BundesratStenographisches Protokoll867. Sitzung / Seite 70

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teren Wettbewerb führen, aber ich bin nicht dafür, dass wir Lohn- und Sozialdumping be­treiben. Ich sage auch noch einmal Danke, Frau Präsidentin Zwazl, Sie haben dassel­be gesagt. Das ist auch so wichtig in der Sozialpartnerschaft: ein vernünftiges Bild zu entwickeln, sich die Dinge konkret anzusehen und dann Lösungen zu entwickeln.

Heutzutage hat fast jeder Lkw-Fahrer ein Handy, mit dem er digital signieren kann, und somit ist es doch auch möglich, die Unternehmer zu entlasten. Wenn der Mitarbeiter in der Lage ist, die Lohnunterlagen auf seinem Handy abzurufen, dann reicht das. Ich bin der Erste, der dafür ist, dass wir den redlichen Unternehmern unbürokratisch zur Seite stehen, aber ich bin dafür, dass man den unredlichen – davon soll es auch ein paar ge­ben – das Handwerk legt. Erst dann besteht die Chance, dass ein lauterer Wettbewerb möglich wird. Die redlichen Unternehmer sollen unterstützt werden – wir machen das gerne und ich danke ihnen dafür; sie bilden auch die Mehrheit, sage ich auch immer da­zu –, es mühen sich sehr, sehr viele tagtäglich ab. Das wollen wir erreichen, und diese Novelle des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes geht genau in diese Rich­tung.

Wir werden – das sage ich auch noch dazu – darüber noch öfter diskutieren. Warum? – Weil es Gruppen in der Europäischen Union gibt, die keine Sozialunion wollen, und diese Gruppen, die keine Sozialunion wollen – ich sage das jetzt ganz bewusst –, wollen Lohn- und Sozialdumping haben. Mit mir geht das nicht! Ich werde immer dagegen auftreten und hoffe, dass mich hier im Parlament auch die Mehrheit unterstützt, um dagegen auf­treten zu können. Mir ist es ganz wichtig, dass wir für die Menschen in Österreich ins­gesamt vernünftige Bedingungen haben. – Herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

12.16

12.16.13

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall. Die Debatte ist geschlos­sen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.

12.16.423. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 26. April 2017 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Albanien über soziale Sicherheit (1478 d.B. und 1604 d.B. sowie 9789/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Wir gelangen nun zum 3. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Posch-Gruska. Ich bitte um den Bericht.

 


12.17.13

Berichterstatterin Inge Posch-Gruska: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 26. April 2017 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Repu­blik Albanien über soziale Sicherheit.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich darf deshalb gleich zur Antragstel­lung kommen.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 9. Mai 2017 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


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