BundesratStenographisches Protokoll866. Sitzung / Seite 183

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Weiters bringe ich den Bericht zu Tagesordnungspunkt 31: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 30. März 2017 betreffend Vereinbarung zwischen der Regierung der Republik Österreich, der Regie­rung der Schweizerischen Eidgenossenschaft sowie der Regierung des Fürstentums Liechtenstein über die Durchführung von Artikel 13 Abs. 1 lit. c und Kapitel VI des Ver­trages zwischen der Republik Österreich, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammen­arbeit.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, daher komme ich gleich zur An­tragstellung.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 4. April 2017 mit Stimmenmehrheit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 


Präsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Vielen Dank für die Berichte.

Ich begrüße recht herzlich unseren Bundesminister für Inneres Wolfgang Sobotka bei uns. (Allgemeiner Beifall.)

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Dziedzic. – Bitte, Frau Bundesrätin.

 


18.30.27

Bundesrätin Mag. Dr. Ewa Dziedzic (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Minister! Wer­te Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wie wir gehört haben, hat der Staatsvertrag die stärkere polizeiliche Zusammenarbeit, insbesondere bei der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit, der Kriminalitätsbekämpfung im fremdenpolizeilichen Bereich und im Bereich der Sicherheit des Straßenverkehrs, zum Ziel.

Wir haben heute schon einige Male gehört, wie wichtig die internationale Zusammen­arbeit ist. Unsere Kritik ist in diesem Fall nicht nur rhetorischer Natur, sondern führt tat­sächlich zu einer Ablehnung, nämlich auf Grund datenschutzrechtlicher Bedenken.

Im Ausschuss wurde nachgefragt, wie die Handhabe ist. Wir haben erfahren, dass es sich nicht um ein zentrales Register handelt, sondern um eine Art Drehscheibe, auf die die jeweiligen Personen Zugriff haben. Wir haben aber nicht erfahren, wie es mit der Löschung aussieht. Im Gegenteil, es hat geheißen, dass man nicht wirklich weiß, wie lange diese Löschung der Daten dauern würde. Des Weiteren blieb unklar, wer alles zu­griffsberechtigt ist und wie Missbrauch entgegengewirkt werden kann.

Das heißt: Wir sind im Großen und Ganzen für die Zusammenarbeit, dem stehen dies­mal jedoch diese Bedenken entgegen – daher unsere Ablehnung. – Danke schön. (Bei­fall bei den Grünen.)

18.31


Präsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Oberleh­ner. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


18.32.09

Bundesrat Peter Oberlehner (ÖVP, Oberösterreich)|: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Ich möchte zur Vorrednerin nur sagen: Es ist schade, dass dieses Abkommen nicht alle Fraktionen


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