BundesratStenographisches Protokoll866. Sitzung / Seite 184

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mittragen, weil es, glaube ich, für den Raum Vorarlberg-Schweiz ein sehr wichtiges ist. Die Frage aber, die von dir aufgezeigt wurde, wird der Herr Minister wahrscheinlich be­antworten können.

Ich darf mich zuerst bei meinen beiden Vorarlberger Kollegen, bei Edgar Mayer und bei Magnus Brunner, sehr herzlich dafür bedanken, dass ich als Oberösterreicher über­haupt zu diesem Thema, das eigentlich primär Vorarlberg betrifft, reden darf. Vielleicht ist das ein kleines Geschenk von Vorarlberg an Oberösterreich, weil wir heute Vormit­tag einen neuen Landeshauptmann bekommen haben. – Danke schön.

Warum wage ich aber überhaupt, mich zu diesem Thema zu Wort zu melden? – Ei­nerseits, weil ich mich sehr für den Raum Vorarlberg, Schweiz, Deutschland, Liechten­stein interessiere und durchaus ein Fan dieser wunderschönen Region bin; anderer­seits aber auch, weil ich vor wenigen Wochen Teil einer parlamentarischen Delegation in der Schweiz unter der Führung von Magnus Brunner war, in deren Rahmen dieses Thema behandelt wurde – neben vielen anderen Themen wurden wir dort auch mit die­sem Thema konfrontiert.

Vorarlberg ist ein sehr schönes Land; vor allem die Grenzregion mit Deutschland, Schweiz und Liechtenstein ist auch touristisch ein hochinteressantes Gebiet. Das ist, glaube ich, nicht zu bezweifeln und auch hier im Bundesrat allen klar und ein Begriff.

Durch die vorteilhafte Lage dieses Dreiländerecks – auch gemeinsam mit Liechten­stein – ist die Region neben dem Tourismus auch in allen wirtschaftlichen Bereichen sehr gut unterwegs. Im europäischen Vergleich ist dieser grenzüberschreitende Wirt­schaftsraum sehr erfolgreich und eine in jeder Form aufstrebende Region. Ein reger Austausch an Arbeitskräften, Kaufkraft und Wirtschaftskraft ist die Folge. Davon profi­tiert vor allem Vorarlberg, weil es das kostengünstigere Land ist und viele Schweizer, Liechtensteiner und Deutsche zum Einkaufen nach Vorarlberg kommen. Auch auf Ur­laub oder um ein Gasthaus zu besuchen oder andere Annehmlichkeiten zu genießen fährt man gerne einmal nach Vorarlberg.

So positiv das alles ist, diese Situation an der Grenze bedeutet auch, dass die negati­ven Dinge genauso über die Grenze kommen und dass leider auch sehr viele Delikte und eine steigende Kriminalität in dieser Region festgestellt werden müssen.

Wichtig ist es daher, dass mit dem vorliegenden Polizeikooperationsvertrag eine An­passung des bestehenden Vertrages aus dem Jahr 1999 vorgenommen wird. Dieser Ver­trag war damals wegweisend und das Musterbeispiel eines trilateralen Abkommens, das europaweit Schule gemacht hat. Ein ähnliches Abkommen wurde später auch mit Deutschland geschlossen.

In diesem Kooperationsvertrag wird auf die Schengenbeteiligung der Schweiz seit dem Jahr 2008 und die Schengenbeteiligung Liechtensteins seit 2011 reagiert, wie über­haupt höhere Standards in der polizeilichen Zusammenarbeit darin vereinbart werden.

Eine besonders wichtige Neuerung und hinkünftige Verbesserung in diesem Vertrag be­steht darin, dass für verdeckte Ermittlungen, um auslieferungsfähige Straftaten von er­heblicher Bedeutung zu verhindern, wesentliche Erleichterungen geschaffen werden.

Ebenso wird die Möglichkeit des Einschreitens im grenznahen Bereich im Hoheitsge­biet des jeweils anderen Landes grundlegend verbessert – was natürlich auch eine wich­tige Form der Zusammenarbeit ist –, und das ohne vorherige Zustimmung bei unmittel­barer erheblicher Gefahr für Leib, Leben oder auch Eigentum.

Weitere Erleichterungen erfahren die Zusammenarbeit beim Zeugen- und Opferschutz, die Unterstützung bei Rückführungen, bei der polizeilichen Durchbeförderung und auch bei der Übergabe von Personen an der Staatsgrenze. Sie werden ebenfalls in diesem Vertrag behandelt und auch entsprechend vereinfacht. Gleichzeitig wird die grenzüber-


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