anfallenden Leistungen. Da kann man wirklich sagen, das ist großartig. Das sollte aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass vor allem hinsichtlich des Bearbeitungsaufwandes den Datenschutz betreffend, hinsichtlich dessen, was da Neues auf uns zukommt, diese Behörde auch eine personelle Aufstockung braucht, denn dieser Bereich ist ein wachsender Bereich. Je mehr digitalisiert wird, je mehr alles online passiert, je mehr wir in das Online Business, in die Onlinevermarktung und so weiter einsteigen, umso größer wird natürlich auch der Arbeitsanfall.
Woher kommen Beschwerden, in welchen Fällen wurden Auskunftsrechte eingefordert? – Zum Beispiel gegenüber Direct-Marketing-Unternehmen, Mobilfunkunternehmen, Versicherungsunternehmen, Krankenanstaltenbetreibern. Da kommt natürlich auch der öffentliche Bereich dazu, egal ob das jetzt Gemeinden sind, ob das Krankenanstalten sind, überall sind Daten tausendfach in kurzer Zeit in Umlauf; oder das AMS oder Auskunftsrechte gegenüber Privatpersonen. Schauen wir nur, welche Unmengen an Registrierungen da anfallen, zum Beispiel allein im Bereich der ÖBB-Infrastruktur! Bei der Datenanwendung bedarf es ganz spezifischer Registrierungen. Das wurde im Jahr 2016 erledigt. Oder: Flughafen Wien, Überwachung von Straßen, was zurückgewiesen wurde, Video Event Recording und so weiter und so fort.
Diese Behörde muss allerdings auch eine ganze Reihe von Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben mit Blick auf den Datenschutz abgeben. Ich möchte jetzt nur einige wenige Beispiele anreißen: Finanzmarkt-Geldwäschegesetz – ein sehr wichtiges Thema und eine klare Stellungnahme dazu; Jugendausbildung; zu Lohn- und Sozialdumping werden Daten gesammelt, die Behörde hat Auskunft zu geben. Auch zum Schulrechtspaket, zum Ärztegesetz werden viele Daten gesammelt und die Behörde hat entsprechende Stellungnahmen abgegeben.
Aus dem erfassten Berichtszeitraum möchte ich nur ganz, ganz kurz noch ein paar wichtige höchstgerichtliche Entscheidungen ein bisschen in Erinnerung rufen; so etwa das Verfahren privat gegen Google. Dabei geht es um das Google-Auto, um Namensnennungen und so weiter, und es gab eine höchstgerichtliche Entscheidung, die besagt, das Google-Auto ist schon erlaubt, aber der Suchmaschinenbetreiber – in diesem Fall – haftet dafür.
Ein weiteres Beispiel – etwas, das sehr stark durch die Medien gegangen ist –: das Veröffentlichen von Lichtbildern beziehungsweise Daten von Minderjährigen durch Dritte, die vielleicht einer Familie nahestehen oder ein Nachbarschaftsverhältnis haben. Das, wurde in einem höchstgerichtlichen Erkenntnis klargemacht, ist unzulässig. Also muss man sich auch bei Kindergeburtstagen überlegen, was man fotografieren kann, wenn man eventuell etwas davon auf Facebook stellt.
Ebenso die Vorratsdatenspeicherung auf EU-Seite: Nach dieser Vorratsdatenspeicherung gibt es natürlich Begehrlichkeiten, und dazu sind jetzt zwei Dinge klargestellt worden: Es ist unzulässig, diese Vorratsdatenspeicherung für die Strafdatenerhebung heranzuziehen, aber im Falle von schweren Verbrechen, also schwerer Kriminalität, die auch klar definiert ist, ist sie zulässig.
Es gibt auch eine ganze Reihe dynamischer Internetportale, versehen mit höchstgerichtlichen Feststellungen auf europäischer Ebene.
Einen Fall noch zum Schluss: Der Verein für Konsumentenschutz ist gegen Amazon vorgegangen, und es war eine sehr wichtige Klärung, die da herbeigeführt wurde, nämlich hinsichtlich der Frage: Wann ist ein Unternehmen ansässig? Ist ein Unternehmen ansässig, wenn es auf einem Webdienst in einem anderen Land anbietet? Ist ein deutsches Unternehmen in Österreich ansässig, wenn auf deren Portal in Österreich etwas bestellt wird, was allerdings aus Deutschland ist? – Diese Klärungen sind wichtig, weil nämlich personenbezogene Daten, die in Österreich eingegeben werden, in Blitzesschnel-
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite