holbedarf gibt. Diese Verbesserung ist mit dieser Novellierung noch nicht wirklich sehr gut beziehungsweise vollständig erfolgt.
Wir wundern uns außerdem massiv – diese Kritik erfolgte ja auch bereits im Nationalrat –, warum die Themen dieser Novelle, die doch überwiegend Umweltthemen sind, im Verfassungsausschuss und nicht im dafür zuständigen Umweltausschuss diskutiert werden. Das ist eine Kritik, die ja nicht nur von unserer Seite kommt, sondern auch von anderen im Nationalrat und im Bundesrat vertretenen Parteien.
Unverständlich ist auch, warum jetzt teilweise eine Reform des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes erfolgt, obwohl im Mai dieses Jahres die Umsetzung einer EU-Richtlinie ansteht.
Es ist für mich blanker Hohn, wenn im Plenum des Nationalrates ein SPÖ-Abgeordneter sagt, na ja, das neue Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz wird heuer eh noch ein zweites Mal novelliert, und dort erwartet er sich, so anscheinend die Ansicht der SPÖ, dass die Forderungen der Opposition – in diesem Fall insbesondere jene der FPÖ und der NEOS – damit erfüllt werden und sich dadurch die Anträge der Oppositionsparteien praktisch erübrigen. Geschätzte Damen und Herren, das ist eine Art von Parlamentarismus, die wir massiv ablehnen, denn mit Demokratie hat das nichts zu tun! (Beifall bei der FPÖ.)
Wir können also grundsätzlich feststellen: Auch wenn in dieser Novelle einige sinnvolle Vereinfachungen enthalten sind, ist jedoch das gesamte Gesetzespaket für uns überwiegend kein großer Wurf, es fehlt die Gesamtlinie. Ähnlich wie beim Deregulierungsgesetz, das wir heute schon besprochen haben, sieht das doch nach schwerem Scheinaktionismus der Bundesregierung aus.
Es darf Sie daher nicht wundern, wenn wir diesem Gesetz nicht zustimmen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FPÖ.)
17.29
Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Beer. – Bitte.
17.29
Bundesrat Wolfgang Beer (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Bundesräte! Das Verwaltungsreformgesetz BMLFUW soll der Verwaltungsvereinfachung dienen. Es wurde bereits gesagt, dass 18 Gesetze abgeändert und 3 Gesetze aufgehoben werden. Ich werde jetzt nicht alle 21 Themen behandeln, da dafür ganz einfach die Redezeit zu kurz wäre.
Diese Novellierungen sollen zu einer Beschleunigung und Vereinfachung in den einzelnen Materien führen. Als Beispiel möchte ich das UVP-Verfahren heranziehen: In diesem Bereich wird es Beschleunigungen geben, ohne die hohen Standards der UVP zu beschneiden. Es wurden Fristenläufe gestrafft, um Rechtsentscheide schneller erlassen zu können. Es wurden auch Doppelgleisigkeiten im Mitentscheidungsverfahren mehrerer Behörden reduziert.
Bei bestehender UVP und einer Sanierung dieser Bauten beziehungsweise Durchführung von Einbauten gibt es nun ein reduziertes Verfahren, eine schnellere Einzelfallprüfung, die auch eine schnellere und bessere Abhandlung gewährleisten wird.
Weil hier der Vorwurf kam, das wäre alles so schnell gegangen, und die Ansinnen der Opposition wären nicht wirklich zur Kenntnis genommen worden, möchte ich doch sagen, dass diese Kommission, die dieses beachtliche Paket auf den Weg gebracht hat, wirklich sehr lange und ausführlich diskutiert hat. Es war immerhin schon im Jahr 2015, dass diese Deregulierungskommission eingesetzt wurde. Seit 2015 hat es also die Mög-
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