BundesratStenographisches Protokoll867. Sitzung / Seite 68

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besser kontrollieren zu können? Ich sage, die ausländischen, weil die inländischen ja ohnehin kontrolliert werden. Bei der Prüfung durch die Krankenkasse und durch das Fi­nanzamt wird ja ganz genau darauf geschaut, ob richtig eingestuft ist et cetera. Im Sin­ne des fairen Wettbewerbs müssen aber alle gleich geprüft werden, und ich denke schon, dass wir mit dieser Gesetzesnovelle einiges erreicht haben. Natürlich gibt es noch Schlupf­löcher und auch der Verwaltungsaufwand für die inländischen Unternehmer hat sich na­türlich erhöht, das will ich auch nicht verheimlichen.

Zu den Schlupflöchern kann ich zwei konkrete Beispiele anführen, nämlich erstens – wichtig – das Thema Sozialversicherung. Für die Dauer von zwei Jahren können ent­sandte Arbeitnehmer in ihrem Heimatland sozialversichert bleiben. Sie müssen auf Ba­sis ihres österreichischen Gehalts versichert werden, doch in Ungarn, Slowenien und den übrigen Ländern erfolgt die Anmeldung bei der Versicherung im Regelfall auf Basis des jeweiligen Mindestlohns. Dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz wird damit Genüge getan, aber die Lohnnebenkosten für die ausländischen Unternehmer sind dadurch weitaus geringer, und das ist ein enormer Wettbewerbsvorteil für die aus­ländischen sowie ein enormer Wettbewerbsnachteil für die inländischen Betriebe. Wir haben deshalb in unseren Wirtschaftskammern den Beschluss gefasst, dass man Ar­beitnehmer, die nicht bei uns sozialversichert sind, verstärkt überprüft, dass es mehr Kon­trollen gibt.

Das zweite Beispiel ist die Wirkung von Doppelbesteuerungsabkommen. Erst ab einer bestimmten Zeit wird der Ort der Bauausführung zur steuerpflichtigen Betriebsstätte, und erst dann entsteht Steuerpflicht in Österreich. Diese Frist reicht von sechs Monaten in Bulgarien über zwölf Monate in Tschechien und Slowenien bis zu 24 Monaten in Un­garn. Durch den Vergleich des Körperschaftsteuersatzes von 25 Prozent in Österreich mit jenem von 9 Prozent in Ungarn erkennt man eine deutliche Wettbewerbsverzer­rung, und damit müssen wir uns auseinandersetzen.

Ich komme jetzt noch einmal auf die Strafen zu sprechen. Ich rede – noch einmal! – wirklich nicht irgendeinem Vorsatz das Wort, aber ich muss sagen, wenn man Strafen vorsieht, müsste man schon auch ein bisschen Augenmaß haben. Die Höhe der Stra­fen ist angesetzt von 2 000 € bis 20 000 €, und man sollte schon überlegen, dass man mit einer höheren Strafe Betriebe eventuell ruiniert.

Ein weiterer Punkt ist die Bagatellgrenze von 10 Prozent. Derzeit gibt es ja nur einen Erlass, wonach eine geringfügige Unterschreitung des zustehenden Entgelts nicht straf­bar ist. Laut Erlass gilt das eben bis zu einer Unterschreitung von 10 Prozent. Aus Sicht der Wirtschaft ist zu sagen, wir brauchen ganz einfach mehr Rechtssicherheit, weshalb uns eine legistische Regelung dieser Grenze sinnvoller zu sein scheint.

Ich muss sagen, ich bin für das Prinzip Beraten statt Strafen. Wenn jemand in der Lohn­verrechnung einen Fehler macht, dann soll man ihm zuerst einmal sagen, dass ein Feh­ler passiert ist. Ist etwas nachzuzahlen, ja, aber es soll nicht das Kumulationsprinzip zur Anwendung kommen, dass man pro Kopf Strafe zahlen muss. Wenn auch noch be­rücksichtigt wird, wie viele Geschäftsführer es gibt, und man für jeden Geschäftsführer auch noch zahlen muss, dann macht das schon Unsummen aus. Daher noch einmal: Zuerst darauf aufmerksam machen, beraten statt strafen, das ist uns ganz einfach wich­tig.

Von meinen Kollegen René Pfister und David Stögmüller, von jedem von einer anderen Seite, wurden schon die Erleichterungen für Transportunternehmen für die geplante grenz­überschreitende Entsendung nach Österreich angesprochen. Eine Meldung wird jetzt nur mehr pauschal für sechs Monate abzugeben sein. Das ist sehr wichtig für uns, denn wenn wir das für die ausländischen Unternehmen nicht ermöglichen, haben unsere in­ländischen Unternehmen im Ausland Probleme. Österreichische Unternehmer, Busunter-


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