le unternehmenstechnisch in Europa zur Verfügung gestellt werden. Es wurde klargemacht, dass nur das Anbieten über eine Grenze keine Ansässigkeit nach dem nationalen Recht nach sich zieht, was ein sehr interessantes, auch für spätere Auseinandersetzungen sehr wichtiges höchstgerichtliches Erkenntnis ist.
Alles in allem: Wann immer Sie bei Bipa statt Katzenfutter plötzlich Nylonstrümpfe einkaufen, dann wird die Firma das mit Überraschung registrieren, und Sie werden in Sonderzusendungen einen Monat später Nylonstrümpfe angeboten bekommen. Wann immer Sie Ihre Bankomatkarte bemühen, kurz in Bratislava oder zum Weißwurstkaufen in München, das geht heute alles (Zwischenruf des Bundesrates Tiefnig) – beim Kollegen Tiefnig gibt es auch Weißwürste, aber das ist jetzt nur innerhalb Österreichs –, entsteht ein Bewegungsprofil und ein Verhaltensprofil von uns allen. Deshalb ist der Datenschutz so wichtig, und deshalb, Herr Minister, habe ich wirklich großen Respekt und gratuliere Ihnen, dass wir eine so gut funktionierende Behörde haben. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Bundesräten von FPÖ und Grünen.)
13.48
Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Seeber. – Bitte.
13.48
Bundesrat Robert Seeber (ÖVP, Oberösterreich): Hohes Haus! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Datenschutzbericht 2016 liegt vor. Die Behörde gibt es, wie wir wissen, seit Jänner 2014, und die Struktur dieser Behörde wurde ab dem Jahr 2015 verändert, und zwar vor allen Dingen deswegen, weil man für die Datengrundschutzverordnung ab 2018 die Mitarbeiter entsprechend schulen muss, und dementsprechend werden die Mitarbeiter der Datenschutzbehörde auch angefragt.
Kollege Schennach hat es erwähnt, 26 Mitglieder hat die Datenschutzbehörde heute, und das ist natürlich in Zeiten der Digitalisierung, Stichwort gläserner Mensch, viel zu wenig. In allen vergleichbaren Institutionen in Europa wird der Personalstand aufgestockt, und daher kann man nur begrüßen, dass auch in Österreich geplant ist, ab Mai 2018 den Personalstand entsprechend aufzustocken.
Wir haben vorhin einige Zahlen gehört, die ich jetzt auch meinerseits beleuchten möchte. Es hat 430 Kontroll- und Ombudsverfahren gegeben. Dazu muss ich sagen, diese Kontroll- und Ombudsverfahren haben eher mediativen Charakter, Charakterzüge einer Mediation. Die Zahlen sind dem Bericht beigelegt. Ich kann dem Bericht und der Stellungnahme der Leiterin, Frau Dr. Jelinek, auch entnehmen, dass die Awareness, das heißt das Bewusstsein für den Datenschutz in der Bevölkerung, allgemein gestiegen ist.
Einer der Hauptpunkte, die mich sehr interessiert haben, ist, dass ein Mobilfunkbetreiber den Kunden die Standortdaten des Handys nicht bekannt geben muss. Eine Kundin hat einen Mobilfunkbetreiber auf Herausgabe der gespeicherten Standortdaten geklagt, und dem wurde nicht recht gegeben, weil das Gericht der Meinung war, es könnte im angegebenen Zeitraum auch jemand anderer telefoniert haben.
Das, was für mich wichtig ist, weil ich ja auch als Unternehmer und in der Wirtschaftskammer tätig bin, ist, dass die Datenschützer auch die Wirtschaftskammern eingebremst haben. Es ist darum gegangen, Kontrollen, was illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit betrifft, aufzudecken. Das haben sie untersagt, mit der Begründung, es gebe keine gesetzliche Berechtigung, derartige Kontrollen durchzuführen. Das war ein Dämpfer für die Aktivitäten der Wirtschaftskammer.
Von Amts wegen wurden fünf Krankenanstalten geprüft. Dabei hat man festgelegt, dass die Verfahrensabläufe intern vollkommen okay sind, aber man hat bemängelt, dass es doch unzureichende Löschungsvorgänge beziehungsweise auch Zugriffe auf private Patientendaten gegeben hat.
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