schreitende Verfolgung von Verkehrsdelikten erleichtert. Die dafür notwendige Durchführungsvereinbarung ist inzwischen in Kraft getreten, womit auch alle Geschwindigkeitsübertretungen von Ausländern entsprechend nachverfolgt werden können.
Ganz interessant in diesem Zusammenhang ist, dass es pro Jahr circa fünf Millionen Geschwindigkeitsübertretungen gibt – jeder kann für sich jetzt ausrechnen, wie viel Prozent er selbst dazu beiträgt –, circa eine Million von diesen fünf Millionen werden von Ausländern begangen. Daher ist es so wichtig, Möglichkeiten zu haben, diese entsprechend verfolgen zu können.
Ein automatisierter Kraftfahrzeugzulassungsdatentausch, die Übersendung und Zustellung amtlicher Schriftstücke sowie die Vollstreckungshilfe sind weitere wichtige Teile dieses Polizeikooperationsvertrages, die laut Aussagen der Exekutive eine wesentliche Vereinfachung für die Arbeit der Polizei bedeuten und in einer Zeit, in welcher der Kriminaltourismus ansteigt, sehr wichtig sind. Zweifellos wird daher mit diesem Vertrag die Sicherheit im Ländereck Österreich, Deutschland, Schweiz und Liechtenstein wesentlich verbessert.
In diesem Sinne bedanke ich mich noch einmal bei meinen Vorarlberger Kollegen dafür, dass ich als Oberösterreicher dazu reden durfte, und darf festhalten, dass wir aus Sicht meiner Fraktion sehr gerne diesem Polizeivertrag die Zustimmung erteilen werden. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
18.37
Präsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Weber. – Bitte, Herr Bundesrat.
18.37
Bundesrat Martin Weber (SPÖ, Steiermark): Frau Präsidentin! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es vom Vorredner, Bundesrat Peter Oberlehner, schon gehört, es geht beim vorliegenden Beschluss um eine Erneuerung des seit 1999 bestehenden Vertrages mit Liechtenstein und der Schweiz zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit von Sicherheits- und Zollbehörden.
Dieser damalige Vertrag ist der älteste Vertrag betreffend die polizeiliche Zusammenarbeit mit anderen Ländern und war auch eine gute Schule für den 2005 unterzeichneten Prümer Vertrag von elf Staaten, mit dem die grenzüberschreitende Verhinderung und Verfolgung von Straftaten erleichtert wurde.
Sehr geehrte Damen und Herren, wie die tagtägliche Praxis zeigt, ist der Vertragstext von 1999 nach wie vor eine sehr gute Grundlage für eine enge polizeiliche und grenzpolizeiliche Zusammenarbeit zur Gefahrenabwehr und zur Kriminalitätsbekämpfung. Trotzdem ist es nach 18 Jahren an der Zeit, den Vertrag zu überarbeiten und zu modernisieren. Außerdem hat sich in der Praxis gezeigt, dass alle drei Länder nunmehr eine Erweiterung und eine Konkretisierung der Befugnisse in einigen Bereichen für sinnvoll halten.
Mit dem Vertrag werden neben der behördlichen Zusammenarbeit und Fragen des Informationsaustausches unter anderem auch die grenzüberschreitenden Problemstellungen geregelt, nämlich das vorläufige Einschreiten von Exekutivbeamten im Grenzgebiet des Nachbarstaates bei unmittelbarer erheblicher Gefahr ohne vorherige Zustimmung.
Zudem wurde erstmals eine umfassende Amts- und Rechtshilfe bei der Ahndung von Verkehrsdelikten vereinbart und dazu eine ergänzende Durchführungsvereinbarung abgeschlossen. Nicht nur ein automatischer Austausch von Fahrzeug- und Halterdaten, sondern auch sonstige Unterstützung bei der Ausforschung und Vernehmung von Ver-
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