BundesratStenographisches Protokoll867. Sitzung / Seite 138

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ligenarbeit, bezahlte Mitarbeiter und Zivildiener – hervorragend ausgebildete Menschen, die dieses System aufrechterhalten. Die Reform des Vergaberechts stellt daher eine be­sondere Herausforderung für Österreich dar. Es geht dabei um die hohen Standards, die wir haben, die die Blaulichtorganisationen eingerichtet haben und gewährleisten. Die Blaulichtorganisationen leisten ganz hervorragende Arbeit. – Herzlichen Dank für diese Arbeit und dieses Tun! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten von ÖVP und Grü­nen.)

Es ist ja noch nicht alles erledigt, die Vergaberechtsreform liegt ja noch im zuständigen Ausschuss des Nationalrates. Es gibt daher noch eine Reihe von Möglichkeiten, Ver­änderungen und Verbesserungen herbeizuführen und die offenen Fragen entsprechend zu beantworten. Ich bin davon überzeugt, dass die Bundesregierung und die Abgeord­neten des Nationalrates dafür Sorge tragen werden, dass es zu einem vernünftigen Ge­setz kommen wird.

Selbstverständlich werden auch wir diesen Antrag unterstützen, denn es geht dabei um die Menschen in Österreich und es geht um die ausgezeichnete Arbeit, die bereits ge­leistet wird. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

16.50


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Die nächste Wortmeldung kommt von Frau Bundes­rätin Mühlwerth. – Bitte.

 


16.50.34

Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kollegen! Der Ausgangspunkt, nicht für die heutige Dis­kussion, sondern für ein Vergabegesetz überhaupt, war ja die Vergaberichtlinie. Private Rettungsdienste haben sich bei der EU beschwert und gesagt, sie haben keinen Zu­gang, das sei ein abgeschotteter Markt. Das war der Ausgangspunkt vor 2008. Damals, 2008, ist gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet worden und 2010 hat der EuGH gegen Deutschland entschieden und gesagt: Nein, private Rettungs­dienste müssen zugelassen werden, und es muss ein EU-weites Ausschreibungsverfah­ren geben.

Es ist sicher kein Thema, eine Art Krankentaxi EU-weit auszuschreiben und das durch­aus auch Privaten zu überlassen. Darin sehe ich nicht so ein Problem. Was aber schon von allen Kollegen vor mir gesagt worden ist, ist, dass unser Rettungssystem wirklich toll ausgebaut ist, und zwar flächendeckend in ganz Österreich.

Edgar Mayer als Vorsitzender des EU-Ausschusses wird sich noch erinnern, als wir im EU-Ausschuss über den Katastrophenschutz gesprochen haben. (Bundesrat Mayer: Ja!) Damals hat die EU gemeint, das müsse man EU-weit vereinheitlichen, jeder muss das quasi übernehmen. Das hätte aber, wie schon so oft, dazu geführt, dass wir unse­ren Standard hätten herunterfahren müssen, weil wir ja in vielen Dingen ein viel höhe­res Niveau haben als andere. Wir waren uns damals über alle Parteigrenzen hinweg einig, dass es durchaus sinnvoll ist, einander zu informieren, einen gewissen Standard zu haben – für jene Länder, die das noch nicht haben –, aber es kann nicht sein, dass unser Standard berührt wird, indem er reduziert werden muss.

So ähnlich sehe ich das auch beim Sanitätswesen. Ich habe gerade den Katastrophen­schutz angesprochen: Wir wissen, dass sich unser Rettungs- oder Sanitätswesen auch in Katastrophen schon bewährt hat. Da stellt sich die Frage, ob private Rettungsdiens­te, wenn es denn so käme, wie die Europäische Union sich das vorstellt, bei einem Zug­unglück die Kapazitäten hätten, auch wirklich mit den Rettungswagen hinzukommen. Das bezweifle ich wirklich sehr.

Daher ist es wichtig und daher unterstützen wir auch, dass wir darauf schauen, dass un­ser gutes System erhalten bleibt, ohne dass man sagt: Wir sind ein abgeschotteter Raum,


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