BundesratStenographisches Protokoll868. Sitzung / Seite 110

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päische Kommission in ihrem aktuellen Länderbericht deutlich macht. Dieser Länder­bericht ist im Februar 2017 herausgekommen, und es zahlt sich aus, ihn zu lesen.

Zum Bereich Budgetkonsolidierung: Es wird auf den Finanzausgleich Bezug genom­men. Dieses neue finanzielle Agreement zwischen den verschiedenen Regierungsebe­nen ist ein Schritt vorwärts, aber das ganze Rahmenwerk bleibt komplex, mit sehr schwachen Incentives für eine wirkliche Kosteneffizienz. Der Finanzausgleich ist also nach wie vor zu wenig effizient.

Zu Strukturreformen: Obwohl die Steuerreform 2016 anerkannt und auch gelobt wird, bleibt die Belastung der Arbeit in Form von Steuern und von Sozialabgaben doch re­lativ hoch, und zwar deshalb, weil mehr wachstumsfreundliche Steuerquellen „underuti­lised“, also untergenutzt sind. Da stellt sich für uns schon die Frage, wo die aufkom­mensneutrale ökosoziale Steuerstrukturreform bleibt. Österreich ist hinsichtlich der Be­lastung von Arbeit nach wie vor eines der Höchststeuerländer in Europa; das wurde auch schon erwähnt.

Ebenfalls zur Strukturreform gehört der gesamte soziale Bereich mit der sozialen Wohl­fahrt. Da sind die Standards nach wie vor hoch – das steht in dem Bericht und wird auch anerkannt –, aber einige Gruppen haben eben ein höheres Armutsrisiko, und die Un­gleichheit wächst. Da wird besonders auf den Gendergap in der Bezahlung und auch bei den Pensionen verwiesen, was ganz klar heißt, dass Frauen, die 65 und älter sind, ein sehr viel höheres Armutsrisiko haben als Männer im gleichen Alter und dass das sehr stark zu der allgemeinen Ungleichheit und Ungerechtigkeit beiträgt. Da ist die Fra­ge, wann man diese Ungleichheit in diesem Land endlich wirklich ambitioniert angeht.

Ein weiterer Punkt beim Thema Strukturreform ist die Bildung. Auch diesbezüglich wird bemängelt, dass Österreich nach wie vor nur in der Mitte rangiert. Es stellt sich die Fra­ge, wie lange die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft durch eine fehlende Bildungs­reform noch weiter aufs Spiel gesetzt werden soll.

Beim Thema Strukturreform sind auch die Verkrustungen oder Starrheiten im Dienst­leistungsbereich und bei den regulierten Berufen erwähnt, die den Wettbewerb ein­schränken und die vor allem auch Investitionen hintanhalten und Investoren entmuti­gen – Stichwort: Gewerbereform, die diesen Namen auch verdienen würde.

Zu Investitionen wird noch erwähnt, dass kleine und mittlere Unternehmen und Start-ups in Österreich diverse Finanzoptionen nicht haben, dass es also auch da deutlichen Handlungsbedarf gibt, und dass die derzeitigen „fiscal rules“, also die derzeitigen Fi­nanzgesetze, nicht genügend zu einem wirklichen Investitionsklima beitragen.

Es gibt also viele Hausaufgaben, und wenn man sich den Vorhaben der EU in diesem Bericht anschließt, sollte man diese machen und zügig machen.

Nur ein Wort noch zum Bereich Geldwäsche: Es fehlt auch in Österreich noch die kom­plette Umsetzung der 4. Geldwäscherichtlinie. Im Dezember 2016 wurde der erste Teil­aspekt umgesetzt, und derzeit fragt man sich natürlich, wo der zweite Teil davon bleibt.

Zu den Steuern ist schon anzumerken, dass wir es wirklich gut finden, dass der Be­reich Mehrwertsteuer auch auf EU-Ebene angegangen wird und dass sich die EU-Kom­mission an diese doch sehr komplizierte Umsatzsteuergesetzgebung heranwagt. Um­satzsteuerbetrug verursacht einen zweistelligen Milliardenverlust in den EU-Staatskas­sen. Es ist absehbar, dass das sehr schwierig wird, was aber doch umgesetzt werden könnte und sollte, ist eine bessere Zusammenarbeit der Steuerbehörden bei der Krimi­nalitätsbekämpfung. Das könnte eigentlich sofort in Angriff genommen werden, dann bräuchte man die Klärung der Frage betreffend den grenzüberschreitenden Einzug der Umsatzsteuer, was schwierig sein wird, nicht abzuwarten, sondern eine verbesserte Zu­sammenarbeit der Steuerbehörden könnte da sehr viel zum Besseren wenden.

 


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