BundesratStenographisches Protokoll867. Sitzung / Seite 67

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12.01.34

Bundesrätin Sonja Zwazl (ÖVP, Niederösterreich): Frau Präsident! Herr Minister! Mei­ne sehr geehrten Damen und Herren! David, ich denke, wir zwei müssen ein bisschen mehr miteinander reden, dann wirst du gewisse Dinge auch ein bisschen besser ver­stehen. Es ist nämlich ein Unterschied, ob man etwas nur liest oder ob man dann auch weiß, wie die Auswirkungen sind.

Als Vertreterin der Wirtschaft begrüße ich die vorliegende Novelle zum Lohn- und So­zialdumping-Bekämpfungsgesetz. Eine Novellierung, die Tatsache, dass immer wieder novelliert wird, das ist etwas Normales, weil sich das Wirtschaftsleben immer wieder verändert und man sich natürlich anpassen muss. Für uns ist diese Novelle deshalb so wichtig – und ich stehe auch dazu –, weil es uns in der Wirtschaft um korrekte Entloh­nung und fairen Wettbewerb geht. Ich denke, ein wesentlicher Anlass für diese Geset­zesänderung waren ausländische Arbeitgeber, die ihre Arbeitnehmer nach Österreich entsenden, sie Österreich überlassen, ihren Firmensitz aber nicht in Österreich haben, denn da ist der Kollektivvertrag oftmals nicht zur Anwendung gekommen. Uns ist ein fairer Wettbewerb wichtig, und deshalb ist uns auch das wichtig.

Es ist jetzt natürlich für uns schon ein bisschen komplizierter geworden. Bis 2014 war es so, dass man das Gesetz leichter einhalten konnte, weil es ja nur darum gegangen ist, ob man den Kollektivvertrag unterschreitet oder nicht. Seit 2015 muss man auch bei den Einstufungskriterien aufpassen, aber da geschieht nichts mit Vorsatz, sondern deshalb, weil ganz einfach Fehler passieren können. Es kommt immer wieder vor, dass in den Bewerbungsschreiben, die man bekommt, nicht alles aufgezählt ist, und deshalb dann bei einer Prüfung herauskommen kann, dass den Einstufungskriterien nicht ent­sprochen wurde. Es gibt auch noch den Überstundengrundlohn, Zulagen, Zuschläge und Sonderzahlungen, und jeder, der mit Personalverrechnung zu tun hat, weiß ganz ge­nau, dass da leicht Fehler passieren können. Noch einmal: Ich rede nicht einem Vor­satz das Wort, sondern mir geht es ganz einfach darum, dass Fehler eben passieren kön­nen.

Ich denke, dass man die Berechnungsbasis auf eine Jahresbetrachtung umstellen müss­te, weil viele Entgeltbestandteile in größeren Abständen gezahlt werden, so zum Bei­spiel die Prämien, und diese starren monatsbezogenen Entgeltprüfungen den moder­nen Entlohnungssystemen ganz einfach nicht gerecht werden.

Ich habe mir auch die letzte veröffentlichte Statistik im Zusammenhang mit dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz angeschaut. Von Mai 2011 bis Ende 2016 sind 1 984 Anzeigen wegen Unterentlohnung erstattet worden; gegen inländische gleich viele wie gegen ausländische Unternehmen. Niederösterreich ist durch seine lange Außen­grenze und das hohe Transitaufkommen besonders betroffen, aber seitens der Nieder­österreichischen Gebietskrankenkasse wird diesen Anzeigen sehr konsequent und ef­fektiv nachgegangen. Angeschaut habe ich mir die Zahlen auch im Vergleich, und da­bei festgestellt habe ich – und deshalb gehört schon ein bisschen hinterfragt, ob das En­gagement der Kontrollbehörden in Wien auch so hoch ist wie bei uns in Niederöster­reich –, dass es in Wien nur halb so viele Anzeigen gibt.

Bei den ausländischen Unternehmen – das habe ich mir auch angeschaut – sind Un­garn, Slowenien und die Slowakei mit zwei Dritteln aller Anzeigen gegen ausländische Unternehmen Spitzenreiter.

Schaut man sich an, welche Branchen davon überhaupt betroffen sind, kann man sa­gen, es sind drei, die besonders hervorstechen und die Hälfte aller Anzeigen für sich ver­buchen müssen. Das ist erstens der Hochbau, dann folgen die Bauhilfsbranchen, und an dritter Stelle steht die Gastronomie.

Natürlich stellt sich jeder die Frage – auch du hast sie gestellt, David –: Erreichen wir mit diesem Gesetz unser ursprüngliches Ziel, vor allem die ausländischen Unternehmen


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