BundesratStenographisches Protokoll866. Sitzung / Seite 165

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Das ist eine sehr umfangreiche Thematik, bei der sich eben zeigt: Das ist ein Beispiel für eine sinnvolle Zusammenarbeit auf EU-Ebene, da macht es Sinn, auf EU-Ebene die Dinge anzupacken. Das ist etwas, das man auf internationaler Ebene und auf Augen­höhe mit den global tätigen Konzernen besser bewerkstelligen kann als auf national­staatlicher Ebene.

Wenn ich vielleicht eines noch sagen darf, weil das von Herrn Bundesrat Werner Her­bert erwähnt wurde – das verstehe ich schon –: Ja, was die Haftzahlen betrifft, muss man schon auch sagen, dass es auch da einen Punkt im Bereich des EU-Rechts gibt, der verbesserungswürdig ist. Es gibt relativ viele Insassen aus EU-Staaten in unseren Haftanstalten. Das würde man vielleicht unterschätzen, aber das ist eine doch beacht­liche Zahl. Ich habe das jetzt nicht genau im Kopf, aber einige Hundert sind das jeden­falls.

Wir haben die Rechtsgrundlage dafür, dass diese EU-Staatsbürger zur Fortsetzung der Strafvollstreckung in ihre Heimatländer überstellt werden können und sollen, einfach des­halb, weil sinnvollerweise Resozialisierung dort besser möglich ist, wo die Menschen ihr Umfeld haben, wo sie ihre Angehörigen haben. Da muss man sich halt in der Praxis schon sehr, sehr bemühen, damit diese Dinge auch wirklich funktionieren.

Wir haben in diesem Bereich im Vorjahr sehr schöne Erfolge gehabt, da ist es uns ge­lungen, einige Hundert EU-Staatsbürger zum Zweck der weiteren Strafvollstreckung in ihre Heimatstaaten zu transferieren. Ja, da gibt es von den Regelungen her – auch aus meiner Sicht, praktisch gesehen – Verbesserungsmöglichkeiten auch auf EU-Ebene. Ich will gesagt haben: Ja, mir ist bewusst, dass da in letzter Zeit einiges gelungen ist, aber da gibt es noch Luft nach oben.

Vor der Europäischen Staatsanwaltschaft braucht sich jedoch niemand zu fürchten, die bringt eigentlich, wenn sie einmal installiert ist, auch für Österreich nur einen Mehrwert. Ich bin daher wirklich dafür, dass wir da mitmachen. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Bundesräten der Grünen.)

17.22

17.22.10

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall. Die Debatte ist geschlos­sen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den ge­genständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit, der Antrag ist somit angenommen.

17.22.4426. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wasserrechtsgesetz 1959, das Umweltverträglichkeitsprüfungsge­setz 2000, das Immissionsschutzgesetz – Luft, das Klimaschutzgesetz, das Um­weltförderungsgesetz, das Bundesluftreinhaltegesetz, das Altlastensanierungs­gesetz, das Chemikaliengesetz 1996, das Gesundheits- und Ernährungssicher­heitsgesetz, das Pflanzenschutzgesetz 2011, das Düngemittelgesetz 1994, das Fut­termittelgesetz 1999, das BFW-Gesetz, das Rebenverkehrsgesetz 1996, das Pro­duktenbörsegesetz, das Bundesgesetz über die Bundesämter für Landwirtschaft und die landwirtschaftlichen Bundesanstalten, das Klima- und Energiefondsge­setz 2007 und das Spanische Hofreitschule-Gesetz geändert und das Bundesge­setz zur Schaffung eines Gütezeichens für Holz und Holzprodukte aus nachhalti-


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