BundesratStenographisches Protokoll867. Sitzung / Seite 81

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Das Zweite ist auch das Grundrecht der Erwerbsausübung. Das ist eine Wiener Debat­te, in die ich mich als Linzer nicht einmische. Aber logischerweise, wenn Geschäfts­straßen jeden Samstagvormittag lahmgelegt werden, gereicht das nicht zur Freude der dort ansässigen gewerbetreibenden Bevölkerung und ist deren Erwerbsfreiheit nicht dien­lich. Ich glaube, das lässt sich leicht nachvollziehen.

Drittens ist natürlich auch der Schutz der eigenen Gesundheit, von Dritten und von Un­beteiligten ein Grundrecht, über das wir auch nicht diskutieren wollen.

Daher begrüßen wir diesen ersten Schritt betreffend Versammlungsrecht und nehmen uns vor, noch weitere zu machen. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

12.59

13.00.03

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall. Die Debatte ist geschlos­sen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.

13.00.275. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 27. April 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 geändert wird (1587 d.B. und 1591 d.B. sowie 9790/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Wir gelangen nun zum 5. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Lindinger. Ich bitte um die Berichterstattung.

 


13.00.52

Berichterstatter Ewald Lindinger: Herr Bundesminister! Geschätzte Frau Präsiden­tin! Ich erstatte den Bericht des Ausschusses für Verkehr über den Beschluss des Na­tionalrates vom 27. April 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstra­ßen-Mautgesetz 2002 geändert wird

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher sogleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage am 9. Mai 2017 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates kei­nen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Bevor wir in die Debatte eingehen, darf ich in unserer Mitte recht herzlich Herrn Bundesminister Mag. Leichtfried begrüßen. Herzlich willkom­men! (Allgemeiner Beifall.)

Wir gehen nunmehr in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Beer. – Bitte, Herr Kollege.

 


13.01.45

Bundesrat Wolfgang Beer (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehr­ter Herr Minister! Sehr geehrte Bundesräte! Wir stimmen heute über die digitale Vignet­te ab. Die digitale Vignette wird ab 2018 möglich sein, und zwar mithilfe modernster Technik. Es wird die Möglichkeit geben, sie über Handy-Apps oder über die Homepage der ASFINAG zu bestellen.

 


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