BundesratStenographisches Protokoll868. Sitzung / Seite 84

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anfallenden Leistungen. Da kann man wirklich sagen, das ist großartig. Das sollte aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass vor allem hinsichtlich des Bearbeitungsaufwandes den Datenschutz betreffend, hinsichtlich dessen, was da Neues auf uns zukommt, die­se Behörde auch eine personelle Aufstockung braucht, denn dieser Bereich ist ein wach­sender Bereich. Je mehr digitalisiert wird, je mehr alles online passiert, je mehr wir in das Online Business, in die Onlinevermarktung und so weiter einsteigen, umso größer wird natürlich auch der Arbeitsanfall.

Woher kommen Beschwerden, in welchen Fällen wurden Auskunftsrechte eingefor­dert? – Zum Beispiel gegenüber Direct-Marketing-Unternehmen, Mobilfunkunternehmen, Versicherungsunternehmen, Krankenanstaltenbetreibern. Da kommt natürlich auch der öffentliche Bereich dazu, egal ob das jetzt Gemeinden sind, ob das Krankenanstalten sind, überall sind Daten tausendfach in kurzer Zeit in Umlauf; oder das AMS oder Aus­kunftsrechte gegenüber Privatpersonen. Schauen wir nur, welche Unmengen an Re­gistrierungen da anfallen, zum Beispiel allein im Bereich der ÖBB-Infrastruktur! Bei der Datenanwendung bedarf es ganz spezifischer Registrierungen. Das wurde im Jahr 2016 erledigt. Oder: Flughafen Wien, Überwachung von Straßen, was zurückgewiesen wur­de, Video Event Recording und so weiter und so fort.

Diese Behörde muss allerdings auch eine ganze Reihe von Stellungnahmen zu Geset­zesvorhaben mit Blick auf den Datenschutz abgeben. Ich möchte jetzt nur einige weni­ge Beispiele anreißen: Finanzmarkt-Geldwäschegesetz – ein sehr wichtiges Thema und eine klare Stellungnahme dazu; Jugendausbildung; zu Lohn- und Sozialdumping wer­den Daten gesammelt, die Behörde hat Auskunft zu geben. Auch zum Schulrechtspa­ket, zum Ärztegesetz werden viele Daten gesammelt und die Behörde hat entsprechen­de Stellungnahmen abgegeben.

Aus dem erfassten Berichtszeitraum möchte ich nur ganz, ganz kurz noch ein paar wichtige höchstgerichtliche Entscheidungen ein bisschen in Erinnerung rufen; so etwa das Verfahren privat gegen Google. Dabei geht es um das Google-Auto, um Namens­nennungen und so weiter, und es gab eine höchstgerichtliche Entscheidung, die be­sagt, das Google-Auto ist schon erlaubt, aber der Suchmaschinenbetreiber – in diesem Fall – haftet dafür.

Ein weiteres Beispiel – etwas, das sehr stark durch die Medien gegangen ist –: das Ver­öffentlichen von Lichtbildern beziehungsweise Daten von Minderjährigen durch Dritte, die vielleicht einer Familie nahestehen oder ein Nachbarschaftsverhältnis haben. Das, wurde in einem höchstgerichtlichen Erkenntnis klargemacht, ist unzulässig. Also muss man sich auch bei Kindergeburtstagen überlegen, was man fotografieren kann, wenn man eventuell etwas davon auf Facebook stellt.

Ebenso die Vorratsdatenspeicherung auf EU-Seite: Nach dieser Vorratsdatenspeiche­rung gibt es natürlich Begehrlichkeiten, und dazu sind jetzt zwei Dinge klargestellt wor­den: Es ist unzulässig, diese Vorratsdatenspeicherung für die Strafdatenerhebung he­ranzuziehen, aber im Falle von schweren Verbrechen, also schwerer Kriminalität, die auch klar definiert ist, ist sie zulässig.

Es gibt auch eine ganze Reihe dynamischer Internetportale, versehen mit höchstge­richtlichen Feststellungen auf europäischer Ebene.

Einen Fall noch zum Schluss: Der Verein für Konsumentenschutz ist gegen Amazon vorgegangen, und es war eine sehr wichtige Klärung, die da herbeigeführt wurde, näm­lich hinsichtlich der Frage: Wann ist ein Unternehmen ansässig? Ist ein Unternehmen ansässig, wenn es auf einem Webdienst in einem anderen Land anbietet? Ist ein deut­sches Unternehmen in Österreich ansässig, wenn auf deren Portal in Österreich etwas bestellt wird, was allerdings aus Deutschland ist? – Diese Klärungen sind wichtig, weil nämlich personenbezogene Daten, die in Österreich eingegeben werden, in Blitzesschnel-


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