sen im Interesse des Gemeinwohls erfolgen und werden auf anerkannte Zivildienstorganisationen beschränkt. Der Fokus richtet sich auf die Vermittlung von Fertigkeiten, um dann in den regulären Arbeitsmarkt eintreten zu können.
Zu den Sanktionen: Kürzung der Mindestsicherung ist Landesangelegenheit, das müssen die Länder selbst übernehmen. Es können aber auch zuerkannte AMS-Beihilfen, wie zum Beispiel zur Deckung des Lebensunterhaltes, gestrichen werden. Dabei handelt es sich nicht – und die Grünen werden das wahrscheinlich noch einmal betonen – um Null-Euro-Jobs oder Ein-Euro-Jobs, wie es Sie, Herr Minister Kurz, zum Ausdruck gebracht haben. Das beweist schon die Tatsache, dass Arbeitstrainings keine Beschäftigung im herkömmlichen Sinn sind. Sie stellen keine Verpflichtung zur Arbeitsleistung dar, sondern haben lediglich den Charakter einer Weiterbildung, die auf die bestehenden Qualifikationen aufbaut und zur Vorbereitung einer Integration in den regulären Arbeitsmarkt dient. (Beifall des Bundesrates Stögmüller.)
Die Finanzierung wurde auch schon angesprochen, sie erfolgt aus den Mitteln des AMS, es wird aber aus passiven Mitteln um 100 Millionen € aufgestockt. Insgesamt rechnet man mit 141 Millionen € Kosten für rund 15 000 Personen, die daran teilnehmen.
Im Gegenzug hat der Minister aber auch angeführt, dass Einsparungen bei der Bedarfsorientierten Mindestsicherung, langfristig zusätzliche Einnahmen durch die Beiträge zu den Sozialversicherungen und auch durch die Steuern, die entrichtet werden, zu erwarten sind.
Dieses Integrationsjahr soll also die Jobchancen für die Flüchtlinge erhöhen, deshalb wird unsere Fraktion diesem Integrationsjahrgesetz auch zustimmen.
Zu Tagesordnungspunkt 3, Integrationsgesetz, das ja vieles von dem beinhaltet, was hier in Ausführung gelangt: Das Gesetz legt ein Sprachfördermodell fest. Die Kursanbieter werden, wie bereits ausgeführt, durch den Österreichischen Integrationsfonds zertifiziert. Weiters sieht das Gesetz, wie bereits erwähnt, verpflichtende Werte- und Orientierungskurse ab dem vollendeten 15. Lebensjahr vor, wo die Prinzipien der österreichischen Verfassung, Menschenwürde, Gleichberechtigung von Frau und Mann, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie vermittelt werden.
Es gibt eine Integrationsvereinbarung über die vorgesehenen Kurse, die mit einer erfolgreichen Integrationsprüfung enden, und es wurden Mitwirkungspflichten und Sanktionspflichten festgelegt. Ein Expertenrat für Integration wird gesetzlich verankert und soll jährlich einen öffentlichen Bericht erstellen. Auch soll es Integrationsmonitorings geben.
Dieses Gesetz regelt aber auch das Verbot der Verhüllung des Gesichtes in der Öffentlichkeit, an öffentlichen Orten und Plätzen und in öffentlichen Gebäuden, und bietet eine Grundlage, um etwaige umstrittene Koranverteilungsaktionen, die zur Verbreitung von radikalem Gedankengut missbraucht werden, untersagen zu können. Auch diesem Gesetzesbeschluss wird die SPÖ zustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)
11.17
Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Stögmüller. – Bitte, Herr Bundesrat.
11.17
Bundesrat David Stögmüller (Grüne, Oberösterreich): Wertes Präsidium! Sehr geehrte Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich sehe das Arbeitsmarktintegrationsgesetz als Fortschritt, da es damit erstmals ein geplantes und gezieltes Instrument gibt, um Clearings, Deutschkurse, Nostrifikationen und Qualifikationschecks und so weiter be-
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