BundesratStenographisches Protokoll867. Sitzung / Seite 88

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Ich glaube, das ist auch der richtige Weg, denn – und das sage ich hier als Unterneh­mer – die größte Problematik, die wir im Unternehmertum in Kärnten und in Österreich haben, sind die bürokratischen Auflagen, die Hürden und vor allen Dingen die Zettel­wirtschaft. Ich sage das ganz offen, es gibt auch in meinem Betrieb Aktenberge und Zettelwirtschaft, die wir bedienen müssen, und das hindert einen am Eigentlichen, näm­lich daran, Unternehmer zu sein. Man will ja unternehmen und nicht unterlassen. Und in diesem Fall ist das, was mit dieser Gesetzesänderung geschieht, absolut richtig und wird auch unsere Zustimmung finden. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Bundesrates Rösch.)

13.26


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Samt. – Bitte.

 


13.27.00

Bundesrat Peter Samt (FPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mein Spickzettel war von Haus aus schon nicht groß, und nach zwei Reden zu diesem bewegenden Thema bleibt natürlich nicht mehr viel übrig. Ich bin zwar nicht ganz der Meinung des Kollegen Poglitsch, der sagt: Alles weg, das ganze Papier!; ein bisschen Paperwork gehört schon noch dazu. Natürlich ist klar, dass heute die Digitalisierung auch im Güterbeförderungsgewerbe Einzug halten muss, da­mit dieses an die technische Entwicklung angepasst ist.

Klar ist für uns – und das ist der wichtige Punkt gewesen, den wir auch in der Aus­schusssitzung hinterfragt haben –: Es ist entscheidend, dass der kontrollierende Beam­te oder die kontrollierende Behörde über die Qualität und Lesbarkeit entscheidet, also dass man, wie Kollege Lindinger schon gesagt hat, nicht mit irgendeinem Stick oder ir­gendetwas daherkommt, sondern dass man tatsächlich sagt: Da ist das Dokument am Handy oder am iPad, und dieses muss lesbar sein – Stichwort defekte Handys oder zer­störte Displays.

Kabotage ist schon erwähnt worden. Die Mitführverpflichtung der Belege ist für uns vor allem deswegen wichtig, weil die EU-Verordnung oder die EU-Richtlinie es offensicht­lich offenlässt, ob man die Belege mitnimmt oder nicht. In gewissen Ausnahmefällen scheint es so, dass das nicht verpflichtend ist. Österreich hat sich eben von diesen Richt­linien abgesetzt und das vertieft.

Daher stellt das für uns eine wichtige und richtige Gesetzesänderung dar, die wir im Nationalrat unterstützt haben und auch hier im Bundesrat unterstützen werden. – Dan­ke für den Beifall, Herr Kollege Mayer! (Beifall bei FPÖ und ÖVP sowie bei Bundesrä­ten der SPÖ.)

13.29


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Nun darf ich das Wort Frau Bundesrätin Mag. Schrey­er erteilen. – Bitte.

 


13.29.09

Bundesrätin Mag. Nicole Schreyer (Grüne, Tirol): Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Minister! Ich werde meine Ausführungen ganz kurz halten, denn meine Vorredner ha­ben schon sehr viel zu diesem Thema gesagt.

Wir unterstützen die Inhalte dieser Novelle, die zeitgemäße Formulierung zu Frachtbe­gleitpapieren. Wir finden die Klarstellung betreffend finanzpolizeiliche Mitwirkung bei Lkw-Kontrollen gut, insbesondere die Definition einer eindeutigen Dokumente-Mitführungs­pflicht bei den sogenannten Kabotagefahrten, die schon erklärt worden sind. Die Ver­besserung der Kontrollierbarkeit der Kabotage ist vor allem deswegen so dringend not­wendig und wichtig, weil die internationale Lkw-Lobby auf europäischer Ebene gerade


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