BundesratStenographisches Protokoll868. Sitzung / Seite 47

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sen im Interesse des Gemeinwohls erfolgen und werden auf anerkannte Zivildienstor­ganisationen beschränkt. Der Fokus richtet sich auf die Vermittlung von Fertigkeiten, um dann in den regulären Arbeitsmarkt eintreten zu können.

Zu den Sanktionen: Kürzung der Mindestsicherung ist Landesangelegenheit, das müs­sen die Länder selbst übernehmen. Es können aber auch zuerkannte AMS-Beihilfen, wie zum Beispiel zur Deckung des Lebensunterhaltes, gestrichen werden. Dabei handelt es sich nicht – und die Grünen werden das wahrscheinlich noch einmal betonen – um Null-Euro-Jobs oder Ein-Euro-Jobs, wie es Sie, Herr Minister Kurz, zum Ausdruck gebracht haben. Das beweist schon die Tatsache, dass Arbeitstrainings keine Beschäftigung im herkömmlichen Sinn sind. Sie stellen keine Verpflichtung zur Arbeitsleistung dar, son­dern haben lediglich den Charakter einer Weiterbildung, die auf die bestehenden Quali­fikationen aufbaut und zur Vorbereitung einer Integration in den regulären Arbeitsmarkt dient. (Beifall des Bundesrates Stögmüller.)

Die Finanzierung wurde auch schon angesprochen, sie erfolgt aus den Mitteln des AMS, es wird aber aus passiven Mitteln um 100 Millionen € aufgestockt. Insgesamt rechnet man mit 141 Millionen € Kosten für rund 15 000 Personen, die daran teilnehmen.

Im Gegenzug hat der Minister aber auch angeführt, dass Einsparungen bei der Be­darfsorientierten Mindestsicherung, langfristig zusätzliche Einnahmen durch die Beiträ­ge zu den Sozialversicherungen und auch durch die Steuern, die entrichtet werden, zu erwarten sind.

Dieses Integrationsjahr soll also die Jobchancen für die Flüchtlinge erhöhen, deshalb wird unsere Fraktion diesem Integrationsjahrgesetz auch zustimmen.

Zu Tagesordnungspunkt 3, Integrationsgesetz, das ja vieles von dem beinhaltet, was hier in Ausführung gelangt: Das Gesetz legt ein Sprachfördermodell fest. Die Kursan­bieter werden, wie bereits ausgeführt, durch den Österreichischen Integrationsfonds zer­tifiziert. Weiters sieht das Gesetz, wie bereits erwähnt, verpflichtende Werte- und Orien­tierungskurse ab dem vollendeten 15. Lebensjahr vor, wo die Prinzipien der österreichi­schen Verfassung, Menschenwürde, Gleichberechtigung von Frau und Mann, Rechts­staatlichkeit und Demokratie vermittelt werden.

Es gibt eine Integrationsvereinbarung über die vorgesehenen Kurse, die mit einer er­folgreichen Integrationsprüfung enden, und es wurden Mitwirkungspflichten und Sank­tionspflichten festgelegt. Ein Expertenrat für Integration wird gesetzlich verankert und soll jährlich einen öffentlichen Bericht erstellen. Auch soll es Integrationsmonitorings ge­ben.

Dieses Gesetz regelt aber auch das Verbot der Verhüllung des Gesichtes in der Öffent­lichkeit, an öffentlichen Orten und Plätzen und in öffentlichen Gebäuden, und bietet ei­ne Grundlage, um etwaige umstrittene Koranverteilungsaktionen, die zur Verbreitung von radikalem Gedankengut missbraucht werden, untersagen zu können. Auch diesem Ge­setzesbeschluss wird die SPÖ zustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Bun­desräten der ÖVP.)

11.17


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Stög­müller. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


11.17.24

Bundesrat David Stögmüller (Grüne, Oberösterreich): Wertes Präsidium! Sehr geehr­te Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich sehe das Arbeitsmarktintegrationsge­setz als Fortschritt, da es damit erstmals ein geplantes und gezieltes Instrument gibt, um Clearings, Deutschkurse, Nostrifikationen und Qualifikationschecks und so weiter be-


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