Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Die nun folgende Abstimmung erfolgt getrennt.
Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 17. Mai 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Heimopferrentengesetz erlassen und ein Verbrechensopfergesetz geändert wird.
Der gegenständliche Beschluss ist ein Fall des Artikels 44 Abs. 2 B-VG und bedarf daher der Zustimmung des Bundesrates bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.
Ich stelle zuerst einmal die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.
Wir gelangen zuerst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Nunmehr lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Auch das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit unter Berücksichtigung der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen. Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Nun kommen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Bundesräte Monika Mühlwerth, Kolleginnen und Kollegen betreffend echte Entschädigungen für Missbrauchsopfer in Kinderheimen.
Es liegt mir hiezu ein Abänderungsantrag der Bundesräte Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen vor.
Ich lasse zunächst über den Abänderungsantrag abstimmen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Abänderungsantrag der Bundesräte Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen ist daher abgelehnt.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den gegenständlichen Entschließungsantrag 222/A(E)-BR/2016 der Bundesräte Monika Mühlwerth, Kolleginnen und Kollegen betreffend echte Entschädigungen für Missbrauchsopfer in Kinderheimen.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem gegenständlichen Entschließungsantrag ihre Zustimmung erteilen, um ein Handzeichen.
Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.
Beschluss des Nationalrates vom 16. Mai 2017 betreffend Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über das Verwaltungs- und Kontrollsystem in Österreich für die Durchführung der operationellen Programme im
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