BundesratStenographisches Protokoll868. Sitzung / Seite 46

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Ihnen wirklich sagen: Die wollen in die Schule gehen, die wollen lernen, die wollen Deutsch lernen, die wollen arbeiten und die wollen auch Geld verdienen, um hier in unserem Staat ihren Obolus zu leisten und nicht Bittsteller zu sein. Ich darf positiv berichten, dass die 13-jährige Tochter Narges es geschafft hat, in der Neuen Mittelschule ganz normal be­urteilt zu werden; sie zählt zu den besten SchülerInnen. Es gibt also auch Positives da­zu in unserem Land. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Stögmüller.)

Deshalb gilt es auch Danke zu sagen, Danke all jenen, die wirklich Hilfe leisten, die Staatsaufgaben übernommen haben und die bis heute diese Arbeit unterstützt haben. Es ist gelungen, diese Problemsituation, eine Völkerwanderung, ausgelöst durch krie­gerische Auseinandersetzungen oder fehlende Lebensperspektiven in den Herkunftslän­dern aufgrund der wirtschaftlichen und klimatischen Bedingungen, die unser geordne­tes Leben zugegebenermaßen etwas durcheinandergebracht hat, in geordnete Bahnen zu lenken.

Natürlich sollte man versuchen, in den Herkunftsländern Hilfestellungen zu geben, da­mit es gar nicht zu einer solchen Völkerwanderung kommt. Dies gelingt aber leider nicht immer, das brauche ich wohl nicht extra auszuführen. Für diejenigen aber, die ange­kommen sind, die anspruchsberechtigt sind, braucht es Maßnahmen, damit sie eine Chan­ce haben, Eingang in den regulären Arbeitsmarkt und in unsere Gesellschaft zu finden. Ich glaube, dafür sind dieses Integrationsjahrgesetz und das Arbeitsmarktintegrations­gesetz sehr, sehr gut geeignet.

Worum geht es in diesem Gesetz? – Flüchtlinge, die arbeitsfähig sind und nicht auf ei­nen Arbeitsplatz vermittelt werden können, haben jetzt eine Chance. Sie müssen ab Sep­tember dieses Jahres ein standardisiertes Integrationsprogramm absolvieren. Im Mittel­punkt dieses Gesetzes stehen der Spracherwerb, die Berufsorientierung und die beruf­liche Qualifikation. Wer nicht mitwirkt, dem winken auch Sanktionen.

Wer ist davon betroffen? – Wir können es aus der Einleitung der Gesetzesvorlage ent­nehmen: anerkannte Flüchtlinge, aber auch subsidiär Schutzberechtigte. Ab 2018 soll auch die Möglichkeit eröffnet werden, dass Asylwerber mit hoher Bleibewahrscheinlich­keit aufgenommen werden. Während dieser Aktion, während dieses Jahres bleiben die Berechtigten in der Grundversorgung.

Nun zu den Details: Flüchtlinge, die seit Jänner 2015 Asyl beziehungsweise subsidi­ären Schutz in Österreich erhalten haben, müssen ein modulares Programm absolvie­ren, welches vom AMS zusammengestellt wird. Voraussetzungen dafür sind Grund­kenntnisse in Deutsch auf A1-Niveau und Arbeitsfähigkeit. Das vorrangige Ziel bleibt und ist es also, den Betroffenen für den Arbeitsmarkt fit zu machen. Das Integrations­jahr soll in der Regel zwölf Monate dauern, kann bei Bedarf auch verlängert werden. Jedenfalls endet das Jahr mit der Annahme einer Beschäftigung.

Zu den Inhalten insgesamt zählen neben den Deutschkursen ab A2-Niveau Kompetenz­clearing, die Unterstützung bei der Anerkennung der Qualifikationen – das ist schwie­rig, schon zwischen den einzelnen Bundesländern in Österreich gibt es Unterschiede; und dann erst zwischen den Staaten –, Werte- und Orientierungskurse, Berufsorientie­rungs- und Bewerbungstrainings und Arbeitsvorbereitungsmaßnahmen sowie Arbeits­trainings bei Zivildienstträgern.

Dieses modulare Maßnahmenpaket verlangt keine verpflichtende Reihenfolge, sondern nimmt wahr, was die Person auch an Fähigkeiten mitbringt. Manche Module können auch übersprungen werden. Die Teilnehmer an diesem Programm sind auch unfallver­sichert.

Die Werte- und Orientierungskurse werden in Kooperation mit dem Österreichischen In­tegrationsfonds durchgeführt. Dabei sollen auch umfassende Informationen über das Funktionieren des österreichischen Staates vermittelt werden. Die Arbeitstrainings müs-


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