BundesratStenographisches Protokoll868. Sitzung / Seite 20

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danken machen müssen, welche Rechtsschutzsystematik wir implementieren sollten. Ich bin da durchaus gesprächsbereit. Ich habe immer schon gesagt, dass im Zusam­menhang mit unserer derzeitigen Rechtsschutzsystematik, was das Verteidigungsres­sort, auch das Innenministerium, auch das Justizministerium, also alle Bereiche, wo es Eingriffe, eingriffsnahe Handlungen gibt, betrifft, der Rechtsschutz von den Ressorts weg muss, die Rechtsschutzbeauftragten von den Ressorts weg müssen und dass wir die­sen Rechtsschutzauftrag, weil es ja eine zweigeteilte Aufgabenstellung ist, einerseits möglicherweise ins Parlament verschieben können und andererseits einer unabhängi­gen Behörde zuführen müssen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Es ist aus meiner Sicht, wenn wir klar darüber diskutieren, wer zuständig sein soll, um das auch vorab klar zu definieren, unabdingbar, diesen Schritt zu gehen. Und wenn ich das demokratiepolitisch beleuchte, dann frage ich mich schon: Was ist demokratiepoli­tisch besser? Wenn heute, wie beispielsweise für den Assistenzeinsatz an der burgen­ländischen Grenze, der 21 Jahre lang stattgefunden hat, ein Minister inhaltlich für den Einsatz von 2 000 Soldaten verantwortlich ist und der gleiche Minister auch vor Ort für den Einsatz im Burgenland für 2 000 Polizisten verantwortlich ist, dann kann man das ja auch hinterfragen. Das ist auch demokratiepolitisch aus meiner Sicht nicht vertret­bar, und es hat im Nachhinein auch die entsprechenden verfassungsrechtlichen Stel­lungnahmen gegeben, dass das den Bogen des Assistenzeinsatzes überspannt hat. Da­her muss man diese Systematik zwischen den Wechselwirkungen Innenministerium und Verteidigungsministerium und generell in Bezug darauf, was sich die Bevölkerung an Sicherheit, an Leistungen erwartet, wo Steuergeld investiert wird, hinterfragen und neu be­urteilen, aber – und das sage ich auch immer klar – unter dem Aspekt eines klaren, ef­fektiven und effizienten Rechtsschutzes.

Zur Strukturierung des Bundesheeres selbst: Wir haben uns sehr wohl und sehr gut überlegt, wie wir das Bundesheer ihn Bezug auf die Herausforderungen und Aufgaben­stellungen, die wir haben, neu organisieren. Die wesentliche Aufgabenstellung ist, dass wir im Ausland einsatzfähig sind, dass wir, wenn es erforderlich ist, wenn uns das In­nenministerium wie aktuell beim Grenzschutz in den Assistenzeinsatz ruft, auch ent­sprechend rasch einsatzbereit sind. Das heißt, wir haben eine klare Strukturierung in den Brigaden, dort, wo die KPE-Kräfte, die Kaderpräsenzeinheiten, sind, vorgenommen, und wir haben eine Regionalität in den Militärkommanden vorgenommen, weil ich in Zu­kunft keine Diskussion mehr darüber haben will, ob wir die Militärkommanden in dieser Ausprägung brauchen oder nicht. Ich bin ganz einfach davon überzeugt, dass die Mili­tärkommanden regional erforderlich sind, weil es auch regionale Aufgaben gibt, die zu erfüllen sind. Diese regionalen Aufgaben sind zum einen der Katastrophenschutz, das ist zum anderen die Grundwehrdienerausbildung und es ist zum Dritten die Miliz. Diese drei Hauptaufgaben werden den Militärkommanden natürlich auch mit der entsprechen­den Struktur beigegeben.

Ich sage – nicht unbestritten –, das sind die Wege, die derzeit eingeschlagen werden, aber es bedarf natürlich auch eines entsprechenden Personalaufwuchses, es bedarf ent­sprechender Investition. Ich verhehle nicht, dass wir noch lange nicht am Ziel sind. Wir brauchen sicherlich noch einige Jahre, um die Defizite aus der Vergangenheit, was die Infrastruktur, was die Mobilität betrifft, zu bereinigen, auch dafür, den Personalauf­wuchs zu administrieren, weil wir damit konfrontiert sind, dass in den nächsten fünf Jah­ren, in den kommenden Jahren bis 2020, ungefähr 5 000 bis 6 000 Mitarbeiter in Pen­sion gehen. Auch das muss kompensiert werden – bei gleichzeitigem Personalaufwuchs, bei gleichzeitiger Auswahl der Aufnahmen, bei gleichzeitiger Ausbildung und bei gleich­zeitiger Aufrechterhaltung der Aufgaben, die wir im Ausland und die wir im Inland erle­digen sollen. Das sind ganz wesentliche Dinge.

Noch einmal, und ich habe das auch am Beginn meiner Tätigkeit festgestellt: Es ist nicht nur der Zugang zur Verteidigung, wie wir die Verteidigung organisieren wollen, wichtig,


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