BundesratStenographisches Protokoll866. Sitzung / Seite 166

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ger Nutzung, das Börsesensale-Gesetz und das Bundesgesetz über das Bundes­amt für Wasserwirtschaft aufgehoben werden (Verwaltungsreformgesetz BMLFUW) (1456 d.B. und 1568 d.B. sowie 9748/BR d.B. und 9754/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Wir gelangen nun zum 26. Punkt der Tagesordnung.

Ich darf Herrn Bundesminister Andrä Rupprechter recht herzlich bei uns begrüßen. – Herz­lich willkommen im Bundesrat! (Allgemeiner Beifall.)

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Kern. Ich bitte um den Bericht.

 


17.23.25

Berichterstatterin Sandra Kern: Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Ich erstat­te den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2017 betreffend ein Verwaltungsreformgesetz BMLFUW.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich darf deshalb gleich zur Antrag­stellung kommen:

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 4. April 2017 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Samt. – Bitte.

 


17.24.13

Bundesrat Peter Samt (FPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Herr Bundesminister Rupp­rechter! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Verwaltungsreformgesetz – ich bin heu­te für die sperrigen Sachen zuständig. Diese Sammelnovelle, die wir vorliegen haben, zielt auf eine Verwaltungsvereinfachung bei insgesamt 18 Gesetzen ab und sieht zu­dem die Aufhebung von drei weiteren Gesetzen vor, die totes Recht darstellen. We­sentliche Änderungen ergeben sich vor allem durch die Verwaltungsreform in den Be­reichen der Umweltverträglichkeitsprüfung und des Wasserrechts.

Um gleich bei diesem Thema zu bleiben: Da hat es berechtigte Kritik von der Wirt­schaftskammer gegeben, die im Rahmen der Begutachtung im November 2016 von einem Deregulierungspaket mit Schönheitsfehlern gesprochen hat, bezogen vor allem auf die künftig verpflichtende elektronische Meldung von wasserrechtlichen Befunden.

Da ist man ganz offensichtlich über das Ziel hinausgeschossen: Einerseits soll auf Bun­desebene ein digitales Befundportal für alle Wasserberechtigten eingerichtet werden – auch wenn das Ministerium selbst mitgeteilt hat, es wolle eigentlich keine Daten sam­meln, ist es doch in diese Richtung angedacht. Andererseits sind Wasserdatensysteme in den Ländern sehr unterschiedlich aufgebaut, sodass ein gemeinsames Portal – zu­mindest derzeit – ganz offensichtlich wenig Sinn macht.

Bedauernswert ist, dass durchaus sinnvolle Anträge betreffend eine Vereinfachung der wirtschafts- und umweltpolitischen Analysen, um den Ablauf der UVP zu entbürokrati­sieren, die die FPÖ, aber auch die NEOS im Nationalrat eingebracht haben, von den Re­gierungsparteien abgelehnt worden sind.

Die Verfahren, vor allem bei großen Infrastrukturprojekten, das brauche ich Ihnen nicht zu erzählen, sind viel zu lang. In vielen Fällen werden durch diese langen Verfahrens­dauern Projekte zum Teil unmöglich gemacht oder sie werden vor allem für den, der sie bezahlen muss – nämlich für den Steuerzahler –, massiv verteuert, denn bei grö­ßeren Projekten geht es ja oft um Laufzeiten von mehreren Jahrzehnten. Das ist für uns ein absolut unhaltbarer Zustand, denn wir wissen, dass es da sicher sehr viel Nach-


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