BundesratStenographisches Protokoll868. Sitzung / Seite 55

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„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem National eine Regierungsvorlage zuzulei­ten, die ein Verbot des Tragens von Kopftüchern als Ausdruck muslimischen Glaubens für Mädchen im Kindergarten, Schülerinnen, Studentinnen, für öffentlich Bedienstete und in öffentlichen Gebäuden (wie Kindergärten, Schulen, Universitäten, Spitälern etc.) zum Inhalt hat.“

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Das wäre der richtige Ansatz. Das ist auch das, was sich die Bevölkerung wünscht: ein klares Bekenntnis zur christlichen Kultur in unserem Staat und weniger offensichtliche gegenkulturelle Einflussnahme durch eine vermeintliche Religionsfreiheit, die aber ei­gentlich nicht die Religion in den Mittelpunkt stellt, sondern eigentlich einen gesellschaft­lichen Umbruch herbeiführen will. (Beifall bei der FPÖ.)

Im Übrigen darf ich Ihnen, Herr Bundesminister Kurz, noch eine persönliche Replik mei­nerseits mitgeben. Sie waren doch sehr lange für die Integration zuständig, nämlich von 2011 bis 2013 als Staatssekretär und nunmehr als Bundesminister. Ich muss Ih­nen sagen: Persönlich bin ich etwas enttäuscht. Ich hätte mir eigentlich nach Ihren An­kündigungen, so wie sie medial dargestellt wurden, erwartet, dass die Bewegung Kurz die Dinge jetzt wirklich in Bewegung bringt und nun das macht, was die Bevölkerung sich so sehr wünscht, nämlich ein klares Bekenntnis zu Österreich, zum Heimatland und zur christlichen Wertegesellschaft, die wir seit Generationen verfolgen, abgibt. (Zwi­schenruf des Bundesrates Mayer.)

Mit diesem Gesetz bringen Sie das nicht zustande, denn dieses Gesetz – da bin ich durch die vielen Gespräche mit der Bevölkerung gut informiert  ist meiner Meinung nach eine klassische Themenverfehlung, und zwar zum einen deshalb, weil es nur bestehen­de Gesetze zu einem neuen Gesetz subsumiert, und zum anderen deshalb, weil es in der Kopftuchfrage am richtigen, nämlich am entscheidenden Thema, das die Gesell­schaft und die Bevölkerung so bewegt, vorbeigeht.

In diesem Sinne darf ich Sie einladen, unseren Entschließungsantrag zu unterstützen. Ich hoffe, dass wir vielleicht auf diesem Weg noch korrigieren können, was die Bundes­regierung mit diesem Gesetzesbeschluss, ich sage es salopp, versemmelt hat. Dan­ke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

11.49


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Der von den Bundesräten Herbert, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend Kopftuchverbot in Kindergär­ten, Schulen, Universitäten, im öffentlichen Dienst und öffentlichen Gebäuden ist genü­gend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Mag. Schreyer. Ich weise darauf hin, dass eine tatsächliche Berichtigung die Dauer von 5 Minuten nicht überschreiten darf. Sie hat sich überdies auf die Wiedergabe der zu berichtigenden Behauptung und die Darstellung des berichtigten Sachverhaltes zu be­schränken.

Ich erteile Frau Bundesrätin Mag. Schreyer nun das Wort. – Bitte.

 


11.49.43

Bundesrätin Mag. Nicole Schreyer (Grüne, Tirol): Hohes Haus! Sehr geehrte Herren Minister! Ich möchte eine tatsächliche Berichtigung beziehend auf die Aussagen des Kol­legen Mayer zum Thema Arbeitstraining vorbringen.

Zitieren möchte ich „Kurier“, „Tiroler Tageszeitung“, ORF, „Standard“ und weitere öster­reichische Medien vom 28. März 2017. In den betreffenden Artikeln wird das Arbeits-


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