Das Thema Finanztransaktionssteuer wird leider kontinuierlich verschoben und ausgehöhlt. Die Bemessungsgrundlage wird eben zunehmend ausgehöhlt, weil Anleihen nicht hineinfallen sollen. Es wird also nur mit einem Bruchteil der Einnahmen zu rechnen sein, wenn man sich vielleicht doch endlich darauf einigt. Das ist schon sehr enttäuschend. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
15.33
Präsidentin Sonja Ledl-Rossmann: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Heger. – Bitte, Herr Bundesrat.
15.33
Bundesrat Peter Heger (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Wir haben jetzt sehr viel über diesen Bericht gehört, und ich habe bemerkt, dass er sehr genau gelesen worden ist. Ich möchte allerdings auch als letzter Redner noch ein paar Anmerkungen dazu machen, denn im Arbeitsprogramm für 2017 kündigt die Europäische Kommission ja zahlreiche weitere Maßnahmen und Initiativen zur Umsetzung der am Beginn ihrer Amtszeit festgelegten politischen Leitlinien an. Inhaltliche Schwerpunkte wurden bereits sehr deutlich ausgeführt und sehr ausführlich besprochen. Der vorliegende Bericht des Bundesministeriums ist aber aus vielen Blickwinkeln heraus sehr interessant, wenn man die Schwerpunkte der EU-Jahresvorschau näher betrachtet.
Obwohl sich die wirtschaftliche Entwicklung in den letzten Jahren stabilisiert hat und rund 8 Millionen zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen worden sind, liegt die Arbeitslosigkeit und insbesondere die Jugendarbeitslosigkeit nach wie vor auf einem inakzeptabel hohen Niveau. Vor diesem Hintergrund hat die Europäische Kommission bereits in ihren politischen Leitlinien ein ehrgeiziges Projekt zur Förderung von Arbeitsplätzen, Wachstum und Investitionen angekündigt und als Ziel die Mobilisierung zusätzlicher Investitionen in einer Größenordnung von rund 300 Milliarden € innerhalb von drei Jahren genannt.
Im steuerlichen Bereich kündigt die Europäische Kommission in ihrem Arbeitsprogramm einen Vorschlag für eine gemeinsam konsolidierte Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage an, wobei in einem ersten Schritt eine einheitliche Bemessungsgrundlage eingeführt und erst im Anschluss über die Konsolidierung verhandelt werden soll.
Ferner will die Europäische Kommission weitere Maßnahmen gegen Steuerbetrug und Steuervermeidung präsentieren, darunter eine Liste mit Drittstaaten und Gebieten, die gegen internationale Transparenzstandards beziehungsweise internationale Abkommen gegen Gewinnverlagerungen und Aushöhlung von Steuerbemessungsgrundlagen verstoßen.
In der Herbstprognose vom November 2016 geht die Europäische Kommission davon aus, dass die europäische Wirtschaft nunmehr im bereits fünften aufeinanderfolgenden Jahr moderat wachsen wird, obwohl weiterhin mit erheblichen Unterschieden zwischen den Mitgliedstaaten zu rechnen ist. Im Durchschnitt dürfte das reale Wachstum 2017 und 2018 in der Eurozone bei 1,5 Prozent beziehungsweise 1,7 Prozent sowie in der EU insgesamt bei 1,6 Prozent beziehungsweise 1,8 Prozent liegen.
Wachstumstreiber bleiben, durch steigende Beschäftigungszahlen und Reallöhne sowie niedrige Finanzierungskosten begünstigt, Privatkonsum und Investitionen, während sich die schwache Entwicklung der Weltwirtschaft beziehungsweise des Außenhandels negativ auf die Wachstumsperspektiven auswirken wird.
Die Europäische Kommission weist auch darauf hin, dass sich die europäische Wirtschaft in den kommenden Jahren nicht mehr auf die begünstigenden externen Faktoren wie Ölpreissenkung und Euroabwertung wird stützen können. Die Beschäftigung dürfte infolge der relativ günstigen Konjunktur sowohl 2017 als auch 2018 um jeweils
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