BundesratStenographisches Protokoll867. Sitzung / Seite 71

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Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schererbauer. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


12.17.43

Bundesrat Thomas Schererbauer (FPÖ, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Herr Mi­nister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es war heute doch schon ein bisschen emo­tional, und ich hoffe, dass es jetzt wieder ein bisschen harmonischer wird. Es kommt wahrscheinlich darauf an, was ich jetzt sage (allgemeine Heiterkeit), aber ich werde mich bemühen, dass es passt.

Der vorliegende Entwurf des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Re­publik Albanien bezieht sich aus leistungsrechtlicher Sicht ausschließlich auf die Geld­leistungen der Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung und soll darüber hinaus auch noch die anzuwendenden Rechtsvorschriften bei grenzüberschreitender Erwerbstätig­keit regeln.

In diesem Abkommen geht es um soziale Sicherheit. Für wen soll diese soziale Si­cherheit gelten? – Sie gilt für Personen, die ihr Erwerbsleben in Österreich und Alba­nien verbracht haben oder sich vorübergehend im anderen Staat aufhalten oder dort woh­nen.

Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang kurz auf die finanziellen Auswirkungen für Österreich eingehen! Durch dieses Abkommen entstehen dem Staat bis zum Jahr 2021 Belastungen durch Pensionen in einer Höhe von 733 000 €. Erschwerend hinzu kommt – so unter Punkt 3 der Erläuterungen –:

„Eine exakte Berechnung der finanziellen Auswirkungen des Abkommens ist insbeson­dere im Bereich der Pensionsversicherung mangels geeigneter Daten nicht möglich.“

Es ist also davon auszugehen, dass dieser Betrag möglicherweise noch nach oben zu korrigieren sein wird.

Schauen wir uns den Vertragsstaat Albanien einmal ein bisschen genauer an! Im Ju­li 2014 wurde Albanien der EU-Kandidatenstatus verliehen, Machtspiele und verzöger­te Reformen drohen die EU-Ambitionen jedoch massiv zu behindern. Albanien wird im­mer mehr zum Wackelkandidaten bei der Erweiterung. Der Beginn der Beitrittsverhand­lungen wird immer wieder verschoben, da das Land die erforderlichen Voraussetzun­gen leider nicht erfüllt.

Im März 2018 will man sich die Sache EU-seitig noch einmal ansehen. Der Fokus liegt dabei vor allem auf den Fortschritten in der Justizreform und der Wahlrechtsreform so­wie dem Ablauf der bevorstehenden Parlamentswahlen. Doch gerade bei diesen Re­formen sind die Parteien in eine Sackgasse geraten. Es herrscht im Wahljahr 2017 ei­ne totale Blockadepolitik der Opposition. Die politische Stimmung ist äußerst angespannt.

Im EU-Korruptionsbekämpfungsbericht war daher festzuhalten, dass nur sehr wenige Fortschritte erzielt wurden. Albanien hat immer noch mit den Altlasten aus dem Kom­munismus zu kämpfen. Die Wirtschaft Albaniens gehört zu den am wenigsten entwi­ckelten in Europa, etwa zwei Fünftel der Erwerbstätigen sind heute in der Landwirt­schaft tätig. Das BIP pro Kopf beträgt immer noch nur etwa 40 Prozent des EU-Durch­schnitts.

Dies verdeutlicht die doch recht schwierige Lage im Land. Leider hat sich Albanien zum größten Hanfproduzenten in Europa entwickelt, ein fruchtbarer Boden für die organi­sierte Kriminalität. (Bundesrat Stögmüller: Vielleicht braucht man das!) – Es kommt da­rauf an, wofür man es braucht! (Zwischenrufe bei den Grünen.) – Ein fruchtbarer Bo­den für die organisierte Kriminalität, wäre der nächste Satz gewesen. – Die Arbeitslo­senquote liegt bei circa 20 Prozent, die Jugendarbeitslosigkeit bei 30 Prozent, Tendenz steigend.

 


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