in einer kleinen Gemeinde gesehen, die die Laufzeit eines Darlehens verlängern musste, damit sich die Tilgungsrate nicht erhöht, weil sich eben der Kurs der Fremdwährung zu ihrem Nachteil verändert hat. Es ist schon schlimm, wenn man die Laufzeit von 20 auf 30 Jahre oder noch mehr verlängern muss, um die Höhe der Annuität halten zu können.
Gerade deswegen war es wichtig, dass man 2013 darangegangen ist, dem mit dem Spekulationsverbot, das man jetzt eigentlich neuerlich verschärft hat, Frau Kollegin Reiter, einen Riegel vorzuschieben. 2013 hat man die ersten Maßnahmen gesetzt, und jetzt weiß man ganz genau, wo man den Hebel noch ansetzen sollte. Das ist unter anderem bei einigen Sozialversicherungsträgern der Fall, die man jetzt in das Spekulationsverbot einbindet, das zwischen Bund, Ländern und Gemeinden einheitlich vereinbart wurde. Damit werden auch diese Sozialversicherungsträger, die Finanzierungsbedarf haben und ihr Geld auch spekulativ anlegen könnten, daran gehindert.
Die strengeren Regeln bei den Fremdwährungskrediten sind absolut gerechtfertigt, denn das Risiko tragen ja die Bürger und nicht die verantwortlichen Mandatare in den kleinen Gemeinden oder der Amtsleiter; wenn es hoch hergeht, gibt es noch einen Finanzabteilungsleiter. Ein Verbot der Aufnahme von Fremdwährungskrediten für kleine Gemeinden und zu schauen, dass man schnell wieder aus dieser Finanzierung herauskommt, sind für mich ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.
Ebenso richtig ist, dass die Länder bei Finanzierungen über die Bundesfinanzierungsagentur OeBFA den Nachweis erbringen müssen, dass sie die Regeln des Spekulationsverbotes einhalten und den Auflagen gerecht werden, die in diesem Gesetz verankert sind. Der Zeitraum, für den die OeBFA eine Schuldenmanagementstrategie vorzulegen hat, wurde von einem Jahr auf vier Jahre verlängert; diese Verlängerung der Vorausschau auf vier Jahre ist wichtig und richtig. Weiters wurde die maximale Laufzeit von sogenannten Staatskrediten von 70 auf 100 Jahre verlängert, wobei zu sagen ist, dass die durchschnittliche Laufzeit laut Bundesrechnungshof bei 8,8 Jahren liegt.
Geschätzte Damen und Herren! Mit diesem Gesetz soll das Vertrauen in die Finanzpolitik zurückgewonnen und die Spekulation unterbunden werden. Ich weiß, es ist schwierig zu sagen, wo die Spekulation anfängt und wo sie aufhört – das haben Sie richtig gesagt, Frau Kollegin. Mit diesem Gesetz gibt es nun aber klare Regeln für die öffentliche Hand, und darum werden wir diesem wichtigen Gesetz auch zustimmen. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)
11.19
Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ing. Rösch. – Bitte.
11.19
Bundesrat Ing. Bernhard Rösch (FPÖ, Wien): Wertes Präsidium! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist ein heikles Thema, das wir heute zu beschließen haben – heikel deswegen, weil es in der Vergangenheit schon sehr viele Emotionen ausgelöst hat, und Gott sei Dank gibt es jetzt eine Änderung hinsichtlich des Bundeshaushaltsgesetzes von 2013, das sich mit dem Spekulationsverbot für den Sektor Staat beschäftigt.
Kollege Mayer hat versucht, Schützenhilfe zu geben, derer es an und für sich bei einer solchen Änderung gar nicht bedarf. Trotzdem kann ich die Kritik von Frau Dr. Mayer auch teilen, und das war sehr ... (Zwischenrufe bei den Bundesräten Mayer und Reiter.) – Entschuldigung, Dr. Reiter natürlich! Die Kritik kann ich natürlich auch teilen, denn das Zurückrudern bei den vielen Möglichkeiten, wie man im Staat früher mit Geld umgehen konnte – das war ja sensationell –, bleibt ein bisschen amorph.
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