Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Datenschutzbericht 2016 (III-620-BR/2017 d.B. sowie 9797/BR d.B.)
Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Wir gelangen nun zu Punkt 8 der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Poglitsch. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Christian Poglitsch: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Datenschutzbericht 2016.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Mai 2017 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, den Datenschutzbericht 2016 zur Kenntnis zu nehmen.
Danke schön.
Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Danke für die Berichterstattung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schennach. – Bitte, Herr Kollege.
13.39
Bundesrat Stefan Schennach (SPÖ, Wien): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Daten schützen: Daten produzieren wir jeden Tag, Daten zu schützen ist eine der sensibelsten und wichtigsten Aufgaben, die ein Staat zu erledigen hat. Gerade findet parallel zu unserem Plenum im Lokal VIII – darum renne ich da immer hin und her – die Aussprache mit dem Vizepräsidenten der Europäischen Kommission statt, der für die Digitalisierung des Single Market in Europa zuständig ist, wo natürlich auch die Datensicherheit, wie sie Kollege Pum vorhin angesprochen hat, und der Datenschutz auf europäischer Ebene sehr wichtige Themen sind.
Zuerst aber: Die Datenschutzbehörde ist in den Jahren 2014 und 2015 ja deutlich umgebaut worden, und das ist jetzt der erste Bericht dieser umstrukturierten Behörde. Ich habe schon im Ausschuss gesagt: ein tiefes Kompliment! Die 26 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben bei den anfallenden Leistungen einen nahezu hundertprozentigen Erledigungsstand erreicht. Diese Behörde ist wahrlich ein Vorbild für alle anderen Behörden. Es fällt dort auch nicht gerade wenig an: allein 173 Individualbeschwerden, 330 Fälle, in denen die Behörde als Ombudsmann funktioniert, 1 980 diffizile Rechtsauskünfte im Datenverkehr, des Weiteren die Genehmigungen im Bereich des internationalen Datenaustausches. Dieser Aufgabenbereich ist explodiert, aber das hängt damit zusammen, dass die USA kein Safe Harbor mehr sind – dadurch auch dieser hohe Anstieg.
Allein im Bereich Datenschutzregister, das diese Behörde zu führen hat – das sind Registrierungen, das sind Streichungen, das sind Ablehnungen, das sind Einstellungen –, waren über 16 000 Fälle anhängig. Der Erledigungsstand liegt bei über 95 Prozent der
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