassen zumindest hoffen und sind vielversprechend, gerade dann, wenn auch umfassende Präventionsmaßnahmen umgesetzt werden. Wir müssen bereits in der Elementarpädagogik mit Prävention anfangen und in den Schulen weiter­machen. Es braucht ein umfassendes Programm zur Suchtprävention, es geht aber auch um den Umgang mit Konflikten, mit emotionalen Belastungen und Stress, den Jugendli­che lernen sollten.

Ich denke, dass Raucherkammerl für PädagogInnen, wie es sie noch manchmal in Schu­len gibt, nicht die beste Vorbildwirkung für Kinder und junge Menschen haben. Dage­gen müssten wir auch etwas unternehmen, wenn wir von Prävention reden.

Frau Jugendministerin, ich bitte Sie, Ihre Kontakte zur neuen Gesundheitsministerin zu nutzen und diese aufzufordern, Geld für Prävention auch im Gesundheitsbereich auf­zuwenden. Zurzeit wird 1 Prozent des gesamten Gesundheitsbudgets Österreichs für Prä­vention ausgegeben – ein einziges Prozent! Ich bin mir sicher, da geht noch viel mehr.

Abschließend möchte ich noch etwas zum letzten Punkt des Beschlusses der Landes­jugendreferentInnenkonferenz sagen, der die Harmonisierung des Jugendschutzgeset­zes im Bereich von Ausgehzeiten und Konsum von Alkohol betrifft. Ich sage das jetzt ganz bewusst in der Länderkammer: Für mich und sicher für einen Großteil der Men­schen in Österreich ist es nicht nachvollziehbar, dass wir in Österreich noch immer neun unterschiedliche Jugendschutzgesetze brauchen. Wenn wir uns jetzt ohnehin schon um eine Harmonisierung bemühen, dann machen wir das doch gleich bundeseinheitlich und daraus endlich ein Bundesgesetz. Das wäre dringend notwendig. – Danke. (Beifall bei Grünen und SPÖ.)

9.43


Präsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Zu einer ersten Stellungnahme hat sich Frau Bun­desministerin für Familien und Jugend Dr. Karmasin zu Wort gemeldet. Auch Ihre Re­dezeit, Frau Ministerin, soll 10 Minuten nicht überschreiten. – Bitte, Frau Ministerin.

 


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