BundesratStenographisches Protokoll867. Sitzung / Seite 87

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

man das salopp so nennen möchte, denn es ist doch in allen Bereichen üblich, dass man auf elektronische Datenübermittlung setzt, und elektronische Daten herzuzeigen, ist in allen Bereichen üblich.

Das iPhone, das iPad und der Laptop gehören zum täglichen Leben. Warum sollen diese Dinge nicht auch im Güterbeförderungsbereich zum täglichen Leben gehören? Wenn man auf der Autobahn auf den großen Raststätten haltmacht, um einen Kaffee zu trinken, dann sieht man, dass fast alle Lastwagenfahrer, die „Ritter der Straßen“, einen Laptop mitha­ben, um in ihren Ruhepausen vielleicht zu arbeiten und Berichte zu schreiben, oder auch, um sich zu informieren.

Um dem gerecht zu werden, ist es in Zukunft möglich, dass die sogenannten Begleit­papiere den Kontroll- und Aufsichtsorganen in elektronischer Form gezeigt werden, und zwar nicht so, dass man der Aufsichtsbehörde oder dem Aufsichtsorgan einfach einen Stick übergibt und sagt: Schau da selber nach!, sondern der Betroffene muss ein geöff­netes Dokument herzeigen. Das ist auch gut so, denn es könnte ja sein, dass die Da­ten von der Finanzpolizei oder von jenen Aufsichtsorganen, die dazu berechtigt sind, nicht geöffnet werden können.

Es folgt aber auch eine Klarstellung der sogenannten Kabotage-Regelung. Wenn man sich vorher nie damit beschäftigt hat, könnte man glauben, das Wort Kabotage ist ein Tippfehler. Nein, dabei handelt es sich nicht um Sabotage, sondern um Kabotage. Und die Wirtschaftskammer stellt klar – schade, dass die Frau Kollegin, die Präsidentin aus Niederösterreich, nicht im Saal ist –: Es geht darum, zu verhindern, dass Transportun­ternehmen frei durch die Lande fahren, durch Österreich durchfahren und dann bei uns auch 14 Tage Transportleistungen übernehmen, vielleicht zu ganz anderen Konditionen als bei uns üblich. (Vizepräsident Gödl übernimmt den Vorsitz.)

Um das zu vermeiden, gibt es für die Finanzpolizei die Möglichkeit, einzuschreiten, so­dass man maximal drei Tage innerhalb von Österreich diese Transportleistung über­nehmen kann, wenn der Transport zum Beispiel von Holland nach Slowenien geführt hat. Das kann man in Österreich, aber auch in Deutschland insgesamt nur maximal sieben Tage lang, dann muss man wieder im Ausgangsland zurück sein. Es hat ja einige Un­ternehmen gegeben, die dann in Luxemburg oder sonst irgendwo Unternehmen ange­meldet haben. Ich glaube, das war auch einer jener Gründe, warum sie dann verfolgt wurden. Um das einzuschränken, ist mit diesem Gesetz eine sehr, sehr strenge Rege­lung in der Kabotageüberwachung gemacht worden. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass wir dem heute die Zustimmung erteilen. (Beifall bei der SPÖ.)

13.25


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächstem darf ich das Wort Herrn Bundesrat Pog­litsch erteilen. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


13.25.32

Bundesrat Christian Poglitsch (ÖVP, Kärnten): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Lieber Ewald, danke, dass du mir zu diesem Thema nichts mehr übrig gelassen hast. Ich glaube aber, es ist schon paradox, was hier angeführt worden ist: dass man im Jahr 2017 noch im­mer die Frachtbriefe in Papierform mitführen muss, obwohl wir uns bereits seit Jahrzehn­ten im elektronischen Zeitalter befinden.

Ich glaube, das ist ein richtiger Schritt in die richtige Richtung, um die Wirtschaft etwas von der Bürokratie zu entlasten, aber vor allen Dingen – und das ist auch schon ange­sprochen worden –, um auch die Lkw-Fahrer zu entlasten, denn es ist jedes Mal ein schwieriges Unterfangen, alle diese Papiere beisammen zu haben, alle richtig abzuhef­ten und dann dem Kontrollorgan vorzuzeigen. In Zukunft wird es leichter werden, wenn man sie in elektronischer Form zur Verfügung stellen kann.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite