BundesratStenographisches Protokoll866. Sitzung / Seite 186

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kehrssündern ist vorgesehen. Gleiches gilt für die Zustellung amtlicher Schriftstücke so­wie die Vollstreckungshilfe.

Wenn man weiß, dass in Österreich 30 Prozent der Fahrzeughalter Nichtösterreicher sind – das ist ein europäischer Spitzenwert –, so erkennt man, dass die Erneuerung die­ses Vertrages sehr wichtig ist. Es gibt in Österreich auch keine Halterhaftung wie in an­deren Ländern. Bei uns haftet immer der tatsächliche Lenker. Deshalb sind genau die­se Bestimmungen sehr wichtig, denn es soll und kann ja nicht sein, dass vielleicht Schnellfahrer oder wirkliche Verbrecher uns an der Staatsgrenze, salopp formuliert, auch noch die lange Nase zeigen.

Auf Bereiche wie den Zeugen- und Opferschutz, die Verkehrsregelung sowie die Ver­folgung von Verstößen gegen die Straßenverkehrsvorschriften und das Eingreifen in Not­fällen wird sich also der vorliegende Beschluss besonders positiv auswirken.

Sehr geehrte Damen und Herren, nach fast zwei Jahrzehnten kann diese trilaterale grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Sicherheits- und Zollbehörden aus der Schweiz, Liechtenstein und Österreich zu Recht auch als Erfolg bezeichnet werden. Die Anpassung der bestehenden Verträge ist notwendig, um die polizeiliche Zusam­menarbeit auf der Höhe der Zeit zu halten. Wer die Bodenseeregion kennt, und mein Vorredner hat es kurz angesprochen, der weiß, dass genau bei diesen geografischen Gegebenheiten so eine gute Zusammenarbeit besonders wichtig ist.

Zur Fraktion der Grünen: Die Bedenken des Datenschutzes wurden eigentlich in der Ausschusssitzung ausreichend entkräftet, und diese Thematik wurde umfassend erklärt. Dem Datenschutz wird im höchsten Maße Rechnung getragen. Anhand des Beispiels mit dem Münzautomaten als Drehscheibe, wobei es keine Manipulationsmöglichkeiten gibt, wurde das sehr ausführlich erklärt. Mag sein, dass sich hier jemand als Schutz­patron von notorischen Schnellfahrern oder wirklichen Verbrechern behaupten will.

Die vorliegenden Beschlüsse werden die Effizienz der Polizeiarbeit in Bezug auf Ge­fahrenabwehr und Strafverfolgung wesentlich verbessern. Mit dieser Aktualisierung und Weiterentwicklung der entsprechenden Verträge ist der Weg für die erfolgreiche poli­zeiliche Zusammenarbeit auch für die nächsten Jahre und Jahrzehnte, wie ich meine, gesichert. Dies ist gut für die Sicherheit unserer Landsleute, gut für Österreich. – Dan­ke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

18.42


Präsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Herbert. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


18.42.56

Bundesrat Werner Herbert (FPÖ, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Auch wir werden diese Abkommen un­terstützen und dem unsere Zustimmung geben. Gerade in Zeiten, in denen Kriminalität, insbesondere die organisierte Kriminalität, keine nationalen und staatlichen Grenzen kennt, sondern über Staatsgrenzen hinweg agiert, ist es wichtig, grundlegende Mittel und Möglichkeiten dafür zu schaffen, dass die Polizei in bilateraler oder, wie in diesem Fall, in trilateraler Form zusammenarbeiten kann. Das ermöglicht die Polizeiarbeit in straf­rechtlicher und strafprozessualer Hinsicht sowie bei der Vollziehung und Verfolgung von Straßenverkehrsdelikten. Daher ist das absolut zu begrüßen.

Den datenschutzrechtlichen Ansatz der Kollegin der Grünen, die diesen Vorbehalt auch schon im Ausschuss erwähnt hat, kann ich – und das sage ich jetzt als Mitglied des Da­tenschutzrates – nicht teilen, weil ja da nicht direkt auf Daten des anderen Landes zu­gegriffen wird, sondern quasi über eine Plattform die Daten ausgetauscht werden. Das heißt, es ist nicht möglich so, wie es auch bei anderen gleich gelagerten Informations- und Datenaustauschmöglichkeiten auf polizeilicher Ebene derzeit die Grundlage ist, un-


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