Eisenbahn, weil es für die Eisenbahn eine Ausnahme aus diesen Konsumentenschutzregeln gibt; und ich glaube, man sollte dahin gehend die Ausnahmen auch für derartige Formen erwirken, dann ersparen wir uns das.
Ich bin nicht sicher, ob alle Mautflüchtlinge nur deshalb niederrangige Straßen benützen, weil sie zu faul sind, auszusteigen. Es gibt wahrscheinlich auch einige, die es mit Vorsatz tun, und da würde dann auch so ein System nicht helfen. Da müssten wir einfach kontrollieren und schauen, dass das nicht geschieht.
Sehr geehrte Damen und Herren, das war es im Wesentlichen, was ich zur Vignette sagen wollte. Ich denke, es ist eine gute Entwicklung. Wir gehen damit diese Schritte, die überall sonst passieren, mit. Wir digitalisieren, wir bieten virtuelle Vignetten an in einer Zeit, die immer virtueller wird.
Die meisten von uns, glaube ich, haben noch die Einführung der Vignette miterlebt, als sie noch als Papiervignette eingeführt wurde. Da hat es eine Figur gegeben, den sogenannten Vignettenman, und es wurde der Sager „Kleben bringt Segen“ geprägt. Jetzt haben wir eben ein Leben ohne Kleben vor uns, das ist ja auch nicht schlecht. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
13.19
Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 27. April 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Güterbeförderungsgesetz 1995 geändert wird (2093/A und 1592 d.B. sowie 9791/BR d.B.)
Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Nun gelangen wir zum 6. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Beer. Ich bitte um die Berichterstattung.
Berichterstatter Wolfgang Beer: Sehr geehrtes Präsidium! Herr Minister! Sehr geehrte Bundesräte! Ich erstatte den Bericht des Ausschusses für Verkehr über den Beschluss des Nationalrates vom 27. April 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Güterbeförderungsgesetz 1995 geändert wird.
Der Ausschussbericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher sogleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage am 9. Mai 2017 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Danke für die Berichterstattung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Lindinger. – Bitte, Herr Kollege.
13.21
Bundesrat Ewald Lindinger (SPÖ, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich ist das heute eine Anpassung, wenn
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