Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher sogleich zur Antragstellung.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. April mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich bringe weiters den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhrförderungsgesetz geändert wird.
Die vorliegende Novelle soll die Fortsetzung des seit Jahrzehnten bewährten Exportförderungsverfahrens durch turnusmäßige Verlängerung der gesetzlichen Ermächtigung zur Übernahme von Haftungen für Rechtsgeschäfte und Rechte um weitere fünf Jahre (bis 2022) sicherstellen.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. April 2017 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Dr. Reiter. – Bitte, Frau Kollegin.
12.17
Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (Grüne, Salzburg): Frau Präsidentin! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir stimmen dem Tagesordnungspunkt 7 zu, dem Tagesordnungspunkt 8 aber nicht, und das möchte ich hier kurz begründen:
Es ist bei diesem Gesetz so, dass bei Projektprüfungen der Entwicklungsbank künftig neben wirtschaftlichen Kriterien auch entwicklungspolitische Prinzipien berücksichtigt werden müssen. Das ist gut so. Diese Kriterien sind die Standards der Weltbankgruppe, der ILO und der OECD. Wir glauben aber, dass das nicht ausreicht. Wir möchten darüber hinaus die UN-Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte und die UN-Leitlinien zur verantwortungsvollen Verwaltung von Boden- und Landnutzungsrechten, Fischgründen und Wäldern im Rahmen der nationalen Ernährungssicherheit berücksichtigt wissen.
Grund dafür ist ein ganz konkretes Vorkommnis, das von der FIAN gut dokumentiert ist. Die Entwicklungsbank investierte 12 Millionen Dollar in einen Entwicklungsfonds für Afrika, ein Investor kaufte damit Land in Sambia, wo jetzt Soja, Weizen und Mais im industriellen Stil angebaut werden. Es waren 1 600 Arbeitsplätze versprochen, das wurde nicht eingehalten, de facto sind es nur 200, wobei anscheinend nicht einmal Mindestlöhne gezahlt werden. Angedacht war ein Kleinbauernförderprogramm, passiert sind Vertreibungen – es wurde ein ganzes Dorf vertrieben – und Landraub.
Die Prinzipien und Leitsätze der Weltbankgruppe, der ILO und der OECD geben keine konkreten Handlungsschritte vor, sie sind schlicht und einfach älter und tradiert und reichen nicht aus, gerade das Phänomen des Land Grabbing entsprechend in den Griff zu bekommen. Deshalb hat die UNO 2011 und 2012 entsprechende Leitlinien verfasst, die konkrete Handlungsmaxime und praktische Hilfestellungen geben, wie legitime Nutzungsrechte geschützt werden können und unrechtmäßiger Landraub verhindert werden kann. 125 Mitgliedsländer des UN-Komitees für Welternährungssicherheit haben dieses Papier am 11. Mai 2012 offiziell angenommen.
Landraub mit österreichischen Steuergeldern – das darf nicht passieren, werte Kolleginnen und Kollegen! Und deshalb gehören diese Leitlinien unserer Meinung nach in ein Gesetz, das den Anspruch erhebt, modern und fortschrittlich zu sein. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
12.20
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