BundesratStenographisches Protokoll867. Sitzung / Seite 137

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mühen, eine überschießende Richtlinienumsetzung („gold plating“) und potenzielle Ziel­konflikte infolge Überfrachtung des Bundesvergabegesetzes zu vermeiden.“ – Das sagt die Wiener Landesregierung. Auch die Niederösterreichische Landesregierung hat das in ihrer Stellungnahme kritisiert. Es hat übrigens 77 Stellungnahmen gegeben.

Herr Minister, ich bin aber trotzdem froh, dass wir in zwei Bereichen quasi eine Abfe­derung und eine Änderung haben und sagen können, das ist nicht so, wie es in diesem ersten Entwurf war, weil sich diese 77 Stellungnahmen wirklich intensiv damit ausein­andergesetzt haben. Es gibt natürlich nicht nur von den Ländern, sondern auch von ver­schiedensten Institutionen klare Vorgaben.

Auch der ÖGB sagt in seiner Stellungnahme: „Zur Wahrung des in Österreich üblichen Verbundsystems aus Rettung- und Krankentransport ist klarzustellen, dass [...] jene qua­lifizierten Krankentransporte, die aufgrund ärztlicher Anordnung des Einsatzes von Sa­nitätern bedürfen, jedenfalls Dienstleistungsaufträge sind, die von der Anwendung des BVergG 2017 ausgenommen sind, sofern sie von nicht gewinnorientierten Organisationen oder Vereinigungen erbracht werden. Wir weisen darauf hin, dass dieses Verbundsys­tem die bestmögliche und qualitativ höchstwertige Versorgung der Bevölkerung garan­tiert.“

Ich denke – das hat auch Kollege Stögmüller angedeutet –, dass es dabei wirklich um die Patienten geht, um deren Versorgung geht, auch in allen Regionen und allen Berei­chen. Das soll gewährleistet sein. Herr Minister, Sie haben als Krankenkassenchef und als Gesundheitsminister diese Problematik wahrscheinlich auch selbst aus nächster Nä­he mitbekommen.

Es gibt eine Petition des Roten Kreuzes, demnach sollen Notfallrettung, Sanitätsein­sätze und Ambulanztransporte vom selben Anbieter angeboten werden, um das Sys­tem finanzierbar zu halten, damit es sozusagen ein Rettungssystem aus einem Guss gibt. Das ist, denke ich, wichtig, da sollten wir wirklich alle Möglichkeiten ausschöpfen, die uns diese EU-Richtlinie gibt, natürlich zum Positiven für unsere Rettungsdienste und zum Schutz unserer Rettungsorganisationen.

Natürlich ist es ganz wichtig, dass wir auch den ehrenamtlichen Bereich stärken. Wie wir gehört haben, geht es um 50 000 Personen, die hervorragende Leistungen erbrin­gen, und um die Finanzierung eines gesamten Systems, das sehr stark auf ehrenamtli­cher Basis aufgebaut ist.

Meine Fraktion wird deshalb diesem Entschließungsantrag zustimmen, und wir freuen uns, wenn es im Rettungswesen einen Schulterschluss gibt, wenn alle Rettungsorgani­sationen an einem Strang ziehen, damit wir die Systeme in diesem Sinne finanzierbar halten. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Bundesräten der Grünen.)

16.47


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Todt. – Bitte.

 


16.47.16

Bundesrat Reinhard Todt (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Mein Kollege Mayer hat auf die umfangreichen Stellungnahmen zu diesem Gesetz bereits hingewiesen, es gab ja sehr viele. Ich habe mir an sich drei angeschaut, und zwar jene vom Roten Kreuz, vom Arbeiter-Samariter-Bund und von den Johannitern, in denen ausführlich über die Thematik berichtet wird, sodass also klar ist, worum es geht. Viele dieser Stellungnahmen sind ja bereits im Regierungsentwurf be­rücksichtigt worden. – Danke, dass man sich ausführlich damit befasst hat.

Österreich ist bei der Versorgung durch Blaulichtorganisationen etwas ganz Besonde­res. Bei uns gibt es in den Organisationen, und das macht das Besondere aus, Freiwil-


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