BundesratStenographisches Protokoll868. Sitzung / Seite 85

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

le unternehmenstechnisch in Europa zur Verfügung gestellt werden. Es wurde klarge­macht, dass nur das Anbieten über eine Grenze keine Ansässigkeit nach dem nationa­len Recht nach sich zieht, was ein sehr interessantes, auch für spätere Auseinander­setzungen sehr wichtiges höchstgerichtliches Erkenntnis ist.

Alles in allem: Wann immer Sie bei Bipa statt Katzenfutter plötzlich Nylonstrümpfe ein­kaufen, dann wird die Firma das mit Überraschung registrieren, und Sie werden in Son­derzusendungen einen Monat später Nylonstrümpfe angeboten bekommen. Wann im­mer Sie Ihre Bankomatkarte bemühen, kurz in Bratislava oder zum Weißwurstkaufen in München, das geht heute alles (Zwischenruf des Bundesrates Tiefnig) – beim Kollegen Tiefnig gibt es auch Weißwürste, aber das ist jetzt nur innerhalb Österreichs –, entsteht ein Bewegungsprofil und ein Verhaltensprofil von uns allen. Deshalb ist der Datenschutz so wichtig, und deshalb, Herr Minister, habe ich wirklich großen Respekt und gratuliere Ihnen, dass wir eine so gut funktionierende Behörde haben. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Bundesräten von FPÖ und Grünen.)

13.48


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat See­ber. – Bitte.

 


13.48.27

Bundesrat Robert Seeber (ÖVP, Oberösterreich): Hohes Haus! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Datenschutzbericht 2016 liegt vor. Die Behörde gibt es, wie wir wissen, seit Jänner 2014, und die Struktur dieser Behörde wurde ab dem Jahr 2015 verändert, und zwar vor allen Dingen deswegen, weil man für die Datengrundschutzverordnung ab 2018 die Mitarbeiter entsprechend schulen muss, und dementsprechend werden die Mitarbeiter der Datenschutzbehörde auch angefragt.

Kollege Schennach hat es erwähnt, 26 Mitglieder hat die Datenschutzbehörde heute, und das ist natürlich in Zeiten der Digitalisierung, Stichwort gläserner Mensch, viel zu wenig. In allen vergleichbaren Institutionen in Europa wird der Personalstand aufgestockt, und daher kann man nur begrüßen, dass auch in Österreich geplant ist, ab Mai 2018 den Personalstand entsprechend aufzustocken.

Wir haben vorhin einige Zahlen gehört, die ich jetzt auch meinerseits beleuchten möch­te. Es hat 430 Kontroll- und Ombudsverfahren gegeben. Dazu muss ich sagen, diese Kontroll- und Ombudsverfahren haben eher mediativen Charakter, Charakterzüge einer Mediation. Die Zahlen sind dem Bericht beigelegt. Ich kann dem Bericht und der Stel­lungnahme der Leiterin, Frau Dr. Jelinek, auch entnehmen, dass die Awareness, das heißt das Bewusstsein für den Datenschutz in der Bevölkerung, allgemein gestiegen ist.

Einer der Hauptpunkte, die mich sehr interessiert haben, ist, dass ein Mobilfunkbetrei­ber den Kunden die Standortdaten des Handys nicht bekannt geben muss. Eine Kun­din hat einen Mobilfunkbetreiber auf Herausgabe der gespeicherten Standortdaten ge­klagt, und dem wurde nicht recht gegeben, weil das Gericht der Meinung war, es könn­te im angegebenen Zeitraum auch jemand anderer telefoniert haben.

Das, was für mich wichtig ist, weil ich ja auch als Unternehmer und in der Wirtschafts­kammer tätig bin, ist, dass die Datenschützer auch die Wirtschaftskammern eingebremst haben. Es ist darum gegangen, Kontrollen, was illegale Beschäftigung und Schwarzar­beit betrifft, aufzudecken. Das haben sie untersagt, mit der Begründung, es gebe keine gesetzliche Berechtigung, derartige Kontrollen durchzuführen. Das war ein Dämpfer für die Aktivitäten der Wirtschaftskammer.

Von Amts wegen wurden fünf Krankenanstalten geprüft. Dabei hat man festgelegt, dass die Verfahrensabläufe intern vollkommen okay sind, aber man hat bemängelt, dass es doch unzureichende Löschungsvorgänge beziehungsweise auch Zugriffe auf private Pa­tientendaten gegeben hat.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite