BundesratStenographisches Protokoll868. Sitzung / Seite 54

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rauf zu replizieren. Kollege Mayer hat auch gesagt, dieses Integrationsgesetz – und da darf ich gleich zur Sache kommen – ist bemüht. Das heißt im Umkehrschluss: Es ist nicht ganz genau das, was es eigentlich sein soll. Gerade deshalb, weil es nicht genau das ist, was es sein soll, weil es eben nur bemüht ist und keine Lösung darstellt, wer­den wir diesen Gesetzesbeschluss auch ablehnen und ihm keine Zustimmung erteilen. (Bundesrat Mayer: Na, na, das ist eine Fehlinterpretation! Zwischenruf der Bundes­rätin Zwazl.) – Gut, das kann ich mir vorstellen, dass das für euch bitter ist.

Warum? – Im Wesentlichen ist dieses Integrationsgesetz und dieses Anti-Gesichtsver­hüllungsgesetz eine Sache, die zwar im Ansatz richtig ist, im Wesentlichen aber einer­seits nichts Neues darstellt – das Integrationsgesetz ist eine Zusammenführung von Be­stimmungen aus vielen anderen Rechtsmaterien und wurde nunmehr in einem eigenen Gesetz zusammengefasst und ist im Wesentlichen der Integrationsvereinbarung des Nie­derlassungs- und Aufenthaltsgesetzes nachgebildet –, und andererseits beim Anti-Gesichts­verhüllungsgesetz eigentlich das Thema verfehlt.

Warum ist es eine totale Themenverfehlung? – In Österreich ist die Gesamtverhüllung von Frauen, die ständig in Österreich aufhältig sind, kaum ein Thema. Warum? – Es sind hauptsächlich Touristen (Bundesrätin Zwazl: ... Männer!) oder Touristinnen, die in die­ser Ganzkörperverhüllung einschließlich Gesichtsverhüllung in der Öffentlichkeit auftreten.

Was aber zu regeln wert gewesen wäre, ist das Kopftuchverbot. Warum? – Dieses Kopf­tuchverbot wäre auch für das Zusammenwirken der Gesellschaft von wesentlicher Be­deutung gewesen. Warum trägt eine islamische Frau in der Regel ein Kopftuch? – Die wenigsten tun es aus religiöser Überzeugung, die meisten, behaupte ich jetzt einmal, als Ausdruck ihrer gesellschaftlichen Zugehörigkeit zum islamischen Gedankengut und wohl auch oft als bewusste Darstellung einer gegenchristlichen religiös-gesellschaftli­chen Geisteshaltung.

Das schafft auch jene Probleme im Zusammenwirken mit der österreichischen Bevöl­kerung, die es eigentlich wert gewesen wären, in diesem Gesetz zu lösen. Da haben Sie leider versagt, Herr Bundesminister, aber auch die Damen und Herren Kollegen von den Regierungsparteien. Da hätten Sie wohl einen besseren Ansatz finden können. Sie hätten im Rahmen Ihres Mitwirkens bei den Parteienverhandlungen Ihre Zustimmung zu diesem Gesetz nicht geben sollen, sondern Sie hätten berechtigterweise auf den Kern des Problems hinweisen können. (Bundesrat Schennach: Wir wollen doch den Bäuerinnen am Land das Kopftuch nicht wegnehmen!) – Nicht aufregen, Kollege Schen­nach, Sie dürfen nachher selbst reden! Sie dürfen nachher noch reden; jeder, der reden will, darf das, Sie dürfen auch. (Bundesrat Samt: Der weiß gar nicht, was Land ist!) Ich führe noch fertig aus und dann dürfen Sie zum Rednerpult kommen, Kollege Schen­nach! Bitte, danke! (Bundesrat Schennach: Ich weiß nicht, was Land ist?!) Danke, Kol­lege Schennach, besten Dank, Kollege Schennach! Vielen Dank. (Neuerlicher Zwischen­ruf des Bundesrates Schennach.)

Das heißt, das Kopftuchverbot als Ausdruck der religiös-gegengesellschaftlichen Stand­ortbestimmung weiblicher Muslime im Bereich der Öffentlichkeit und im Umgang mit dem öffentlichen Leben, nämlich in öffentlichen Gebäuden und Institutionen, das wäre der richtige Ansatz gewesen.

Ich darf aus diesem Grund folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Bundesräte Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kopftuchverbot in Kindergärten, Schulen, Universitäten, im öffentlichen Dienst und öffentlichen Gebäuden

Der Bundesrat wolle beschließen:

 


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