BundesratStenographisches Protokoll866. Sitzung / Seite 185

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schreitende Verfolgung von Verkehrsdelikten erleichtert. Die dafür notwendige Durch­führungsvereinbarung ist inzwischen in Kraft getreten, womit auch alle Geschwindig­keitsübertretungen von Ausländern entsprechend nachverfolgt werden können.

Ganz interessant in diesem Zusammenhang ist, dass es pro Jahr circa fünf Millionen Geschwindigkeitsübertretungen gibt – jeder kann für sich jetzt ausrechnen, wie viel Pro­zent er selbst dazu beiträgt –, circa eine Million von diesen fünf Millionen werden von Ausländern begangen. Daher ist es so wichtig, Möglichkeiten zu haben, diese entspre­chend verfolgen zu können.

Ein automatisierter Kraftfahrzeugzulassungsdatentausch, die Übersendung und Zustel­lung amtlicher Schriftstücke sowie die Vollstreckungshilfe sind weitere wichtige Teile dieses Polizeikooperationsvertrages, die laut Aussagen der Exekutive eine wesentliche Vereinfachung für die Arbeit der Polizei bedeuten und in einer Zeit, in welcher der Kri­minaltourismus ansteigt, sehr wichtig sind. Zweifellos wird daher mit diesem Vertrag die Sicherheit im Ländereck Österreich, Deutschland, Schweiz und Liechtenstein we­sentlich verbessert.

In diesem Sinne bedanke ich mich noch einmal bei meinen Vorarlberger Kollegen da­für, dass ich als Oberösterreicher dazu reden durfte, und darf festhalten, dass wir aus Sicht meiner Fraktion sehr gerne diesem Polizeivertrag die Zustimmung erteilen wer­den. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

18.37


Präsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundes­rat Weber. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


18.37.50

Bundesrat Martin Weber (SPÖ, Steiermark): Frau Präsidentin! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es vom Vor­redner, Bundesrat Peter Oberlehner, schon gehört, es geht beim vorliegenden Be­schluss um eine Erneuerung des seit 1999 bestehenden Vertrages mit Liechtenstein und der Schweiz zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit von Sicherheits- und Zoll­behörden.

Dieser damalige Vertrag ist der älteste Vertrag betreffend die polizeiliche Zusammenar­beit mit anderen Ländern und war auch eine gute Schule für den 2005 unterzeichneten Prümer Vertrag von elf Staaten, mit dem die grenzüberschreitende Verhinderung und Verfolgung von Straftaten erleichtert wurde.

Sehr geehrte Damen und Herren, wie die tagtägliche Praxis zeigt, ist der Vertragstext von 1999 nach wie vor eine sehr gute Grundlage für eine enge polizeiliche und grenz­polizeiliche Zusammenarbeit zur Gefahrenabwehr und zur Kriminalitätsbekämpfung. Trotzdem ist es nach 18 Jahren an der Zeit, den Vertrag zu überarbeiten und zu mo­dernisieren. Außerdem hat sich in der Praxis gezeigt, dass alle drei Länder nunmehr ei­ne Erweiterung und eine Konkretisierung der Befugnisse in einigen Bereichen für sinn­voll halten.

Mit dem Vertrag werden neben der behördlichen Zusammenarbeit und Fragen des In­formationsaustausches unter anderem auch die grenzüberschreitenden Problemstel­lungen geregelt, nämlich das vorläufige Einschreiten von Exekutivbeamten im Grenz­gebiet des Nachbarstaates bei unmittelbarer erheblicher Gefahr ohne vorherige Zu­stimmung.

Zudem wurde erstmals eine umfassende Amts- und Rechtshilfe bei der Ahndung von Verkehrsdelikten vereinbart und dazu eine ergänzende Durchführungsvereinbarung ab­geschlossen. Nicht nur ein automatischer Austausch von Fahrzeug- und Halterdaten, sondern auch sonstige Unterstützung bei der Ausforschung und Vernehmung von Ver-


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