BundesratStenographisches Protokoll868. Sitzung / Seite 86

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Ein Punkt, der noch interessant ist, betrifft die Bodycams. Bei den ÖBB bedarf es der Zu­stimmung der entsprechenden Personen, sie können also ohne deren Einwilligung nicht eingesetzt werden. Dasselbe gilt für die Bodycams, die die Polizei verwendet.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist gut, dass der Datenschutzbericht diese Probleme aufzeigt. Es ist gut, dass die Datenschutzbehörde monokratisch organisiert ist, denn das heißt, man ist keinerlei Fachaufsicht unterworfen. Ich finde diese Unab­hängigkeit bei einem derart heiklen Thema ganz wichtig.

Zusammenfassend möchte ich sagen, die Einzelanfragen werden immer mehr, und auch die Ombudsanfragen, die mediativen Charakter haben, werden immer mehr. Da­gegen kann man im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens rechtlich natürlich entspre­chend vorgehen und man kann alle Bescheide auch beim Bundesverwaltungsgericht be­kämpfen.

Der vorliegende Bericht zeugt von einer sehr professionellen Arbeit der Datenschutz­behörde, das darf ich unterstreichen. Die Aufnahme von zusätzlichen MitarbeiterInnen ist mehr als gerechtfertigt.

Ich kann diesem Bericht zustimmen. Ich ersuche, ihn zur Kenntnis zu nehmen, und gra­tuliere. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

13.53


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Herbert. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


13.53.38

Bundesrat Werner Herbert (FPÖ, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Datenschutz, vor wenigen Jahren noch ein Minderheitsprogramm für wenige Interessierte oder fachkundige Personen, ist mitt­lerweile ein allgegenwärtiges Thema. Dementsprechend weist dieser Bericht nicht nur eine enorme Steigerungsrate aus, wie in den letzten Jahren auch schon, sondern zeigt auch auf, dass der Datenschutz in viele Lebensbereiche eindringt, die wir bis vor Kur­zem als Anknüpfungspunkte für den Datenschutz vielleicht in dieser Form noch gar nicht wahrgenommen haben.

Er zeigt auch Grenzen auf, sei es jetzt in privatrechtlicher Hinsicht, nämlich im Umgang von Firmen mit persönlichen Daten, sei es aber auch – und das ist das besonders In­teressante an diesem Bericht – beim Umgang mit persönlichen Daten, wenn es darum geht, Institutionen, aber auch Ämter und Behörden in die Pflicht zu nehmen.

So gesehen darf ich mich bei Frau Dr. Jelinek, der Vorsitzenden der Datenschutzbe­hörde, recht herzlich für diesen umfassenden, interessanten und sehr informativen Be­richt bedanken.

Hinsichtlich der Forderung nach mehr Personal kann ich mich meinen Vorrednern nur anschließen, denn dass die Herausforderungen für die Datenschutzbehörde in den zu­künftigen Jahren nicht weniger werden, das liegt wohl auf der Hand. Zum einen gibt es den bereits erwähnten laufenden Anstieg der Anzahl der Fälle. Besonders aufgefallen ist mir der internationale Datenverkehr, da gibt es eine Steigerungsrate von fast 300 Pro­zent. Also das allein zeigt schon die Dynamik, die in der Verarbeitung der Anfragen und Beschwerden bei der Datenschutzbehörde gegeben ist.

Zum anderen darf ich auch feststellen, dass mit der auf uns zukommenden neuen Da­tenschutz-Grundverordnung, die das aktuelle Datenschutzgesetz ablösen wird, auf­grund neuer Beschäftigungsfelder auch neue Herausforderungen auf die Datenschutz­behörde zukommen werden, dass aber natürlich auch die Anzahl der Beschwerdefälle sowie der Anfragen steigen wird.

 


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