BundesratStenographisches Protokoll867. Sitzung / Seite 82

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Die Registrierung im Mautsystem ist für diese Bestellung und den Erwerb dieser Vignette notwendig. Für die Registrierung sind auch einige personenbezogene Daten notwen­dig. Anzugeben sind das Autokennzeichen, der Name, die Kontaktdaten sowie die Bank­verbindung.

Für Menschen, die ihre Daten nicht angeben möchten, haben wir in diesem Gesetz aber auch die Möglichkeit geschaffen, nach wie vor die klassische Klebevignette zu bezie­hen. Es wird im nächsten Jahr aber auch möglich sein, an Verschleißstellen, so wie es bisher möglich war, eine digitale Vignette zu bestellen.

Es hat auch ein paar Diskussionen gegeben, weil jedermann die Möglichkeit hat, in ei­ner Datenbank nachzusehen, ob ein Auto mit einer Vignette ausgestattet ist. (Heiterkeit der Bundesrätin Schreyer.) – Es ist leider so, es gibt über die Vignette nicht so viel zu sagen. Da hat der Erste auch einen Vorteil, nicht? (Allgemeine Heiterkeit.)

Es ist eigentlich eine recht gute Sache. Ich werde aber nicht alles ganz genau erwäh­nen; ich bin ohnehin über das Ganze nur ein bisschen drübergeflogen. Es gibt für viele Menschen einen Vorteil, beispielsweise für Wechselkennzeichenbezieher – die ande­ren lasse ich übrig, damit auch andere noch etwas sagen können.

Die Gültigkeitsdauer bleibt gleich.

Auch die Überwachung erfolgt wie bisher, wird aber im digitalen Bereich ausgebaut. Wir haben zurzeit acht Kameras, die auf den mautpflichtigen Strecken Überwachungen durch­führen. Es werden dann zwanzig sein.

Man muss natürlich darauf aufpassen, dass diese Überwachungs- und Spitzelfanta­sien, die es in diesem Zusammenhang bei einigen gibt, hintangehalten werden. Wir ha­ben schon eine Diskussion darüber geführt.

Es ist grundsätzlich so, dass dieses Gesetz ein gutes Gesetz ist, viele Erleichterungen und auch Geldersparnis bringt. Daher muss man diesem Gesetz, glaube ich, zustim­men. (Beifall bei der SPÖ.)

13.05


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Als Nächster ist Herr Bundesrat Dr. Köll zu Wort ge­meldet. – Bitte.

 


13.05.37

Bundesrat Dr. Andreas Köll (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ge­schätzte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf mich beim Kolle­gen Beer dafür bedanken, dass er mir für meine Ausführungen noch etwas übrig ge­lassen hat, was die Fahrzeugtypen betrifft. (Allgemeine Heiterkeit.) Da wäre beispiels­weise das Thema E-Car-Sharing oder Car-Sharing, man kann das neben den Wech­selkennzeichen natürlich auch miteinbeziehen.

Nachdem alle Fraktionen im Nationalrat die Sinnhaftigkeit dieser Novelle ausdrücklich begrüßt und auch so gesehen haben, bleibt wirklich nicht viel dazu zu sagen. Wir ha­ben ja auch unseren Herrn Bundesminister hier im Plenum, der wie im Nationalrat si­cherlich auch bei uns etwas zu den deutschen Mautplänen sagen wird sowie zum Dis­kriminierungsverbot der Europäischen Union.

Diese digitale Vignette kann von deutschen Gästen bereits in Deutschland über Reise­büros bezogen werden, analog den bisherigen Videomautberechtigungen. Auch die Schweiz überlegt übrigens die Einführung einer digitalen Vignette. Ich glaube, dass man bei die­ser Novelle sehr genau darauf geachtet hat, dass europäische Datenschutzrichtlinien und natürlich auch Konsumentenschutzrichtlinien eingehalten werden.

Kollege Beer hat bereits gesagt, dass es da Bedenken gegeben hat. Es ist zwar nicht so, dass man durch die digitale Vignette digitale Bewegungsprofile erstellen oder die Da-


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