12.01
Bundesrat Peter Heger (SPÖ, Burgenland): Frau Präsidentin! Herr Minister! Geschätzte Kollegen des Bundesrates! Der Hauptpunkt des Beschlusses des Nationalrates umfasst eine wichtige Maßnahme, nämlich die Senkung des Tarifs der Flugabgabe. Diese soll ab 2018 halbiert werden, um die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Österreich zu stärken. Die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Österreich wird durch die Flugabgabe potenziell beeinflusst. Um den veränderten Rahmenbedingungen im innereuropäischen Wettbewerb zu entsprechen und gleichzeitig die Standortattraktivität zu erhöhen, soll es zu einer Halbierung der Flugabgabe ab 1. Jänner 2018 kommen.
Damit soll aber auch die internationale Drehkreuzfunktion des Flughafens Wien-Schwechat langfristig abgesichert werden. Die Tarifreduktion bei der Flugabgabe soll zudem den Konsumentinnen und Konsumenten zugutekommen. Mit der Einführung der Flugabgabe im Jahr 2011 ist der Plan, dadurch Mehreinnahmen für den Staatshaushalt zu lukrieren, voll aufgegangen. Derzeit werden ja auch mehr als 100 Millionen € pro Jahr an Flugabgaben eingenommen. Die Halbierung der Flugabgabe wird, wie gesagt, mit 1. Jänner 2018 in Kraft treten, und die Abgabe für Abflüge mit Zielflughafen innerhalb der Kurzstrecke soll 3,50 €, der Mittelstrecke 7,50 € und der Langstrecke 17,50 € pro Passagier betragen.
Ein zweiter, ursprünglich gewünschter und beabsichtigter Lenkungseffekt der Flugabgabe ist aber nicht eingetreten: Trotz dieser Abgabe, die übrigens nur in wenigen europäischen Staaten wie Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Irland und Schweden eingeführt wurde, wurden die Flugtickets nicht automatisch teurer und die Passagiere sind nicht auf alternative Verkehrsmittel umgestiegen. Zudem hat die Geiz-ist-geil-Mentalität zu einem neuen Preisdruck beziehungsweise Preiskampf der Fluglinien geführt.
Auch die erhoffte Reduktion der Emissionen ist aus den bereits erwähnten Gründen nicht erfolgt, denn eines ist klar: Wenn ein alternativer Abflughafen weniger als eine Stunde von Wien-Schwechat oder einem anderen Regionalflughafen entfernt ist, dann kann es auch keine Reduktion der Emissionen geben, denn ob ein Flugzeug zum Beispiel in Bratislava startet und über Österreich fliegt oder am Flughafen Wien-Schwechat startet, macht, was die Luftemissionen betrifft, keinen Unterschied.
Selbstverständlich gibt es dazu aber sehr unterschiedliche Meinungen, das hat die heutige Debatte ja bisher deutlich gezeigt. Einerseits lässt sich leicht sagen, dass man die aus der Steuer entstehenden Einnahmen besser in umweltfreundliche Bereiche investieren soll, statt dass der schon jetzt stark geförderte Flugverkehr mit der Halbierung noch mehr Anreize bekommt, sein klimaschädliches Wachstum fortzusetzen, und auch, dass durch die Halbierung Österreich jährlich mehr als 50 Millionen € an Steuereinnahmen entgehen und dieses Geld besser in Förderungen für nachhaltige und leistbare Mobilität, erneuerbare Energie und Energieeffizienzmaßnahmen investiert werden kann. Im anderen Fall helfe man aber eigentlich nur den Fluglinien und Flughäfen dabei, höhere Gewinne zu machen.
Andererseits kann man wiederum sagen, da die Flugabgabe die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Österreich beeinflusst, zielt die Halbierung der Flugabgabe auf die positive Beeinflussung der Wettbewerbsfähigkeit Österreichs in der Luftfahrt ab.
Die Maßnahme soll mit 1. Jänner 2018 umgesetzt werden, um den veränderten Rahmenbedingungen im europäischen Wettbewerb gerecht zu werden und die Standortattraktivität zu erhöhen. Durch die Senkung der Flugabgabe soll das Passagieraufkommen der betroffenen österreichischen Flughäfen weiter steigen, denn die Senkung der Flugabgabe soll auch den KonsumentInnen zugutekommen.
Wichtig ist mir noch, zu erwähnen, dass die Halbierung der Flugabgabe ab 2018 auch rund 500 Unternehmen betrifft. 140 von diesen 500 Unternehmen haben eine Nieder-
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