wieder am meisten die Ausländer betroffen sein, weil sie ja meistens gering qualifiziert sind. Es wird einen Verdrängungseffekt von 0,2 Prozent geben, weil wir natürlich auch eigene Leute haben, die gering qualifiziert sind, und die werden dann natürlich vom Arbeitsmarkt wieder verdrängt. Und es wird sich auch durch die Migration die Lohnentwicklung verschlechtern, und zwar um 1,5 Prozent. Das klingt jetzt als Zahl einigermaßen harmlos, ist aber tatsächlich sehr viel. 1,5 Prozent Verschiebung der Lohnentwicklung ist in einem Bereich, der ja sowieso nicht hoch bezahlt ist, schon sehr massiv.
Das alles wird offensichtlich billigend in Kauf genommen. Und unsere österreichischen Jugendlichen oder auch schon ein bisschen ältere junge Erwachsene werden dadurch unter die Räder kommen, weil wir es da zu einem großen Teil mit Wirtschaftsflüchtlingen zu tun haben. Und das haben wir uns so nicht vorgestellt!
Gegen die, die tatsächliche Asylgründe haben, ist nichts zu sagen, und das betone ich jetzt noch einmal. Die sind von diesen Diskussionen immer ausgeklammert gewesen! Es geht immer um die, die versuchen, sich hier bei uns in einer gewissen Form Asyl zu erschleichen oder zu bekommen, um hier bleiben zu können. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich sage halt, wir haben nicht geschaut, dass wir von einer überfallsartigen Zuwanderung verschont bleiben, damit wir jetzt sagen: Na gut, die sollen ruhig alle kommen, machen wir die Grenzen auf! Es herrscht ja bei einigen von Ihnen das Wolkenkuckucksheim, die da sagen, die werden sowieso alle integriert, die sollen alle kommen, die sind eine große Bereicherung für die Gesellschaft.
Ich glaube, das haben wir uns nicht so vorgestellt, das hat sich die Bevölkerung nicht so vorgestellt, und vor allem die Betroffenen werden noch sehr darunter zu leiden haben. (Beifall bei der FPÖ.)
11.06
Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Koller. – Bitte, Herr Bundesrat.
11.06
Bundesrat Hubert Koller, MA (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Herr Minister Stöger und Minister Kurz! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben jetzt zwei beziehungsweise drei Gesetzesbeschlüsse zu behandeln: das Integrationsjahrgesetz, das Arbeitsmarktintegrationsgesetz und das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz.
Ich möchte zuerst auf das Integrationsjahrgesetz eingehen. Die Debatte, wie gut Integration in Österreich gelingt oder funktioniert, ist vor allem seit Sommer 2015 ein Dauerbrenner in unserer innenpolitischen Diskussion. Kaum ein Thema wurde bis heute an Stammtischen, in den Medien, in der eigenen Familie, aber natürlich auch hier im Parlament so emotional vorgebracht, so kontrovers diskutiert. Leider machen sich aber viele zu wenig Gedanken über die Betroffenen, über ihre schrecklichen Erfahrungen im eigenen Heimatland durch Krieg, Hungersnot oder gar Tod, über ihre Beweggründe für eine Flucht, über die Flucht selbst und die spätere Erstaufnahme, hin- und hergeschoben auf beinahe allen Ebenen der österreichischen Verwaltung. Zwischen der Erstaufnahme, der Zeit des Asylverfahrens und der endgültigen Entscheidung vergeht viel Zeit, in der man bis jetzt beinahe nur auf freiwillige Helfer angewiesen war.
Ich persönlich bin ganz ehrlich gesagt sehr erfreut über dieses Integrationsjahrgesetz, und ich bedanke mich daher sehr herzlich bei Herrn Minister Stöger, dass das verwirklicht werden kann. Es hat sicher zähe Verhandlungen gegeben, wie auch Frau Staatssekretärin Muna Duzdar erzählt hat, und ich bedanke mich auch bei der ÖVP, dass dieser Gesetzesbeschluss gefasst werden konnte.
Ich kann aus eigener Erfahrung sprechen. Meine Familie hat selbst eine Familie aus Afghanistan aufgenommen, eine junge Familie, 30-Jährige mit vier Kindern. Und ich kann
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