BundesratStenographisches Protokoll868. Sitzung / Seite 94

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Da geht es also jetzt um kommunale Investitionen, 25 Prozent können maximal geför­dert werden. Es müssen zusätzliche Projekte sein, sie dürfen aber auch anderweitig ge­fördert werden. Mehrfachförderungen sind eben möglich; wie man da dann Mitnahme­effekte wirklich ausschließen will, erschließt sich mir nicht.

Um das Ganze ein bisschen in Relation zu bringen: Die durchschnittlichen Investi­tionen von Gemeinden ohne Wien betragen im Jahr 2 Milliarden €, Wien allein hat im Jahr 2016 1,6 Milliarden € investiert. Insgesamt sollen eben Investitionen im Ausmaß von 760 Millionen € ausgelöst werden, um das ein bisschen in Relation zu setzen. Das auf 18 635 Jahresbeschäftigungsverhältnisse – wie ich den Zahlen entnommen habe – hochzurechnen erscheint schon sehr optimistisch, aber okay.

Verteilt wird das Ganze – auch das wurde schon erwähnt – nach Einwohnerzahl und ab­gestuftem Bevölkerungsschlüssel, wodurch kleine Gemeinden, die ja häufig Finanzie­rungsprobleme haben, doch massiv benachteiligt werden. So erhält Gramais in Tirol 944 €, für Wien sind es über 40 Millionen €.

Unserer Meinung nach bräuchte es da einen anderen Aufteilungsschlüssel, nämlich ei­nen nach Bedarf und nicht nach Gießkanne. Man soll nicht sagen, dass das nicht geht. Beim Finanzausgleich wurde ja auch schon davon gesprochen, ihn aufgabenorientiert zu gestalten, also den Gemeinden jene Mittel zur Verfügung zu stellen, die sie zur Er­füllung ihrer Aufgaben auch tatsächlich brauchen, und die Mittel, die man da verteilt, auch an Qualitätskriterien zu binden. Im Bereich Kinderbetreuung wird es dazu erste Schritte geben. Im Sinne dieser Überlegungen, die wir nur unterstützen können, halten wir die­se Form der Ausgestaltung dieser Förderung für einen Rückschritt. Das geht nicht nach Bedarf.

Ich möchte aber auch sagen, wir wissen wahrscheinlich alle, dass die finanziellen Mi­ttel, die die Gemeinden zur Verfügung haben, sehr unterschiedlich sind. Ich denke zum Beispiel an Wals, eine Stadtumlandgemeinde, Speckgürtelgemeinde in Salzburg, und daran, welche Projekte dort unter dem langjährigen Bürgermeister Bieringer verwirklicht wurden, auch aufgrund der sehr großen finanziellen Möglichkeiten: etwa ein riesiges Ein­kaufszentrum (Bundesrat Längle: Kaserne!), vorbei an allen Raumordnungsgrundsätzen, das sich nicht bewährt hat, sondern nach zehn Jahren wieder komplett abgerissen wur­de. Auch solche Dinge sind möglich. Ich meine also, dass es sehr unterschiedlich finan­zierte Gemeinden gibt und dass nicht immer alles, was dort realisiert oder finanziert wird, das Gelbe vom Ei ist und dass es doch möglich sein müsste, Gelder bedarfsorientierter zu verteilen.

Was die Abwicklung betrifft: Es ist eben nicht so, dass es für regionale, kommunale För­derungen eine zentrale Abwicklungsstelle gäbe – ich habe das schon erwähnt beim Auf­bau der Struktur für EFRE und ESI –, das heißt, dass es für die Gemeinden so etwas wie einen One-Stop-Shop gäbe, wo sie sich das Know-how über Förderungen und so weiter holen könnten, in einer gemeinsamen Anlaufstelle mit entsprechender Beratung.

Und jetzt wird für diese 172,8 Millionen € etwas Neues gemacht: Die Buchhaltungs­agentur des Bundes wird die Abwicklungsstelle. Dort gibt es sicher kein Know-how zur Prüfung der Sinnhaftigkeit oder der Nachhaltigkeit eines Projektes, aber solche Überle­gungen sind ja in diesem Fall offensichtlich egal, Hauptsache, es wird investiert. Und eines ist sicher: Das Know-how zur Prüfung der Abrechnungsunterlage gibt es dort be­stimmt.

Zu den Qualitätskriterien: Ich glaube, wir führen uns alle nicht vor Augen, dass der Bo­denschutz gerade in Österreich ein dringendes Problem ist. Wir verbrauchen doppelt so viel Boden wie Deutschland. Das heißt, wir sind absolutes Schlusslicht innerhalb der EU, also Spitzenreiter, was den Bodenverbrauch betrifft. (Zwischenbemerkung von Bundes­minister Schelling sowie Zwischenrufe der Bundesräte Mayer, Längle und Stögmüller.)

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite